Französisches Gericht weist Klage gegen Opus-Dei-nahe Schule ab

25. November 2011 in Aktuelles


Das Gericht erklärte, zwar übten viele Beschäftigte der Hotelfachschule auch unbezahlte Tätigkeiten aus. Solche ehrenamtlichen Arbeiten seien aber ohne Zwang erfolgt.


Paris (kath.net/KNA) Ein Pariser Gericht hat die Klage einer Angestellten wegen Ausbeutung in einer dem Opus Dei nahestehenden Hotelfachschule abgewiesen. Die Klägerin habe ihre Anschuldigungen gegen den katholischen Laienorden und die Schule nicht untermauern können, urteilten die Richter am Donnerstag laut französischen Medienberichten.

Die Frau hatte erklärt, in der Hotelfachschule 13 Jahre hindurch praktisch ohne Entgelt gearbeitet zu haben, kath.net hat berichtet. Sie habe Blankoschecks unterzeichnen müssen, mit denen dann andere über ihr Gehalt verfügt hätten. Das Gericht erklärte dagegen, zwar übten viele Beschäftigte der Hotelfachschule auch unbezahlte Tätigkeiten aus. Solche ehrenamtlichen Arbeiten seien aber ohne Zwang erfolgt.

Die französische Sektion des Opus Dei begrüßte das Urteil. Es zeige, dass die Anklage sich über zehn Jahre hinweg vergeblich darum bemüht habe, eine Verbindung der Hotelschule zum Opus Dei zu konstruieren. Kein einziger der Vorwürfe sei vom Gericht bestätigt worden.

Laut französischen Medienberichten will die Anwältin der Klägerin in Berufung gehen. Die Hotelfachschule bestritt während des Prozesses durchgängig eine Zugehörigkeit zum Opus Dei, das seinerseits am Donnerstag von einer «spiritueller Zusammenarbeit» mit der Einrichtung sprach.

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