Neues Adoptionsrecht: 'Abschied vom bisherigen Elternbegriff'

11. Juni 2013 in Österreich


Bioethikkommissionsmitglied und kirchliche Lebensschutzbeauftragte Stephanie Merckens sieht in "Standard"-Kommentar Weichenstellung in Richtung allgemeine Adoption und Homo-Ehe


Wien (kath.net/KAP) Kritik an der von der Regierung geplanten Änderung des Adoptionsrechtes hat die in der Bioethikkommission tätige kirchliche Lebensschutzbeauftragte Stephanie Merckens geübt. Nicht nur unverheirateten heterosexuellen, auch gleichgeschlechtlichen Paaren soll in Hinkunft die Adoption eines Kindes des Lebenspartners ermöglicht werden.

So harmlos diese Neuerung auch klingen mag, "markiert sie dennoch den Abschied vom bisherigen Elternbegriff", schreibt Merckens in einem Kommentar für die Wochenendausgabe des "Standard": Statt Vater und Mutter soll ein Kind rechtlich nunmehr zwei Väter, aber keine Mutter mehr haben können - oder umgekehrt. Es sei "illusorisch, zu glauben, dass dieser Schritt keine weiteren rechtlichen Konsequenzen im Bereich der Adoption nach sich ziehen würde", gab die Wiener Juristin zu bedenken.

Als 2010 in Österreich die "eingetragene Partnerschaft" eingeführt wurde, habe der politische Kompromiss noch gelautet: "Partnerschaft ja, Adoption und Ehe nein". Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Österreich wegen Diskriminierung homosexueller Paare. Dabei habe das bisherige Adoptionsverbot laut Merckens "gar nichts mit sexueller Orientierung zu tun". Es beruhe allein auf der Tatsache, dass ein Kind immer nur einen Vater und eine Mutter hat und dieses Verhältnis auch durch Adoption nicht geändert werden soll. Auch zwei heterosexuelle Frauen könnten nicht gemeinsam ein Kind adoptieren bzw. die eine das leibliche der anderen und dadurch den Vater verdrängen.

"Es ist nicht alles diskriminierend, was differenziert", hält die Bioethik-Expertin schon im Titel ihres Kommentars fest. Sie hinterfragt die Argumentation des Europäischen Gerichtshofes, wonach laut einer deutschen Studie das Kindeswohl bei homosexuellen Paaren ebenso gesichert sei wie bei Vater und Mutter. Diese Studie sei "selbst für die Autoren ... mangels Erfahrungswerten wenig aussagekräftig". Merckens verweist demgegenüber auf die umfassende Arbeit von Marc Regnerus, die belege: Die größten Chancen auf eine positive Entwicklung hat ein Kind dann, wenn es gemeinsam mit seinen leiblichen Eltern aufwächst.

Recht auf leibliche Eltern auch in UN-Konvention

Auf dieser Überzeugung fuße auch Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention, der Kindern das Recht sichert, ihre Eltern nicht nur zu kennen, sondern möglichst auch von ihnen betreut zu werden. Dem entspricht laut Merckens auch das österreichische Fortpflanzungsrecht, das künstliche Befruchtung bis dato heterosexuellen Paare vorbehält. Diese Regelung sei zudem stringent therapeutisch ausgerichtet und sehe eine künstliche Befruchtung als medizinische Heilmaßnahme vor: "Die künstliche Befruchtung soll jenen Paaren zu einem Kind verhelfen, die grundsätzlich ohne Fruchtbarkeitsstörung fähig wären, gemeinsam ein Kind zu zeugen", schreibt Merckens. "Homosexuelle Paare wie auch alleinstehende Personen können sich aber auch nach Behebung einer etwaigen körperlichen Fortpflanzungsschwierigkeit nicht miteinander bzw. allein fortpflanzen." Dieser biologische Unterschied sei der Grund dafür, "dass hier nicht Gleiches ungleich behandelt wird, sondern Ungleiches ungleich".

Die katholische Lebensschutz-Fachfrau bekannte sich dazu, "dem Recht des Kindes auf Vater und Mutter Vorrang gegenüber dem Recht auf freie Gestaltung des Privatlebens Erwachsener einzuräumen". Wenn nun per Gesetz einem Kind erstmals zwei Väter eingeräumt würden, während die Mutter von Rechts wegen gestrichen wird, seien weitere rechtliche Vorstöße abzusehen, wie Merckens hinweist. Es werde der Weg für Sukzessivadoption geebnet, für allgemeine Adoption und schließlich die Homo-Ehe. In manchen Staaten werde nur mehr von "Elternteil 1" und "Elternteil 2" gesprochen, "Vater" und "Mutter" seien aus öffentlichen Formularen bereits gestrichen.

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