DBK, EKD und Bundesärztekammer kritisieren Suizidbeihilfe

11. April 2013 in Deutschland


Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Bundesärztekammer sprachen in Berlin über medizinethische Themen


Berlin (kath.net/idea) Spitzenvertreter der beiden großen Kirchen und der Bundesärztekammer haben den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe kritisiert. Anlass war eine Begegnung am 10. April in Berlin. Teilnehmer waren unter anderen der
EKD-Ratsvorsitzende, Nikolaus Schneider (Berlin), der Vorsitzende der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch (Freiburg), und der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery (Berlin). Der Gesetzentwurf für den Paragrafen 217 StGB sieht vor, dass Personen, die Suizidwilligen „nahestehen“ und unentgeltlich Hilfe zur Selbsttötung leisten, straffrei bleiben. Laut einer gemeinsamen Mitteilung der Kirchen und der Bundesärztekammer bestand Einigkeit darin, dass ein Verbot lediglich des gewerbsmäßigen – also gewinnorientierten Handelns – zu kurz greife. Es könnte der Eindruck entstehen, dass alle nicht-kommerziellen Formen der Suizidbeihilfe als legitim zugelassen seien. Die Teilnehmer stimmten ferner überein, dass eine Mitwirkung von Ärzten bei der Selbsttötung dem ärztlichen Ethos widerspreche und ethisch nicht zu rechtfertigen sei.

Aufklärung über Organspende verstärken

Ein weiteres Thema der Begegnung war die Organspende. Sie sei für viele ein Hoffnung
stiftender Weg, Leben zu retten, hieß es. Organspende ist nach ihren gesetzlichen Voraussetzungen und Regeln den Prinzipien der Gerechtigkeit und der Chancengleichheit bei der Organzuteilung verpflichtet. Auf die jüngst bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei Transplantationen in einigen Kliniken reagieren offizielle Einrichtungen mit verschärften Kontrollen und neuen Sicherheitsvorkehrungen. Die Delegationen sprachen sich dafür aus, die Information und Aufklärung über Organspenden und Organverteilung zu verstärken. Die Delegationen diskutierten außerdem über medizinisch-wissenschaftliche und ethische Aspekte der sogenannten „Pille danach“. Das Thema soll in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eingehend behandelt werden.


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