141 Jahre ‚Pastor aeternus’

19. Juli 2011 in Chronik


Das I. Vatikanische Konzil verkündet das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes zum Schutz der Kirche und zum Wohl der ganzen Christenheit. Eine Einladung, dem ‚Geist des Konzils’ zu folgen. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Vor 141 Jahren, am 18. Juli 1870 promulgierte der selige Papst Pius IX. die Konstitution „Pastor aeternus“. Die Väter des I. Vatikanischen Konzils verkünden mit der von ihnen verabschiedeten Konstitution den Glaubenssatz, dass nach den Berichten des Evangeliums der Jurisdiktionsprimat (Regierungsvorrang) über die ganze Kirche Gottes von Christus, dem Herrn, unmittelbar und direkt dem heiligen Apostel Petrus verheißen und übertragen und damit an seine Nachfolger weitergegeben worden ist. Damit verbunden erklärte das Konzil das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenfragen. Wenn der Papst als Lehrer und Meister des Glaubens und des christlichen Lebens spricht, lehrt, heiligt und regiert er „ex cathedra“ mit der ihm von Christus selbst verliehen Autorität.

Gerade in einer Zeit der Identitätskrise, die in Teilen der Kirche vor allem in den säkularisierten westlichen Gesellschaften sichtbar geworden ist und oft zu immer größerer Unsicherheit führt, ist es nützlich, gerade im Hinblick auf die Grundintention des Konzils dessen wesentliche dogmatischen Aussagen als Leitstern und festen Boden aller Diskussion neu zu entdecken.

So erklärt „Pastor aeternus“: „Um aber den Episkopat selbst in voller Einigkeit zusammenzuhalten und um durch die geschlossene Einheit des Priestertums zugleich die Gesamtheit der Gläubigen in der Einheit des Glaubens und der Liebesgemeinschaft zu bewahren, hat Christus den heiligen Petrus an die Spitze der übrigen Apostel gestellt und so in ihm dieser zweifachen Einheit einen beständigen Quell und ein sichtbares Fundament gegeben. Auf diesem starken Grunde sollte der ewige Tempel erbaut werden und auf seines [des hl. Petrus] Glaubens Festigkeit sollte die Kirche sich erheben und hineinwachsen bis in den Himmel“ (1).

Dieses Fundament des Glaubens sei es, gegen das „ die Gewalten der Hölle mit täglich wachsendem Hass von allen Seiten Sturm laufen, um dadurch, wenn das möglich wäre, die Kirche selbst zum Einsturz zu bringen. Gleichzeitig jedoch brachte der selige Pius IX. gegenüber den jungen Mitgliedern der von ihm gegründeten „Katholischen Aktion“ die feste Überzeugung zum Ausdruck, dass „die Feinde Gottes einer nach dem anderen verschwinden und die Kirche bleibt“. Die Kirche werde zwar der Drangsal ausgesetzt, jedoch nie besiegt.


Zum 141. Jahrestag der Promulgierung der Konstitution „Pastor aeternus“ veröffentlicht kath.net einen der wichtigsten Abschnitte aus dem vierten Kapitel das vom „unfehlbaren Lehramt des Römischen Papstes“ handelt:


Im Apostolischen Primat aber, den der römische Papst als Nachfolger des Apostelfürsten Petrus über die ganze Kirche innehat, ist auch die oberste Lehrgewalt eingeschlossen. Daran hat der Heilige Stuhl immer festgehalten; das beweist deren beständige Ausübung in der Kirche, und das haben die allgemeinen Konzilien selbst deutlich erklärt, besonders jene, auf denen der Orient mit dem Okzident zur Einheit des Glaubens und der Liebe sich verband. So haben die Väter auf dem vierten Konzil zu Konstantinopel, bestrebt auf den Wegen ihrer Vorfahren zu wandeln, folgendes feierliche Bekenntnis abgelegt: „Die Regel des rechten Glaubens bewahren ist der Anfang des Heiles. Da aber kann das Wort unsres Herrn Jesus Christus nicht außer acht gelassen werden: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen“.

Die Wahrheit dieses Ausspruches beweisen die geschichtlichen Tatsachen. Stets blieb beim Apostolischen Stuhl die katholische Religion unversehrt erhalten; allzeit stand bei ihm die Glaubenslehre hoch und heilig in Ehren. Von seinem Glauben und von seiner Lehre wollen wir uns darum um keinen Preis trennen. Wir hoffen vielmehr, dass wir würdig seien, in der Einen Gemeinschaft zu stehen, die der Apostolische Stuhl verkündet. In ihr ist die Wahrheit und Unversehrtheit der christlichen Religion ganz und voll gewährleistet.

Das zweite Konzil von Lyon aber gab folgendem Bekenntnis der Griechen seine Zustimmung: „Die heilige Römische Kirche besitzt den höchsten und vollen Primat und obrigkeitlichen Rang über die gesamte katholische Kirche. Sie anerkennt in voller Wahrheit und zugleich in aller Demut, dass er ihr im heiligen Petrus, dem Fürsten der Apostel und ihrem Oberhaupt, dessen Nachfolger der römische Papst ist, vom Herrn selbst zugleich mit der Fülle der Gewalt verliehen wurde. Wie es nun vor allen andern ihre Pflicht ist, die Wahrheit des Glaubens zu verteidigen, so soll auch ihrem Urteil die Entscheidung in allen auftauchenden Glaubensfragen vorbehalten sein“22. Endlich hat das Konzil von Florenz feierlich erklärt: „Der römische Papst ist der wahre Stellvertreter Christi, er ist das Haupt der ganzen Kirche, der Vater und Lehrer aller Christen. Ihm ist im heiligen Petrus die Vollgewalt von unserm Herrn Jesus Christus übergeben worden, die Gesamtkirche zu weiden, zu leiten und zu regieren“ (16).

Diese Gnadengabe der Wahrheit und nie wankenden Glaubens ist also Petrus und seinen Nachfolgern auf diesem Stuhl von Gott verliehen worden, damit sie ihres erhabenen Amtes zum Heil aller walten können; damit durch sie die ganze Herde Christi vom Giftkraut des Irrtums ferngehalten und auf den Fluren der himmlischen Lehre geweidet werde; endlich damit die ganze Kirche nach Beseitigung jedes Anlasses zur Spaltung in der Einheit bewahrt bleibe, und auf ihr Fundament gestützt den Anstürmen der Hölle standhalten könne (19).

Obwohl nun gerade die gegenwärtige Zeit der heilbringenden Wirkkraft des Apostolischen Amtes so dringend bedarf, gibt es dennoch nicht wenige, die sich seiner Autorität nicht fügen wollen. Darum erachten Wir es für durchaus geboten, den einzigartigen Vorzug, mit dem der eingeborne Sohn Gottes das oberste Hirtenamt huldvoll ausgestattet hat, in feierlicher Erklärung auszusprechen: (20)

Im treuen Anschluss also an die Überlieferung, wie Wir sie von der ersten Zeit des Christentums an überkommen haben, lehren Wir zur Ehre Gottes unsres Heilandes. zur Verherrlichung der katholischen Religion und zum Heil der christlichen Völker, unter Zustimmung des heiligen Konzils, und erklären es als von Gott geoffenbartes Dogma:

Wenn der römische Papst „ex Cathedra“ spricht, - das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen mit seiner höchsten Apostolischen Autorität erklärt, dass eine Lehre, die den Glauben oder das sittliche Leben betrifft, von der ganzen Kirche gläubig festzuhalten ist, - dann besitzt er kraft des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde, eben jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei Entscheidungen in der Glaubens- und Sittenlehre ausgerüstet wissen wollte. Deshalb lassen solche Lehrentscheidungen des römischen Papstes keine Abänderung mehr zu, und zwar schon von sich aus, nicht erst infolge der Zustimmung der Kirche. Wer sich aber vermessen sollte, was Gott verhüte, dieser Unserer Glaubensentscheidung zu widersprechen: der sei im Bann“ (21).

Die Erklärung im Wortlaut (deutsch) auf kathpedia:

Kathpedia: Pastor aeternus (Wortlaut)


Die Erklärung auf kathTube:




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