Deutschland: Holocaustleugner Williamson erneut verurteilt

24. September 2013 in Deutschland


Berufung gegen gleichlautendes Urteil eines Regensburger Gerichts abgewiesen – Williamson war 2012 aus der Piusbruderschaft ausgeschlossen worden


München (kath.net/KAP) Zum vierten Mal ist der britische Holocaustleugner Richard Williamson (Foto) von einem Regensburger Gericht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Landgericht belegte den ehemaligen Bischof der traditionalistischen Piusbruderschaft am Montag mit einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Es verwarf damit die Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Amtsgerichts vom Januar. Die Anwälte von Williamson kündigten wie erwartet Revision an. Nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht.

Williamson hatte in einem Interview mit schwedischen Fernsehjournalisten die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 beziffert und die Existenz von Gaskammern bestritten. Das Gespräch war vor fast fünf Jahren im deutschen Priesterseminar der Piusbrüder in Zaitzkofen bei Regensburg aufgezeichnet worden. Die ultrakonservative Bruderschaft schloss den Briten 2012 aus ihren Reihen aus. Seither versucht Williamson auf eigene Faust, Anhänger um sich zu scharen, etwa über die auch im Internet präsente «St. Marcel Initiative».

Das Anfang 2009 veröffentlichte Interview löste einen internationalen Skandal aus. Denn kurz danach gab der Vatikan bekannt, dass der damalige Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Traditionalistenbischöfen aufgehoben habe. Später stellte der Vatikan klar, Benedikt XVI. habe Williamsons Äußerungen zum Holocaust nicht gekannt.

Wie bei den bisherigen Verurteilungen folgte auch diesmal die vierte Strafkammer des Regensburger Landgerichts nicht den Argumenten der Verteidigung. Diese hatten vorgebracht, ihr Mandant habe die Verbreitung seiner Äußerungen in Deutschland nicht gewollt. Holocaustleugnung ist in Schweden nicht strafbar.

Williamson war zuvor in Regensburg bereits zweimal verurteilt worden. Wegen eines Verfahrensfehlers hob das Nürnberger Oberlandesgericht im Februar 2012 die beiden ersten Urteile auf. So kam es zum neuen Berufungsverfahren.

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