Britisches Gericht: Christen müssen auch sonntags arbeiten

31. Dezember 2012 in Aktuelles


Richter stellte fest, dass der arbeitsfreie Sonntag nicht das Herzstück des Christentums sei.


London (www.kath.net/ KNA)
Eine Kinderkrankenpflegerin, die aus religiösen Gründen sonntags nicht arbeiten wollte, ist in Großbritannien mit ihrer Berufung vor Gericht gescheitert. Laut einem Bericht des „Sunday Telegraph“ sah sich die Mitarbeiterin eines Kinderpflegeheims zur Kündigung genötigt, weil ihr Arbeitgeber sie nicht von Sonntagsdiensten freigestellt habe. Sie machte demnach geltend, Sonntagsarbeit nicht mit ihrem christlichen Glauben vereinbaren zu können. Bereits im Februar hatte das zuständige Arbeitsgericht ihre erste Klage abgewiesen.

Das Berufungsgericht bestätigte nun das frühere Urteil. Ein arbeitsfreier Sonntag sei nicht das „Herzstück“ des Christentums, betonte der zuständige Richter Justice Langstaff in der Urteilsbegründung. Die Tatsache, dass andere Christen bereit seien, an Sonntagen zu arbeiten, bedeute, dass der Sonntag nicht geschützt sei. Christliche Aktivisten kritisierten, das Urteil benachteilige Christen gegenüber Anhängern anderer Religionen. Darüber hinaus könne kein Richter darüber entscheiden, was „Herzstücke“ des christlichen Glaubens seien.

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