7. Dezember 2011 in Chronik
Gericht in Lothringen: Wegen Lärmbelästigung erhielten die Kläger 1.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, obwohl mehr als 250 der 270 Einwohner mit einer Petition für den Erhalt des Glockenläutens eintraten
Paris (kath.net/KNA) Die Kirchenglocken in der lothringischen Gemeinde Sainte-Ruffine müssen laut einem Berufungsgerichtsurteil künftig in der Nacht verstummen. Die Kommunalverwaltung sei im Rechtsstreit mit einem Ehepaar, das nahe der Kirche wohnt, unterlegen, berichtete die französische Tageszeitung «Liberation» am Mittwoch.
Wegen Lärmbelästigung erhielten die Kläger 1.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Zwar seien mehr als 250 der 270 Einwohner mit einer Petition für den Erhalt des Glockenläutens eingetreten. Davon habe sich das Gericht aber nicht beeindrucken lassen. Der Bürgermeister erwäge jetzt einen Gang zum Staatsrat als höchster juristischer Verwaltungsgerichtsinstanz.
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