Dürfen die Bischöfe sich in den Wahlkampf einmischen?

9. August 2013 in Kommentar


Ein Gastkommentar von Michael Schneider-Flagmeyer / Forum Deutscher Katholiken zu Aussagen von Erzbischof Robert Zollitsch über die “Alternative für Deutschland” (AfD)


Baden (kath.net)
Wie am Donnerstag gemeldet wird
(www.kath.net/news/42362) hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, dem Badischen Tagblatt gegenüber den “Wunsch” geäußert, dass die Alternative für Deutschland (AfD) nicht in den Bundestag einzieht. “Unserer Zukunft liegt in Europa und nicht in der Rückkehr in die Nationalstaaten”, habe Erzbischof Zollitsch der Zeitung gesagt.

Ob er die AfD hier wohl richtig verstanden hat, wollen wir nicht beurteilen. Wir wollen für sie auch nicht Partei ergreifen. Erzbischof Zollitsch sehe keine Alternative zum Euro; “denn er zwingt uns weiter zusammenzukommen.” Zugleich habe er sich für den Beitritt Serbiens zur EU ausgesprochen. Für das Land gebe es keine Alternative zur Europäischen Union.

Es stellt sich nun die Frage, wie weit beeinflusst der “Wunsch” des Vorsitzenden der Deutschen Bischofkonferenz nach dessen Äußerung das Wahlverhalten der Katholiken? Wir meinen, dass hier die Beeinflussung zumindest aber die Verunsicherung katholischer Wähler nicht zu unterschätzen ist.
Die politische Betätigung kirchlicher Amtsträger und Würdenträger wurde nach der Weimarer Republik, in der auch Priester für die Zentrumspartei im Reichstag saßen, im Reichskonkordat von 1933 verboten. Dabei hatte die Kirche natürlich auch eine politische Betätigung im Sinne der Nationalsozialisten im Auge.

Dieses Verbot macht bis heute Sinn; denn parteipolitische Äußerungen von hohen Würdenträgern der Kirche bis hin zum Pfarr- und Ordensklerus tragen Spaltung unter die Gläubigen. Der heilige Jose´ Maria Escriva, der Gründer des Opus Dei, ließ seinen Mitgliedern in Fragen der politischen Parteilichkeit freie Hand und stellte sie in die Eigenverantwortung

So gab es Mitglieder des Opus Dei, die als Republikaner unter Franco im Gefängnis saßen, während andere Opus Dei Mitglieder in der Regierung Francos saßen.
Der heilige Jose´ Maria verlangte, dass die Mitglieder des Opus Dei da, wo immer sie auch stehen, die Botschaft des Evangeliums, wie sie die Kirche verkündet, aktiv zu leben und einzubringen hätten.
Auch bei uns wählen heute Katholiken aus Überzeugung verschiedene Parteien. Die bis in die 90ziger Jahre andauernde unterschwellige Bevorzugung der C-Parteien durch die Bischöfe bei ihren Wahlaufrufen wird heute durch die katholische Sozialethik durchaus kritisch gesehen.

Die Bischöfe haben dann von diesem Vorgehen Abstand genommen. Der Aufruf, zur Wahl zu gehen ist durchaus Recht und Pflicht der Bischöfe. Sie dürfen und sollen auch die Gläubigen ermahnen, sich bei ihrer persönlichen Wahlentscheidung nach den Werten des durch die Kirche vermittelten Evangeliums Christi zu richten.

Dazu gehört keine Bevorzugung oder Benachteiligung einer politischen Partei, es sei denn, diese wende sich direkt gegen die Menschenrechte. Dazu hat sich der Sozialethiker der katholischen Fakultät der Ruhr-Universität in Bochum, der der Deutschen Bischofskonferenz bestens bekannt ist als einer ihrer Autoren, Prof. Dr. rer. pol. Lic. theol. Joachim Wiemeyer im Wintersemester 2011/12 in seiner Vorlesung “Politische Ethik” sehr dezidiert geäußert
(http://www.ruhr-uni-bochum.de/cgl/downloads/PolitischeEthik1112end.pdf) In dem Kapitel IV/11 “Das parteipolitische Engagement kirchlicher Amtsträger” erinnert er an das Reichskonkordat von 1933 und sagt, dass dieses Verbot auch im CIC von 1983 in Can 285 enthalten sei.

Can 285 beginnt mit § 1: “Die Kleriker haben sich gemäß den Vorschriften des Partikularrechts von allem, was sich für ihren Stand nicht geziemt, völlig fernzuhalten.

§ 2 “Was dem klerikalen Stand fremd ist, haben die Kleriker zu meiden, auch wenn es nicht ungeziemend ist.” etc. Die Zurückhaltung im parteipolitischen Engagement ließe sich wie folgt begründen, sagt Prof. Wiemeyer: “Das II. Vatikanum (Gaudium et Spes, 43) kennt einen legitimen Pluralismus politischer Auffassungen innerhalb der Katholiken an, soweit es sich nicht um fundamentale ethische Fragen (z.B. Menschenrechte) handelt.”

Das ist genau das, was vor über 80 Jahren der heilige Jose´Maria Escriva seinen Jüngern im Opus Dei, verordnet hat.Die parteipolitische Zurückhaltung gelte natürlich auch für die Kirchenleitungen (Bischöfe und Bischofskonferenzen), sagt Prof. Wiemeyer.

In Gaudium und Spes wird auch ausdrücklich die Zuständigkeit der (nicht kirchlich angestellten) Laien in diesen Fragen der Politik festgestellt. Die Päpste haben immer wieder die Laien aufgerufen, sich in der Gesellschaft und in der Politik einzubringen und das Feld nicht anderen Religionen und Ideologien zu überlassen.

Die Frage, ob die AfD in den Bundestag gehört oder nicht, ist keine fundamentale, den Glauben betreffende Frage, zu der der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Stellung nehmen sollte, sondern eine parteipolitische Frage, die jeder mündige Katholik in der Wahlkabine selbst entscheiden muss. Auch in der AfD lassen sich die Werte des Evangeliums einbringen. Erzbischof Zollitsch wäre gut beraten, seine Äußerungen klar zu stellen, wenn sie denn so dem Badischen Tagblatt gegenüber gefallen sein sollten. In jedem Fall erscheint uns eine Erklärung nötig.

Foto: (c) Erzbistum Freiburg


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