Vatikan: Kniender Kommunionempfang darf nicht verweigert werden

7. Februar 2003 in Weltkirche


Die Fälle häufen sich, wo Gläubigen verweigert wird, die Kommunion kniend zu empfangen. Die Gottesdienstkongregation hat in einem Brief die Sachlage klargestellt.


Vatikan (www.kath.net)
Das Thema des knienden Empfangs der Kommunion wurden in den "Notitiae" (Nov-Dez 2002), dem offziellen Bulletin der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst, behandelt. Anlassfall war ein Priester, der einer knienden Gläubigen die Kommunion verweigert hatte. Die Kongregation hob in einem Brief an den zuständigen Bischof sowie an die Betroffene hervor, dass bei der Kongregation mittlerweile mehrere ähnliche Beschwerden eingetroffen seien. Die Weigerung, Gläubigen die heilige Kommunion zu geben, stelle eine "Verletzung eines Rechts des Gläubigen" dar, heißt es. Gemäß can. 213 des CIC hätten die Gläubigen "das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen". Diese bedeute - wie can. 843 § 1 hinzufügt -, dass die geistlichen Amtsträger die Sakramente denen nicht verweigern dürfen, "die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind".

Weiters sei es nicht erlaubt, die heilige Kommunion einem Katholiken zu verweigern, der sie während der Messe empfangen will, außer im Fall, dass er die Gefahr eines Anstoßes für die anderen Gläubigen darstellen könne; gemeint seien Personen, die sich im Zustand der schweren Sünde befinden oder einer Häresie oder einem Schisma anhängen. "Es ist niemals erlaubt, einem Gläubigen die heilige Kommunion zu verweigern, der diese kniend empfangen will", heißt es in dem Brief. Diese Art, die Kommunion zu empfangen, sei "eine alte Tradition, die seit Jahrhunderten besteht"; sie sei "eine besonders ausdrucksvolle Geste der Anbetung, ganz und gar angemessen, die reale und substantielle Präsenz unseres Herrn Jesus Christus zu zeigen". Die Kongregation betonte in dem Schreiben, dass Beschwerden dieser Art in Zukunft besondere Aufmerksamkeit zuteil werden würde.

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