Messe im alten Ritus – Bedeutet dies Ablehnung des Konzils?

24. Mai 2012 in Kommentar


Rechtgläubige Formen eines Ritus sind lebendige Wirklichkeiten, die aus dem liebenden Dialog der Kirche mit ihrem Herrn gewachsen sind. Ein Gastkommentar von Pater Sven Conrad FSSP


Bettbrunn (kath.net) Der Präsident des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken und Präsident des Bayerischen Landtages a. D. Alois Glück hat in Bezug auf die in der außerordentlichen Form des römischen Ritus gefeierten Messen Äußerungen getan, die nicht unwidersprochen bleiben können.

Der Kontext ist dabei die Frage, ob ein solcher Gottesdienst im sog. „alten Ritus“ auch Teil des offiziellen Programms des Katholikentages sein könne, was Glück verneint. Dabei wußte er selbst nicht, daß eine der beiden im alten Usus gefeierten Messen sehr wohl Teil des Programms war. Dies sei aber nur en passant angeführt. Wichtiger ist die Begründung, die Glück für seine Ablehnung nennt. Diese führt uns in sehr zentrale theologische Fragen. Glück behauptet, es ginge „hier nicht um die Frage Latein oder Deutsch, sondern dahinter steht ein ganz anderes Verständnis von Volk Gottes, ein ganz anderes Verständnis von Eucharistiefeier, und insofern geht es hier nicht um die Art, wie man singt oder in welcher Sprache man betet, das ist eine Absage, eine bewusste Absage an das zweite Vatikanische Konzil und deshalb hätte es bei uns hier keinen Platz im Katholikentagsprogramm.“

Eine kurze Erwiderung ist nicht der Ort, all die theologischen Arbeiten in Erinnerung zu rufen, die sich mit der nachkonziliaren Reform der westlichen Liturgie zwar kritisch, aber kirchlich loyal befassen. Stattdessen versuchen wir, zwei konkrete Fragen zu beantworten:

1. Widerspricht die traditionelle römische Liturgie den theologischen Leitlinien des II. Vatikanischen Konzils?

Kardinal Ratzinger bringt einmal sehr schön zum Ausdruck, was das II. Vaticanum eigentlich in Bezug auf die Liturgie getan hat: „Das Konzil hat zwar nicht selbst die liturgischen Bücher erneuert, wohl aber hat es den Auftrag zu deren Revision erteilt und dafür einige Grundsätze festgelegt. Vor allem aber hat es eine Wesensbestimmung von Liturgie gegeben, die das innere Maß der einzelnen Reformen vorgibt und zugleich den beständigen Maßstab rechten liturgischen Feierns ausdrückt.“

Die Vorwürfe Alois Glücks wären nur dann berechtigt, wenn die Feier der Liturgie nach den alten Büchern den theologischen Prinzipien des II. Vaticanums widerspräche. Deswegen ist es notwendig, den Blick auf die soeben genannte Wesenbestimmung von Liturgie zu richten, die uns das Konzil schenkt.

Die Konstitution Sacrosanctum Concilium versteht die Liturgie im Kontext der Heilsgeschichte, näherhin der Sendung Christi vom Vater, die von der Kirche weitergeführt wird (Art. 5 und 6). Als zentrales Heilsereignis wird dabei das Pascha – Mysterium Christi bezeichnet: „Dieses Werk der Erlösung der Menschen und der vollendeten Verherrlichung Gottes, dessen Vorspiel die göttlichen Machterweise am Volk des Alten Bundes waren, hat Christus, der Herr, erfüllt, besonders durch das Pascha-Mysterium: sein seliges Leiden, seine Auferstehung von den Toten und seine glorreiche Himmelfahrt. In diesem Mysterium 'hat er durch sein Sterben unseren Tod vernichtet und durch sein Auferstehen das Leben neugeschaffen'.“ (Art 5) Die Kirche fügt die Menschen in dieses Paschageheimnis ein, das sie selbst zugleich immer wieder feiert (Art. 6).

Die erste Grundaussage ist also, daß die Liturgie die Feier des Pascha- Mysteriums ist. Die Konstitution spezifiziert näherhin die liturgischen Akte, indem sie von der Gegenwart Christi im Opfer der Messe, in den Sakramenten, in seinem Wort und in der betenden und singenden Kirche spricht. In all diesen liturgischen Handlungen vollzieht sich das Priestertum Jesu Christi (vgl. Art 7). Dabei ist die Liturgie der irdischen Kirche Teilhabe an der Liturgie des Himmels (Art. 8).

An dieser Stelle der Wesensbestimmung der hl. Liturgie durch das II. Vaticanum können wir die Frage stellen, ob es hierin einen Bruch zum vorkonziliaren Liturgieverständnis gibt?

Eine eingehende Untersuchung könnte zeigen, daß das Konzil zwar einige Akzente verschiebt, dabei aber keinen Bruch mit dem vorausgehenden Lehramt eingeht. Dies macht vielleicht ein Vergleich mit der Enzyklika Mediator Dei Papst Pius XII. deutlich. Auch dieser Text ist bemüht, die hl. Liturgie in einem Kontext zu betrachten. Dieser Kontext ist das Priesteramt Jesu Christi, das die Kirche fortführt. Einem in der späten Neuzeit manchmal einseitig dominierenden juridisch – rubrizistischen und letztlich rein äußerlichen Liturgieverständnis setzt Pius XII. eine inhaltliche Füllung entgegen. Liturgie als Fortführung des Priesteramtes Christi sollte das Wesen liturgischer Feier beschreiben. Wenn Sacrosanctum Concilium stattdessen die Heilsgeschichte als solche benennt, dann wird der Kontext der Liturgie lediglich vollständiger und spirituell reicher erschlossen, denn das Priestertum Christi war in der ganzen Heilsgeschichte vorbereitet, die in seinem Pascha ihre Erfüllung findet. Dies noch mehr herauszustellen bedeutet eine Entwicklung lehramtlicher Äußerungen in Kontinuität.

Auch Pius XII. spricht von der Liturgie als Feier des Paschas Christi, wenn er in Bezug auf die Einsetzug der Eucharistie sagt: „Beim letzten Abendmahle begeht er in feierlicher Form das neue Pascha, dessen Fortbestand er durch die Einsetzung der heiligen Eucharistie sichert.“

Erwähnenswert ist auch, daß Sacrosanctum Concilium genau dort, wo es den heilsgeschichtlichen Kontext der Liturgie erschließt, eine Synthese der Liturgiedefinition Pius XII. bietet, wenn es heißt: „Mit Recht gilt also die Liturgie als Vollzug des Priesteramtes Jesu Christi; durch sinnenfällige Zeichen wird in ihr die Heiligung des Menschen bezeichnet und in je eigener Weise bewirkt und vom mystischen Leib Jesu Christi, d. h. dem Haupt und den Gliedern, der gesamte öffentliche Kult vollzogen.“ (Art. 7).

Im Hintergrund der Konzilskonstitution über die hl. Liturgie steht sehr stark das theologische Bild der Kirche als des heiligen Volkes Gottes, aber dies in Kontinuität zu jenem des Mystischen Leibes Jesus Christi.

Deswegen legt die Konstitution wert darauf, daß alle, die zum Gottesvolk gehören auch ihre priesterliche Aufgabe ausüben. Hier sind die vielen Forderungen nach der actuosa participatio (aktive, lebendige Teilnahme) an der Liturgie zu sehen. Andererseits wird betont, daß dieses Volk Gottes hierarchisch geordnet ist. Besonders folgenden Zitat macht deutlich, wie die Bilder vom Volk Gottes und vom Mystischen Leib sich ergänzen und nicht als Gegensatz gemeint sind: „Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das "Sakrament der Einheit" ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein; seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme.“ (Art. 26).

Gibt es mit dem II. Vaticanum einen Bruch im Verständnis der Messe als Opfer? Interessant ist, daß die Liturgiekonstitution bemüht ist, alle liturgischen Handlungen bis hin zu den Sakramentalien theologisch zu würdigen und den kirchlichen Charakter dieser Vollzüge hervorzuheben. Dadurch wird die Würde jedes Einzelnen, der die Liturgie als Glied der Kirche mitfeiert, wirklich und unmißverständlich ins Relief gehoben.

Das Konzil betont aber gerade bei der Frage der Gegenwart Christi in der Messe die herausragende Stellung des zelebrierenden Priesters: „Gegenwärtig ist er (sc. Christus) im Opfer der Messe sowohl in der Person dessen, der den priesterlichen Dienst vollzieht - denn 'derselbe bringt das Opfer jetzt dar durch den Dienst der Priester, der sich einst am Kreuz selbst dargebracht hat' -, wie vor allem unter den eucharistischen Gestalten.“ (Art. 7). Hier zitiert das II. Vaticanum einen ganz zentralen Text des Meßopferdekretes des Konzils von Trient. Das Meßopfer wird also auch vom II. Vaticanum zunächst einmal „sacerdotum ministerio“ dargebracht.

Eine wichtige Stelle aus dem Konzilsdekret Presbyterorum Ordinis bestimmt diese Darbringung durch den Priester näher, und zwar im Verhältnis zum Handeln der Gläubigen: „Durch den Dienst der Priester vollendet sich das geistige Opfer der Gläubigen in Einheit mit dem Opfer des einzigen Mittlers Christus, das sie mit ihren Händen im Namen der ganzen Kirche bei der Feier der Eucharistie auf unblutige und sakramentale Weise darbringen, bis der Herr selbst kommt. Darauf zielt das Dienstamt der Priester, und darin findet es seine Vollendung. Denn ihr Dienst, der in der Verkündigung des Evangeliums seinen Anfang nimmt, schöpft seine ganze Kraft aus dem Opfer Christi. So soll durch ihn 'die ganze erlöste Gemeinde, die Versammlung und Gemeinschaft der Heiligen, durch den Hohenpriester als allumfassendes Opfer Gott dargebracht werden, durch ihn, der auch sich selbst in seinem Leiden für uns dargebracht hat, damit wir der Leib des so erhabenen Hauptes wären'.“ (Art 2). Hier wird also – übrigens im Kontext der Leib – Christi – Theologie - davon gesprochen, daß die Priester das Opfer Christi darbringen, und diesem Opfern schließt sich dann das geistige Selbstopfer der Gläubigen an. Dahinter steht auch jener augustinische Opferbegriff, den Joseph Ratzinger immer wieder geistlich sehr reich erschlossen hat. Die Dynamik des Opfers zielt auf die Übergabe der Kirche, ja der erlösten Schöpfung an den Vater, bis „Gott alles in allem“ (1 Kor 15,28) sei.

Wir könnten nun in noch mehr Einzelheiten gehen. Bei allem würde deutlich, daß es zwar Akzentverschiebungen gab – u.a. hin zu einer Betonung der gemeinschaftlichen liturgischen Feier, aber nicht unter Leugnung der besonderen theologischen Bedeutung des Priesters oder anderer definierter Glaubenswahrheiten.

Die gemeinschaftliche Feier wurde übrigens zu Recht betont. Das Konzil wollte so aus einem minimalistischen Liturgieverständnis herausführen und die Gläubigen ihrer wahren Würde gemäß beschreiben. Keineswegs wollte es aber die Theologie des Priestertums in Bezug auf die Darbringung des Meßopfers im Kern verändern. Kardinal Ratzinger hat einmal schön beschrieben, welche Haltung hier korrigiert werden sollte, wenn er sagt: „Andererseits muß man zugeben, daß die Feier der alten Liturgie oft zu sehr ins Individualistische und Private abgesunken war, daß die Gemeinschaft von Priester und Volk ungenügend gewesen ist. Ich habe großen Respekt vor unseren Vorfahren, die während der stillen Liturgie aus ihren Meßbüchem ihre Meßandachten beteten, aber als ideale Form liturgischer Feier kann man dies gewiß nicht ansehen.“

An anderer Stelle vergleicht er die Liturgie in der Zeit vor der Liturgischen Bewegung und vor dem Konzil mit einem Fresko. Dieses Fresko war „zwar unversehrt bewahrt, aber von einer späteren Übertünchung fast verdeckt. ... Im Meßbuch, nach dem der Priester sie feierte, war ihre von den Ursprüngen her gewachsene Gestalt ganz gegenwärtig, aber für die Gläubigen war sie weithin unter privaten Gebetsanleitungen und -formen verborgen. Durch die Liturgische Bewegung und definitiv durch das II. Vatikanische Konzil wurde das Fresko freigelegt, und einen Augenblick waren wir fasziniert von der Schönheit seiner Farben und Figuren.“

Weil die traditionellen Bücher nicht gegen das Konzil stehen, ja dieses auch keinen Bruch in liturgicis wollte, gerade deswegen kann Kardinal Ratzinger dazu auffordern, die alte Liturgie geleitet von den Generalnormen des II. Vaticanums her zu feiern: „Deswegen ist es wichtig, daß bei der Feier der Liturgie nach den alten Büchern die wesentlichen Maßstäbe der Liturgiekonstitution eingehalten werden die ich eben zitiert habe. Wenn diese Liturgie wirklich die Gläubigen mit ihrer Schönheit und Tiefe erreicht, dann wird sie geliebt, dann steht sie aber auch in keinem unversöhnlichen Gegensatz zu den neuen Büchern, wo diese wiederum in wahrhaft konzilsgemäßer Form angewandt werden.“


2. Welche theologischen Implikationen ergeben sich durch den Fortbestand der außerordentlichen Form?

Kardinal Ratzinger beschreibt uns auch, was de facto in der Folge mit dem Fresko passiert ist: „Inzwischen ist es durch klimatische Bedingungen wie auch durch mancherlei Restaurationen oder Rekonstruktionen gefährdet und droht zerstört zu werden, wenn nicht schnell das Nötige getan wird, um diesen schädlichen Einflüssen Einhalt zu gebieten. Natürlich darf es nicht wieder übertüncht werden, aber eine neue Ehrfurcht im Umgang damit, ein neues Verstehen seiner Aussage und seiner Wirklichkeit ist geboten, damit nicht die Wiederentdeckung zur ersten Stufe des definitiven Verlustes wird.“

Was wir bislang über die die Liturgiekonstitution des II. Vaticanums gesagt haben, kann nicht in der gleichen Weise auf die Liturgiereform angewandt werden. Dabei stellen wir weder die Legimität der neuen Liturgie in Frage, noch möchten wir leugnen, daß sie als Feier der Kirche vielen Menschen gute geistliche Nahrung schenkt!

Wir verweisen lediglich darauf, daß der Konzilswille in vielen Punkten keine Berücksichtigung fand. Sehr deutlich sieht man dies in Bezug auf die Liturgiesprache und die Musica Sacra, aber auch im Blick auf die sehr auf Bewahrung ausgerichtete Norm des Artikels 23 von Sacrosanctum Concilium: „Damit die gesunde Überlieferung gewahrt bleibe und dennoch einem berechtigten Fortschritt die Tür aufgetan werde, sollen jeweils gründliche theologische, historische und pastorale Untersuchungen vorausgehen, wenn die einzelnen Teile der Liturgie revidiert werden. Darüber hinaus sind sowohl die allgemeinen Gestalt- und Sinngesetze der Liturgie zu beachten als auch die Erfahrungen, die aus der jüngsten Liturgiereform und den weithin schon gewährten Indulten gewonnen wurden. Schließlich sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es. Dabei ist Sorge zu tragen, daß die neuen Formen aus den schon bestehenden gewissermaßen organisch herauswachsen. Auch soll nach Möglichkeit verhütet werden, daß sich zwischen den Riten benachbarter Gebiete auffallend starke Unterschiede ergeben.“

Um die Liturgiereform kämpften – so muß man schon sagen - auf der Ebene des Hl. Stuhls mehrere Dikasterien miteinander, die auch durchaus eine unterschiedliche Vorstellung davon hatten, mit welchem Schritt die Reform der Messe zu ihrem Abschluß gekommen sei. Helmut Hoping verweist darauf, „dass es in der Frage der Liturgiereform erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen dem direkt dem Papst unterstellten Liturgierat einerseits und der Ritenkongregation sowie dem Staatssekretariat andererseits gab.“

Selbst Experten des Liturgierates sahen Aspekte der Reform sehr kritisch. Zu nennen wäre hier z. B. Prälat Johannes Overath in Bezug auf die theologische Bedeutung der Musica Sacra. Zu nennen ist auch Kardinal Antonelli, der ein schwerwiegendes Urteil über den Sekretär des Liturgierates in seinem Tagebuch vermerkt: „P. Annibale Bugnini, CM ist zum Sekretär der neuen Kongregation für den göttlichen Kult ernannt worden. Ich könnte Vieles über ihn erzählen. Ich muß hinzufügen, daß er immer von Paul VI. unterstützt worden ist. Ich möchte mich nicht täuschen, aber die bedeutendste Lücke bei Pater Bugnini ist das Fehlen einer theologischen Bildung und Sensibiltät. Ein schwerwiegender Mangel und eine schwerwiegende Lücke, weil jedes Wort und jeder Gestus in der Liturgie eine Idee übersetzt, die theologisch ist. Ich habe den Eindruck, daß, besonders im Bereich der Sakramente, viel der protestantischen Mentalität konzidiert wurde.“

In den Jahrzehnten nach der Reform ist die Kritik an ihr - auch durch der Kirche gegenüber sehr loyale Personen - nie verstummt. Verschärft wurde dies alles durch viele Mißbräuche, die auch die neue Liturgie entstellten. Kein Geringerer als Papst Benedikt XVI. bezeugt dies: „Viele Menschen, die klar die Verbindlichkeit des II. Vaticanums annahmen und treu zum Papst und zu den Bischöfen standen, sehnten sich doch auch nach der ihnen vertrauten Gestalt der heiligen Liturgie, zumal das neue Missale vielerorts nicht seiner Ordnung getreu gefeiert, sondern geradezu als eine Ermächtigung oder gar als Verpflichtung zur „Kreativität“ aufgefasst wurde, die oft zu kaum erträglichen Entstellungen der Liturgie führte.“

Papst Benedikt XVI. hat mit seinem Motu Proprio Summorum Pontificum lehramtlich klargestellt, daß die traditionelle Form der römischen Liturgie niemals abgeschafft war. Bereits als Kardinal hatte er betont, daß die Kirche nie einen ihr eigenen Ritus schlechthin abschafft. Der Grund liegt in den ekklesiologischen Implikationen. Nach seinem Buch „Der Geist der Liturgie“ ist ein Ritus „gestaltgewordener Ausdruck der Ekklesialität“ Er macht also etwas vom Wesen der Kirche sichtbar, hat Teil an ihrer Überlieferung. So hat Ratzinger keine Scheu, die Riten sogar den großen Glaubensbekenntissen zu vergleichen und sagt über sie: „Wie diese sind sie gewachsen“.

Als Kardinal hatte Joseph Ratzinger auch bereits gang konkret eine Abschaffung der alten Liturgie durch das II. Vaticanum zurückgewiesen und deutlich gesagt: „In diesem Zusammenhang ist an die Feststellung von Kardinal Newman zu erinnern, daß die Kirche nie in ihrer Geschichte rechtgläubige Formen von Liturgie einfach abgeschafft oder verboten hat - das wäre dem Geist der Kirche durchaus fremd. Eine rechtgläubige Liturgie ist ja nie eine bloß pragmatisch geschaffene Zusammenstellung von Zeremonien, die man dann positivistisch heute so und morgen anders verfügen könnte. Rechtgläubige Formen eines Ritus sind lebendige Wirklichkeiten, die aus dem liebenden Dialog der Kirche mit ihrem Herrn gewachsen sind, Lebensgestalten der Kirche, in denen sich der Glaube, das Beten und das Leben von Generationen verdichtet und in denen das Miteinander von Gottes Handeln und Antwort des Menschen Form gefunden hat. Solche Riten können absterben, wenn das sie tragende Subjekt in der Geschichte verschwindet oder sich mit seinem Erbe einem anderen Lebensraum einfügt. Die Autorität der Kirche kann in wechselnden geschichtlichen Situationen den Gebrauch solcher Riten umschreiben und einschränken, aber sie verbietet sie nie einfach. So hat das Konzil den Auftrag zu einer Erneuerung der liturgischen Bücher und damit auch ritueller Gestaltungen gegeben, aber nicht ein Verbot von Büchern formuliert.“

Papst Benedikt XVI. nun bindet beide Formen des römischen Ritus an die eine lex credendi, den einen Glauben der Kirche. Dabei kommt der alten Form ein gewisser Ehrenvorrang zu: „Das von Paul VI. promulgierte Römische Messbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der „Lex orandi“ der katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Das vom hl. Pius V. promulgierte und vom Sel. Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Messbuch hat hingegen als außerordentliche Ausdrucksform derselben „Lex orandi“ der Kirche zu gelten, und aufgrund seines verehrungswürdigen und alten Gebrauchs soll es sich der gebotenen Ehre erfreuen.“

Damit wird aber auch eine Hermeneutik der inneren Zuordnung beider Missalien gegeben. Das bedeutet, daß es in der konkreten Feier nach den beiden Missalien zwar ganz legitimerweise verschiedene Akzentuierungen der Spiritualität geben darf. Der diese Spiritualität tragende Glaube muß aber jeweils derselbe sein.

Sollte also eine Glaubenswahrheit in der neuen Form weniger deutlich zum Ausdruck kommen, könnte man nicht behaupten, die Kirche habe ihren Glauben verändert. Das daneben mit gleichem Recht bestehende traditionelle römische Meßbuch wäre in dem Fall zur Interpretation der Glaubenswahrheit hinzuziehen, die der eine römische Ritus bezeugt. Beispielsweise könnte man legitimerweise nicht mehr die Formulierung der neuen Gebete zur Gabenbereitung gegen das alte Offertorium stellen, um zu sagen, wie es vielfach geschah, man habe eine Darbringung des Meßopfers durch den Priester zugunsten des reinen Konzeptes der geistlichen Selbstdarbringung der Gemeinde überwunden. Die lehramtlichen Klarstellungen von Papst Benedikt in Bezug auf die beiden Formen des römischen Ritus unterstreichen also besonders die Kontinuität katholischer Lehre.

Die alles schließt nicht aus, daß man sich auch Korrekturen an der neuen Liturgie wünscht, wie ja auch die alte dem Willen des Papstes gemäß durch neue Heilige und neue Präfationen bereichert werden soll. Korrekturen sind auch deswegen nötig, weil sich manches Detail der Reform auf einen Konses der Fachleute gründetet, der so heute nicht mehr besteht, etwa was die Bewertung der Einzugsriten oder Offertorialriten betrifft. Wir haben in den Anweisungen des Papstes in Bezug auf die Verba Testamenti gerade auch verfolgen können, wie ein nicht mehr bestehender Konsens der Fachwelt nach Korrekturen ruft.

Es sollte deutlich geworden sein, daß die Anhänger des usus antiquior nicht notwendigerweise gegen das II. Vatikanische Konzil stehen, wenn es auch zugegebenermaßen solche gibt. Einem Zelebranten, der einer päpstlich anerkannten Gemeinschaft angehört, solches zu unterstellen, ist rufschädigend und muß mit aller Schärfe zurückgewiesen werden!

Nebenbei: Möchte man den Gläubigen, die begeistert die alte Liturgie mitfeiern, unterstellen, auf ihre tätige Teilnahme käme es nicht an? Hier fehlen eindeutig die nötigen Differenzierungen.

Prälat Guido Pozzo wies einmal darauf hin, daß zeitgleich zum Konzil eine gefährliche theologische Strömung entstanden ist. Er bezeichnet sie “als nachkonziliare oder genauer gesagt para-konziliare Ideologie”. Dazu sagt er, diese habe “sich seit Beginn des Konzils bemächtigt ..., indem sie sich ihm überstülpte. Dieser Ausdruck bezieht sich nicht etwa auf die Texte des Konzils und noch weniger auf die Intention der handelnden Subjekte, sondern auf den Interpretationsrahmen, in den das Konzil gestellt wurde und der wie eine Art innere Konditionierung bei der weiteren Lektüre der Fakten und Dokumente des Konzils gewirkt hat. Das Konzil ist keinesfalls die para-konziliare Ideologie, aber in der Geschichte der kirchlichen Ereignisse und der Massenkommunikationsmittel hat eben zu einem großen Teil die Verfälschung des Konzils gewirkt, das heißt die para-konziliare Ideologie. Um alle Konsequenzen der para-konziliaren Ideologie als historisches Ereignis deutlich hervortreten zu lassen, müßte man die 68er Revolution untersuchen, die als Prinzip die Haltung des Bruchs mit der Vergangenheit und die radikale Änderung der Geschichte angenommen hat. In der para-konziliaren Ideologie bedeutet 1968 eine neue Gestalt der Kirche im Bruch mit der Vergangenheit, auch wenn sich die Wurzeln dieses Bruches bereits in älteren kirchlichen Gruppierungen finden lassen.”

Dieser Hintergrund sagt uns, daß es eigentlich bei der Ablehnung der sog. alten Messe durch Alois Glück um etwas Anderes geht. Die eigentlichen Fragen haben bereits Bischöfe mit Recht gestellt, es sind jene nach der katholischen Identität des Mannheimer Katholikentages 2012.

Pater Sven Conrad FSSP hat ein Lizentiat in Liturgiewissenschaft und ist Sekretär des Deutschsprachigen Distrikts der Priesterbruderschaft St. Petrus



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