Zeitung: Streit um Kindstaufe endet vor Gericht

20. Dezember 2012 in Deutschland


Ein ungewöhnlicher Familienstreit um eine Kindstaufe ist von einem Richter entschieden worden


Hagen (kath.net/KNA) Ein ungewöhnlicher Familienstreit um eine Kindstaufe ist von einem Richter entschieden worden. Wie die Hagener «Westfalenpost» (Donnerstag) berichtete, verurteilte das Hagener Amtsgericht die Großmutter eines zehnjährigen Mädchens zum Widerruf ihrer Behauptung, sie habe das Kind kurz nach der Geburt katholisch «notgetauft».

Die Mutter des 2002 in einem Hagener Krankenhaus gesund und ohne Komplikationen zur Welt gekommenen Kindes ist evangelisch, der Vater katholisch, wie es hieß. Unter den Eltern habe Uneinigkeit darüber geherrscht, welcher Konfession das Mädchen angehören solle. An der Aussage der Oma, sie habe das Mädchen kurz nach der Geburt im Wöchnerinnenzimmer am Wasserkran notgetauft, sei dann der Streit entbrannt. Nach katholischem Kirchenrecht darf jeder eine Taufe in Notfällen vornehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn Lebensgefahr besteht und ein Priester nicht rechtzeitig zur Stelle sein kann.

Die Behauptung der Großmutter wertete der Richter laut Zeitung als «vorgetäuschte Zwangstaufe». Ihre «Lüge» sei aus «durchsichtigen Gründen» aufgestellt worden. Die Frau hatte das Kind im Alter von drei Jahren in den von ihr geleiteten Kindergarten aufgenommen.

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