Irland: Kirche will Änderungen bei Abtreibungsgesetz-Entwurf

5. Mai 2013 in Weltkirche


Irische Bischofskonferenz: Das geplante Gesetz werde "die direkte und gewollte Tötung ungeborener Kinder in Irland legalisieren"


Dublin (kath.net/KAP) Die irischen Bischöfe haben den Vorschlag der Regierung zur Reform des Abtreibungsgesetzes kritisiert. Das geplante Gesetz werde "die direkte und gewollte Tötung ungeborener Kinder in Irland legalisieren", heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung der Irischen Bischofskonferenz. Der Entwurf stelle eine dramatische und moralisch inakzeptable Veränderung des irischen Rechts dar. Ein solcher Einschnitt sei nicht nötig, um sicherzustellen, dass Frauen Zugang zu lebensrettenden Maßnahmen während der Schwangerschaft erhielten, so die Bischöfe.

Nach dem ersten Entwurf des neuen Abtreibungsgesetzes, den die Regierung am Mittwoch vorgestellt hatte, ist eine Abtreibung erlaubt, sobald das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Darunter fällt auch die Gefahr des Selbstmordes; im Fall einer Selbstmordgefährdung müssen drei Spezialisten die Abtreibung genehmigen. Jede Frau, der eine Abtreibung verweigert wird, kann Einspruch vor einem speziellen Komitee einlegen, das innerhalb von sieben Tagen über den Fall entscheiden muss.

Im Falle eines medizinischen Notfalls muss ein Arzt die Abtreibung genehmigen. Wenn das Leben der Mutter durch eine schwere Krankheit gefährdet ist, müssen zwei Ärzte dem Abbruch zustimmen.

Hintergrund der Reform ist der Tod einer 31-jährigen Inderin, die im Oktober in einem irischen Krankenhaus gestorben war. Die Ärzte im University Hospital Galway hatten sich geweigert, den Embryo der in der 18. Woche Schwangeren zu entfernen, bevor dessen Herztätigkeit aufgehört hatte. Die Frau hatte sich eine durch Bakterien verursachte Blutvergiftung zugezogen, an der sie schließlich später starb. Auch das Kind konnte nicht gerettet werden.

Mit der Reform will die irische Regierung zugleich ein Grundsatzurteil des höchsten irischen Gerichts umsetzen. Es hatte bereits 1992 festgelegt, dass eine Abtreibung gerechtfertigt sein könnte, wenn so das Leben der Mutter gerettet werden könne.

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