Freiburger Handreichungen nicht rechtswirksam

20. Oktober 2013 in Deutschland


Kirchenrechtler Graulich in Rom kritisiert das Dokument des Erzbistums Freiburg.


Würzburg (kath.net/ KNA)
Markus Graulich, deutscher Kirchenrechtler in Rom, hat die Handreichung des Freiburger Seelsorgeamtes zum Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen kritisiert. Das kürzlich an alle Freiburger Priester verbreitete Papier könne keine eigene Rechtswirksamkeit entfalten, erklärte der Experte in einem Interview mit der Würzburger Zeitung „Die Tagespost“ (Samstag).

Nachdem der Erzbischof Robert Zollitsch die Handreichung nicht zurückgenommen, sondern nur relativiert habe, gehe er aber davon aus, dass die Freiburger Priester mit dem Text arbeiten würden, so der einzige Deutsche am Vatikangericht „Rota Romana“. Dort werden auch kirchliche Eheprozesse geführt.

Graulich sagte, nach derzeitigem Stand gebe es keine Möglichkeit für die Betroffenen, zur Kommunion zu gehen, „solange ihre Situation nicht geklärt und die erste Ehe für ungültig oder für nichtig erklärt wurde“. Um diese Vorschrift des Kirchenrechts könne man „nicht herumschiffen“. Die diesbezüglichen Anweisungen aus Rom seien „ganz klar“.

Der Kirchenjurist erklärte es zugleich als „legitim“, wenn eine Bischofskonferenz sich mit dem Thema beschäftige und dann in Form einer Eingabe nach Rom entsprechende Vorschläge unterbreite. Dabei verwies Graulich ausdrücklich auf die von Papst Franziskus eingeforderte Barmherzigkeit und einen neuen Umgang mit dieser Personengruppe.

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