Beschneidung: Schipka warnt vor Religionsfeindlichkeit

28. Juli 2012 in Österreich


Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, wertete all jene Stimmen, die im Zuge der Debatte "religiöse Erziehung insgesamt in Frage stellen", als "sehr besorgniserregend"


Wien (kath.net/KAP) Die katholische Kirche in Österreich steht zur geltende rechtliche Lage zur Beschneidung auf Grundlage des Menschenrechts der Religionsfreiheit. Das unterstich der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Spitzen der Israelitischen Kultusgemeinde, der Islamischen Glaubensgemeinschaft und der Evangelischen Kirche am Freitag in Wien.

Als "sehr besorgniserregend" wertete Schipka all jene Stimmen, die im Zuge der Debatte "religiöse Erziehung insgesamt in Frage stellen". Gerade die Wortmeldungen einzelner Akteure, die in diesem Kontext etwa auch die Spendung von Sakramenten an Kinder kritisierten, "zeigen im Kern eine religionsfeindliche Haltung", betonte Bischofskonferenz-Generalsekretär. Klar sei, dass das Recht auf Religionsfreiheit "auch das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder" beinhalte.

"Kathpress" dokumentiert die Stellungnahme von Peter Schipka im
Wortlaut:

"Die aktuelle Diskussion über die Zulässigkeit der Beschneidung bei Knaben aus religiösen Gründen berührt ein zentrales Grundrecht, das in Österreich durch die Verfassung garantiert ist: das Menschenrecht auf Religionsfreiheit. Deswegen und weil der Einsatz für die Religionsfreiheit nicht zuletzt durch das Zweite Vatikanische Konzil ein Grundauftrag für die katholische Kirche ist, beteiligt sich die Kirche an der Debatte, auch wenn katholische Christen nicht direkt betroffen sind.

Festzuhalten ist die herrschende Rechtsauffassung, wonach die ordnungsgemäß durchgeführte Beschneidung bei Buben (Zirkumzision) bei Vorliegen einer elterlichen Einwilligung straffrei ist. Das soll aus Sicht der katholischen Kirche auch so bleiben.

Die Religionsgemeinschaften tragen in Österreich - auch aufgrund ihrer gesetzlichen Stellung - eine Mitverantwortung für das friedliche und respektvolle Zusammenleben in Staat und Gesellschaft. Gleichzeitig haben die Gläubigen und die religiösen Institutionen einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Diskurs über religiöse Fragen fair und respektvoll geführt wird. Sorge bereiten daher alle Versuche, die durch das Kölner Urteil ausgelöste Diskussion jetzt auch in Österreich so zu instrumentalisieren, dass eine feindliche Haltung gegenüber Judentum, Islam oder Religion generell gefördert wird.

Sehr besorgniserregend sind jene Stimme, die ausgehend von der Beschneidung das Recht auf religiöse Erziehung insgesamt in Frage stellen. Darauf hat bereits Kardinal Christoph Schönborn hingewiesen und es als einen impliziten Angriff auf das Recht der Eltern bewertet, Kinder nach ihren den Wertmaßstäben zu erziehen. Die Wortmeldungen von diversen Aktivisten, die die Spendung von Sakramenten an Kinder kritisierten, zeigen daher im Kern eine religionsfeindliche Haltung.

Klar ist, dass das Recht auf Religionsfreiheit auch das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder beinhaltet. Diese sollen durch den Glauben in ihrer Entwicklung und Identität so gestärkt werden, dass sie später selbst eine Glaubensentscheidung treffen können.

Die Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. haben die Juden als "ältere Brüder" bzw. "Väter" im Glauben bezeichnet und damit die tiefe Verbundenheit der Christen mit ihnen betont. Eine Änderung der Rechtslage bei der Beschneidung würde Juden und Muslime, die an dieser Tradition festhalten, in die Illegalität abdrängen. Dies wäre nicht nur ein Angriff auf die Religionsfreiheit. Es kann auch Christen nicht unberührt lassen, die mit Juden und Muslimen durch Abraham verbunden sind."

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Foto: Jüdische Familie in der Synagoge


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