Ministrantinnen bleiben im außerordentlichen Ritus verboten

6. Juni 2011 in Weltkirche


Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei" hat dies ausdrücklich bestätigt


Rom (kath.net) Ministrantinnen bleiben in der außerordentlichen Form der Liturgie weiterhin unerlaubt. Dies wird in einem Schreiben der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei" vom 19. Mai 2011, das unter anderem im Blog des bekannten US-amerikanischen Priesters Father John Zuhlsdorf , veröffentlicht wurde, bestätigt. Das Schreiben trägt die Unterschrift des Sekretärs der Kommission, Prälat Guido Pozzo. Der Prälat beruft sich darin auf Paragraph 28 der kürzlich veröffentlichten Instruktion „Universae Ecclesiae“, nämlich: „Das Motu proprio Summorum Pontificum ist ein Spezialgesetz und derogiert daher für den ihm eigenen Bereich von jenen nach 1962 erlassenen Gesetzen, die sich auf die heiligen Riten beziehen und unvereinbar mit den Rubriken der liturgischen Bücher sind, die 1962 in Kraft waren. Unter diesem Aspekt ist der Rundbrief der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung von 1994 (vgl. Notitiae 30 [1994]333-335), welcher weibliche Messdiener erlaubt, nicht für die außerordentliche Forum gültig.“

Das Schreiben auf kathTube:





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