Kenianischer Jurist will Jesus-Prozess neu aufrollen

3. August 2013 in Chronik


Kurios: Anwalt stellt Strafantrag gegen Italien und Israel bei Internationalem Gerichtshof wegen Amtsmissbrauch und Fehlurteil beim Jesus-Prozess, beteuert aber „rein akademisches“ Interesse


Nairobi (kath.net/idea) Ein kenianischer Rechtsanwalt will den Prozess um Jesus von Nazareth juristisch neu aufrollen. Dola Indidis betonte, dass seine Nachforschungen rein akademischer Natur seien.

Allerdings ist sein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom Obersten Gerichtshof Kenias in Nairobi abgewiesen worden. Dola Indidis will jetzt vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag (Niederlande) ziehen. Er zuversichtlich, dass der Fall noch zu seinen Lebzeiten abgeschlossen werde. Ein Vertreter des Internationalen Gerichtshofes sagte allerdings gegenüber dem Informationsdienst Legal Cheek, der Fall habe noch nicht mal theoretisch Aussicht auf Prüfung.

Jesu Menschenrechte wurden verletzt

Nach Einschätzung des Anwaltes sind die Menschenrechte Jesu vor 2.000 Jahren durch gerichtliches Fehlverhalten, Amtsmissbrauch und Vorurteile verletzt worden. Deswegen klagt der Anwalt gegen den römischen Kaiser Tiberius, seinen Statthalter in Judäa, Pontius Pilatus, eine Gruppe von jüdischen Ältesten sowie König Herodes. Als Rechtsnachfolger der genannten Institutionen verklagt Indidis die Staaten Italien und Israel. Indidis hofft, der Gerichtshof möge entscheiden, „dass das Verfahren vor römischen Gerichten null und nichtig gewesen wäre, weil es weder zum damaligen Zeitpunkt noch in späteren Zeiten dem Verständnis eines Rechtsstaats entsprach“.

Falsches Strafmaß: Kreuzigung statt Steinigung

Einige der Anwesenden hätten Jesus ins Gesicht gespuckt, ihn mit Fäusten geschlagen, geohrfeigt, beleidigt und als des Todes würdig bezeichnet. Pilatus habe den Angeklagten auspeitschen lassen. Auch das Strafmaß – Kreuzigung – habe nicht dem mutmaßlichen Vergehen entsprochen, denn Blasphemie sei nach galiläischem Recht mit Steinigung bestraft worden. Jesus sei nach römischem Recht gekreuzigt worden, obwohl das ihm zur Last gelegte Vergehen – Lästerung des Gottes der Juden – danach gar kein Rechtsbruch gewesen sei. Der Richter habe also ein Fehlurteil gefällt.


© 2013 www.kath.net