Katholische Kirche verliert Status als Landeskirche in Liechtenstein

23. Dezember 2012 in Weltkirche


Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein


Vaduz (kath.net/KNA) Die Trennung von Kirche und Staat im Fürstentum Liechtenstein schreitet weiter voran. Im Parlament in Vaduz stimmten 19 von 25 Abgeordneten für das neue Gesetz über die Religionsgemeinschaften, wie Schweizer Medien am Freitag berichteten.

Das Gesetz ist das zentrale Element der Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche. Weitere sind eine Verfassungsrevision, mit der die katholische Kirche ihre Sonderstellung als Landeskirche verliert, sowie ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl.

Die Verfassungsänderung kommt 2013 nochmals vor das dann neu gewählte Parlament. Anpassungen im Grundgesetz müssen in Liechtenstein vom Parlament an zwei einander folgenden Sitzungen jeweils mit Dreiviertel-Mehrheit genehmigt werden.

In dem neuen Gesetz über die Religionsgemeinschaften anerkannt werden die römisch-katholische Kirche, die evangelische Kirche und die evangelisch-lutherische Kirche. Im Fürstentum sind etwa 75 Prozent der 36.000 Einwohner katholisch; vor 50 Jahren waren es noch 90 Prozent.

Die Erzdiözese Vaduz, die das komplette Territorium des kleinen Landes umfasst, wurde Ende 1997 vom Vatikan errichtet. Als gegenwärtige Rechtsgrundlage dient ein Gesetz aus dem Jahr 1870.

In Zweiter Lesung entschied das Parlament, die Religionsmündigkeit bei 14 Jahren festzusetzen; in der Schweiz liegt sie bei 16 Jahren. Entschieden wurde zudem, den obligatorischen Religionsunterricht auf die Primarschule zu beschränken.

Staatlich finanziert werden sollen die anerkannten Religionsgemeinschaften mit einer so genannten Mandatssteuer. Der Steuerpflichtige kann demnach angeben, welcher Gemeinschaft sein Steueranteil zufließen soll.

Die Liechtensteiner Regierung hat berechnet, dass die Religionsgemeinschaften voraussichtlich rund zwei Prozent der Vermögens- und Einkommenssteuern des Landes und der Gemeinden bekommen. Das entspricht umgerechnet knapp drei Millionen Euro pro Jahr.

Im Konkordat geht es um die vermögensrechtliche Trennung auf Gemeindeebene. Das Fürstentum und der Vatikan haben sich auf Verhandlungsebene bereits geeinigt. Ursprünglich war die Unterzeichnung des Abkommens für den 12. Dezember vorgesehen. Aus «terminlichen Gründen» werde sie aber wohl nicht vor Anfang Januar 2013 stattfinden, hieß es.

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Foto: Fahne von Liechtenstein


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