Apple, Samsung und ein Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz

24. September 2012 in Aktuelles


Was haben Apple, Samsung sowie verärgerte Apple-Kunden mit dem Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz zu tun - Eine Satire von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Der vermeintliche „Kompromiss“ zwischen Rom und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) im Kirchensteuerstreit sorgt seit Tagen für heftige Diskussionen bei Katholiken. Besonders umstritten ist ein „Pastorales Schreiben“ der DBK. KATH.NET hat berichtet.

Wie kath.net in Erfahrung bringen konnte, fand das Schreiben der DBK auch in Übersee große Beachtung. Vertrauliche Quellen übermittelten die Vorlage einer wichtigen Initiative aus Cupertino (Kalifornien), dem Sitz des Apple-Konzerns.

Apple schreibt an die Personen, die sich entschlossen haben, das iPhone 5 nicht zu ordern, und verärgert zu Samsung gewechselt sind, unmittelbar nach Kenntnisnahme dieses Treuebruchs:


Sehr geehrte/r ...

mit Bedauern habe ich erfahren, dass Sie in einem Elektronikmarkt durch den Kauf eines Samsung Galaxy S3 öffentlich Ihren Austritt aus der Apple-User-Gemeinschaft kundgetan haben. Ihre Entscheidung ist mir, wie Sie verstehen werden, keineswegs gleichgültig. Ich würde gerne mit Ihnen über die Gründe, die Sie zu Ihrem Schritt bewogen haben, sprechen und habe als Apple Genius auch die Pflicht, die Motivation Ihrer Entscheidung, Apple den Rücken zuzukehren, zu erfragen und eine entsprechende Einschätzung vorzunehmen.

Wer einmal einen Mac benutzt hat oder in die magische Welt des iPads und iPhones aufgenommenen wurde, hat ja auf seine Weise Anteil an der Sendung des ganzen Apple-Volkes im Bereich der Kommunikation und in der Welt (vgl. Steve Jobs, Stanford University, 2005: Stay hungry, stay foolish). Appleuser genießen alle Vorzüge zur aktiven Teilnahme am Leben der Apple-Community (Facetime, iMessage, iCloud, Genius Bar und vieles mehr), doch sind diese untrennbar mit der Erfüllung der Grundpflichten beim Erwerb von elektronischen Geräten verbunden.

Im Auftrag von Tim Cook, Nachfolger des ehrwürdigen Steve, muss ich Sie mit diesem Brief allerdings auch über die Wertung des Verlassens der Apple-Community unterrichten und über die Folgen, die dieses durch den öffentlichen Erwerb eines Samsung Galaxy S3 nach sich zieht.

Die Bekundung des Verlassens durch den Erwerb eines Produkts von Samsung in einem Elektronikladen stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von Apple dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der Gemeinschaft, die in Jahrzehnten harter Arbeit geschaffen wurde. Wer in einem Elektronikladen durch den Erwerb eines Produkts von Samsung mit Android-OS das Verlassen der Apple-Community erklärt, verstößt gegen die Pflicht, Apple nicht zu stören und dessen Ansprüche und Wohltaten wahrend zu verteidigen (vgl. Mail Steve Jobs an iPhone-User, 24.7.2008, Absatz 3) und seinen finanziellen Beitrag zu leisten, dass Apple seine Sendung erfüllen kann (vgl. allgemeine Nutzungsbedingungen, iTunes 2012; vgl. dringender Rat, jedes neue Apple-Produkt sofort zu erwerben).

Die Bekundung des Verlassens der Apple-Community zieht folgende Konsequenzen nach sich:

Als aus der Apple-Community ausgetretene Person

- dürfen Sie das iPhone 5 – außer in Todesgefahr – nicht nutzen,
- können Sie keine verantwortlichen Positionen bei Apple bekleiden und keine Funktionen im Konzern wahrnehmen, auch wenn diese ihm nützen sollten,
- können Sie Ihren Kindern oder Ihnen anvertrauten Personen keinen iPod oder iPad schenken,
- können Sie nicht Mitglied in Fanclubs oder Diskussionsforen, die in direkter Verbindung mit der Apple-Community stehen, oder von Apple-Event-Organisationsteams sein (z.B. vertretender Schlangensteher bei Verkaufsstart einer neuen Produktreihe; Produzent von Werbefilmen für Apple),
- verlieren Sie das aktive und passive Recht, ein iPhone in der Öffentlichkeit nutzen zu können,
- können Sie nicht Mitglied in öffentlichen Vereinen sein, die das Recht haben, das Apple-Logo zu nutzen.

Wenn Sie einen Freund/eine Freundin haben wollen, der/die Applenutzer ist, muss zuvor eine Erlaubnis beim „chief executive officer“ von Apple (Cupertino) eingeholt werden. Diese setzt das Versprechen über die Bewahrung der Möglichkeit, ein iPhone, ein iPad, einen iPod oder einen Mac zu nutzen, sowie die „Apple-friendly-communication“ gegenüber eventuellen Kindern voraus.

Ebenso kann Ihnen, falls Sie nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt haben, die Aufrechterhaltung Ihres iTunes-Accounts verweigert werden.

Vielleicht haben Sie die Tragweite Ihrer Entscheidung nicht ermessen und möchten diesen Schritt rückgängig machen. Ich lade Sie ein, ein Gespräch zur Klärung mit mir oder einem anderen Apple Genius Ihrer Wahl zu führen.

Aber auch dann, wenn Sie nicht an eine Änderung Ihres Entschlusses denken, bin ich an einem Gespräch mit Ihnen interessiert und würde mich diesbezüglich über Ihre Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Apple Genius

Dem Autor auf Twitter folgen


© 2012 www.kath.net