Abgemildertes russisches Blasphemiegesetz passiert zweite Lesung

23. Mai 2013 in Weltkirche


Gesetz steht in Zusammenhang mit Punkband "Pussy Riot" - Bandmitglied Aljochina trat aus Protest gegen Ausschluss von Verhandlung in Hungerstreik


Moskau (kath.net/KAP) In Russland steht das neue Blasphemiegesetz vor seiner Umsetzung. Die Regelung, die bis zu drei Jahre Haft für "Gotteslästerung" vorsieht, passierte in der zweiten Lesung mit deutlicher Mehrheit die Abstimmung in der Staatsduma in Moskau. Zum Inkrafttreten der Neuregelung ist eine dritte Lösung im Parlament notwendig.

Die Regierungspartei "Geeintes Russland" rechtfertigte die Gesetzesinitiative mit einer Zunahme der Verunglimpfungen von Glaubensgemeinschaften und Schändungen religiöser Stätten. Auch der Auftritt von "Pussy Riot" (im Foto ein Bandmitglied) in der größten orthodoxen Kirche Moskaus vom Februar 2012 - die Punkband verunglimpfte vor dem Altar Präsident Wladimir Putin und Patriarch Kyrill I. - wurde als Begründung herangezogen.

Kritik im Vorfeld hat das Gesetz milder ausfallen lassen als geplant: Bei der ersten Lesung im April sah der Entwurf noch eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft für die Schändung von Kirchenräumen sowie von drei Jahren für die Beleidigung von Gläubigen vor. Nun soll der bestehende Paragraf 148 des Strafgesetzbuchs so geändert werden, dass auf die Beschimpfung von Glaubensgemeinschaften und die Schändung ihrer Kultstätten bis zu 12.400 Euro, 480 Stunden gemeinnützige Arbeit und drei Jahre Haft stehen. Bisher liegt die Höchststrafe bei drei Monaten Haft.

Weiterhin kritisieren jedoch russische Menschenrechtler den neuen Gesetzestext: Er ziele nur auf eine Gesellschaftsgruppe ab, mache Kritiker der Kirche mundtot und erhöhe den Druck des Staates auf die Zivilgesellschaft, heißt es von dieser Seite.

Zumindest im Blick auf das Strafausmaß reiht sich die künftige russische Regelung - ihr Passieren auch der dritten Lesung gilt als sicher - durchaus unter jenes anderer Staaten ein: Auch in Deutschland sind aufgrund von Blasphemie Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren möglich, in Österreich hingegen maximal ein halbes Jahr.

Druck für eine Verschärfung der Gesetze war besonders von Seiten der russisch-orthodoxen Kirche gekommen. Sie hatte sich infolge der "Pussy Riot"-Urteile darüber beschwert, dass ein entsprechendes Gesetz für die Verletzung religiöser Gefühle fehle.

Zwei "Pussy Riot"-Bandmitglieder waren unter dem Vorwurf des "Rowdytums aus religiösem Hass" zu je zwei Jahren Straflager verurteilt worden. Ein drittes erhielt nach erfolgreicher Berufung eine Bewährungsstrafe.

Eine der beiden inhaftierten Musikerinnen, Maria Aljochina, trat am Mittwoch in den Hungerstreik, vermeldete die Agentur Interfax. Sie protestiere gegen ihren Ausschluss bei einer entscheidenden Gerichtsverhandlung und wolle erreichen, dass sie an der Anhörung über ihren Antrag auf vorzeitige Entlassung teilnehmen dürfe, hieß es.

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