Kardinal verlangt mehr Strenge bei kirchlichen Eheverfahren

28. April 2012 in Familie


Vatikanischer 'Justizchef' Coccopalmerio: Brautleute müssten besser auf die Ehe vorbereitet werden, keine Zulassung zu 'ermäßigten Konditionen', Kirchenanwälte dürften sich nicht von wirtschaftlichen Vorteilen verleiten lassen


Vatikanstadt (kath.net/KNA) Der vatikanische "Justizchef" Kardinal Francesco Coccopalmerio hat eine strengere Handhabung von Ehenichtigkeitsverfahren gefordert. Es sei ein «Missbrauch», wenn jemand die Ungültigkeit seiner Ehe entgegen den Fakten vortäusche, sagte der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte in einem Interview mit Radio Vatikan am Donnerstag.

Brautleute müssten besser auf die Ehe vorbereitet und die Zulassung zur kirchlichen Trauung strenger geprüft werden. Es dürfe keine «Zulassung zu ermäßigten Konditionen» geben, so Coccopalmerio.

Der Kardinal verwies auf die Forderung von Papst Benedikt XVI., nicht einseitig nach Gesichtspunkten der Barmherzigkeit zu entscheiden. Die zuständigen vatikanischen Gerichtshöfe seien dem schon nachgekommen. Nun müssten auch die anderen Beteiligten dieser Mahnung folgen.

Besonders die Kirchenanwälte seien zu Korrektheit verpflichtet und dürften sich «in keiner Weise von möglichen Vorteilen, beispielsweise wirtschaftlichen, verleiten lassen», so der Kardinal.

Coccopalmerio äußerte sich anlässlich einer Kirchenrechtstagung an der päpstlichen Opus-Dei-Universität Santa Croce in Rom. Die am Donnerstag eröffnete zweitägige Konferenz befasst sich mit einer möglichen Reform der Kriterien, nach denen eine Eheschließung aus katholischer Sicht ungültig ist.

Das katholische Kirchenrecht sieht vor, dass eine kirchliche Ehe in bestimmten Fällen für nichtig erklärt werden kann. Hierbei handelt es sich nicht um eine Scheidung, sondern um die gerichtliche Feststellung, dass eine Ehe im katholischen Sinn nie bestanden hat. Mögliche Gründe für eine Nichtigkeitserklärung sind im Kirchenrecht, CIC, Can. 1083-1123 behandelt.

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