Wie Ärzte in Gewissensnot geraten

27. Oktober 2013 in Familie


Zwar besagt das Schwangerschaftskonflikt-Gesetz, dass ein Arzt nicht verpflichtet ist, an einer Abtreibung mitzuwirken, doch die Praxis sieht anders aus.


Hamburg (kath.net/idea) Ärzte, die aus ethischen Gründen Abtreibungen ablehnen, können in große Gewissenskonflikte geraten. Zwar besagt das Schwangerschaftskonfliktgesetz, dass ein Arzt nicht verpflichtet ist, an einem Abbruch mitzuwirken, doch die Praxis sieht anders aus. Aufgrund der Ausbildungssituation haben viele junge Ärzte kaum eine andere Wahl, als auch Abtreibungen vorzunehmen, wenn sie die geforderte Zahl von Operationen nachweisen wollen. Diese Situation beschreibt die Journalistin Elisabeth Raether im ZEITmagazin (Hamburg).

Sie schildert den Fall einer jungen Gynäkologin, die anonym bleiben möchte. Um die für die Facharztprüfung verlangte Operationszahl zu erreichen, musste sie in eine Praxisklinik wechseln, in der Abtreibungen zu den wichtigsten Eingriffen gehören. Täglich kämpfte sie mit ihrem Gewissen. Manchmal sei es ihr so vorgekommen, als wäre die Abtreibung für einige Frauen eine etwas umständliche Verhütungsmethode, erklärt die Mutter eines Jungen.

Wenn es zu Spätabtreibungen aufgrund von Erkrankungen kommt, die das Leben der Mutter oder des Kindes gefährden, gebe es gar keine Möglichkeit, sich zu weigern, den Abbruch vorzunehmen. Die Ärztin vermutet, dass es durch die Weiterentwicklung der vorgeburtlichen Diagnosen, bei denen mögliche Behinderungen des Kindes festgestellt werden können, in Zukunft noch mehr späte Abbrüche geben wird.

Die Gynäkologin bedauert, dass ein Arzt seine Patientinnen im Falle einer Abtreibung nicht beraten darf und lediglich das ausführende Organ sei.

Über 100.000 Abtreibungen im Jahr 2012

Abtreibungen sind laut Gesetz rechtswidrig, bleiben aber nach einer bescheinigten Beratung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei. 2012 sind in Deutschland 106.815 Abtreibungen gemeldet worden; die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Seit der Jahrtausendwende haben auf diese Weise mehr als 1,3 Millionen Kinder ihr Leben im Mutterleib verloren.

Derzeit diskutiert das EU-Parlament über eine Legalisierung der Abtreibung. Ein erster Beschluss auf ein Recht zur Abtreibung konnte jedoch unter anderem von der Bürgerinitiative „Einer von uns“ abgewendet werden. Die Initiative hat bisher fast 1,4 Millionen Unterschriften gegen das geplante Gesetz gesammelt, davon etwa zehn Prozent in Deutschland.


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