Schottische Hebammen erfolgreich gegen Mitwirkung bei Abtreibung

25. April 2013 in Weltkirche


Zwei Hebammen hatten sich geweigert, an Schwangerschaftsabbrüchen mitzuwirken, nun gab das Gericht ihnen Recht - Die beiden Frauen hatten auf Verletzung ihrer Religions- und Gewissensfreiheit geklagt


London (kath.net/KNA) Zwei katholische Hebammen aus Schottland haben einen Berufungsprozess gegen ihr Krankenhaus um Abtreibungen gewonnen. Britischen Medienberichten (Mittwoch) zufolge gaben die Richter in Edinburgh den langjährigen Mitarbeiterinnen einer Klinik in Glasgow Recht, die sich geweigert hatten, an Schwangerschaftsabbrüchen mitzuwirken. Die beiden Frauen sahen in der Weigerung der Klinik, sie von der Beteiligung an Schwangerschaftsabbrüchen zu befreien, eine Verletzung ihrer Religions- und Gewissensfreiheit.

In einem früheren Verfahren hatte dasselbe Gericht in Edinburgh die Auffassung vertreten, die Klägerinnen seien im Rahmen ihrer Tätigkeiten nicht direkt an Abtreibungen beteiligt. Insofern werde auch ihre religiöse Überzeugung «angemessen respektiert». In der aktuellen Urteilsbegründung heißt es hingegen, das Recht auf eine Weigerung aus Gewissensgründen, das in dem «Abortion Act» aus dem Jahr 1967 festgeschrieben sei, beziehe sich nicht nur auf den konkreten Schwangerschaftsabbruch sondern den kompletten Behandlungsprozess.

Der katholische Erzbischof von Glasgow, Philip Tartaglia, der sich derzeit in Rom aufhält, begrüßte die Entscheidung als «Sieg für die Gewissensfreiheit und für den gesunden Menschenverstand». Er lobte die Hebammen für ihren Mut, sich gegen die Forderungen ihres Arbeitgebers zur Wehr zu setzen. Die Achtung der Gewissensfreiheit von Arbeitnehmern sei «Kennzeichen einer zivilisierten Gesellschaft».

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