Bistum Chur geht zum Verwaltungsgericht

24. Oktober 2013 in Schweiz


Eine staatskirchenrechtliche Körperschaft unterstützt mit den Geldern der Gläubigen eine "Familienberatungsstelle", die Abtreibung unterstützt. Das Bistum Chur wehrt sich dagegen


Chur (kath.net)
Das Bistum Chur und Generalvikar Martin Grichting werden das Urteil der Rekurskommission der "Katholischen Landeskirche von Graubünden" vom 2. Oktober 2013 im Fall "adebar" an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden weiterziehen. Dies teilte das Bistum heute mit. Nach eingehendem Studium des Urteils strebt das Bistum damit weiterhin eine abschliessende rechtliche Klärung durch eine unabhängige Gerichtsinstanz an. Diese Voraussetzung ist bei der Rekurskommission nur beschränkt der Fall, waren doch drei der fünf Rekurskommissionsmitglieder während vieler Jahre selbst Mitglieder des Corpus Catholicum und haben die Budgets der "Landeskirche" jeweils verabschiedet. Es geht dem Bistum laut einer Aussendung um die Grundsatzfrage, ob es in der Schweiz zulässig sei, dass "eine staatskirchenrechtliche Körperschaft entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung eine Organisation" unterstützt, die "in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre" handelt. Die "Familienberatungsstelle" "adebar" betrachte entgegen der Lehre der katholischen Kirche Abtreibung als eine Option und propagiere diese Haltung etwa im Rahmen ihrer Beratungen zu Schwangerschaft, Prävention und Pränataldiagnostik.

Wörtlich schreibt das Bistum dann: "Der Weiterzug ist umso mehr geboten, als die Rekurskommission in ihrer Entscheidung nicht auf die detaillierte Kritik des Bistums am Entscheid des Parlaments der "Landeskirche" (Corpus Catholicum) eingegangen ist. Dieses hatte entschieden, der Beitrag der "Landeskirche" könne weiterhin gesprochen werden, wenn der Verein "adebar" die Geldmittel der "Landeskirche" nicht verwende für Beratertätigkeiten über Abtreibungsmethoden oder die Begleitung von Abtreibungen. Ebenfalls hat sich die Rekurskommission nicht mit der Frage befasst, ob überhaupt und allenfalls in wieweit die Tätigkeit von "adebar" mit der Lehre und Ordnung der katholischen Kirche in Übereinstimmung steht. "


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