Island und Großbritannien: Maßnahmen gegen Pornographie

13. April 2013 in Jugend


In Island und Großbritannien werden Maßnahmen gegen Pornographie ergriffen. Der Schutz der Kinder vor den Auswirkungen von Pornographiekonsum steht dabei im Mittelpunkt.


Denver (kath.net/CNA/jg)
In zwei europäischen Staaten setzen sich öffentliche Einrichtungen gegen Pornographie ein. In Island überlegen die gesetzgebenden Körperschaften und die Regierung, Internetpornographie zu verbieten. Das Land möchte die Kinder davor schützen, gewalttätigen pornographischen Darstellungen ausgesetzt zu sein. Ein weiterer Beweggrund sind die Bürgerrechte der Frauen, die in den einschlägigen Darstellungen auf ihre Geschlechtlichkeit reduziert werden. Der Inselstaat hat bereits Striplokale sowie den Druck und die Verbreitung pornographischer Materialien verboten.

In Großbritannien hat die Lehrergewerkschaft ATL (Association of Teachers and Lecturers) empfohlen, Schüler vor den Risiken des Pornographiekonsums zu warnen und sie auf die abnormale Darstellung von Sexualität hinzuweisen. Auf ihrer Jahreskonferenz im März brachten die Lehrer ihren Wunsch nach besseren Leitlinien für den Umgang mit der sexualisierten Jugendkultur von heute zum Ausdruck.

Susan Selner-Wright, Philosophieprofessorin am theologischen Seminar „Hl. Johannes Vianney“ in Denver unterstützt diese Maßnahmen nicht nur aus religiösen Gründen. Menschen hätten eine natürliche Neigung, Beziehungen einzugehen, sagte sie gegenüber CNA. Das Problem heute sei, dass viele Menschen Beziehungen nur mehr in Bezug auf Sexualität wahrnehmen würden. In den Medien würden tiefgehende Beziehungen als sexuelle Beziehungen gezeigt. Intimität sei durch Sexualität ersetzt worden, kritisierte sie. In Wirklichkeit seien fast alle Beziehungen nicht sexueller Natur. Wenn Jugendliche pornographischen Darstellungen ausgesetzt seien schade dies ihrer Fähigkeit, gesunde, dauerhafte Beziehungen eingehen zu können, erklärte Selner-Wright.

Pornographische Darstellungen würden die Ganzheit der Person radikal missachten. Das gelte auch für Personen, die damit einverstanden seien, auf diese Weise abgebildet zu sein, erläuterte sie weiter. Diese Menschen machten sich selbst zum Objekt und respektierten sich nicht. Jeder Mensch habe das Recht, nicht auf seine Sexualität reduziert zu werden. Dieses Recht gelte auch gegenüber der eigenen Person. Es sei unveräußerlich, betonte Selner-Wright.


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