Das Übel der sexuellen Missbräuche durch Kleriker

16. Mai 2011 in Aktuelles


Kath.net veröffentlicht in einer eigenen Übersetzung die Zusammenfassende Note des Pressesaales des Heiligen Stuhles zum heute publizierten Rundscheiben der Kongregation für die Glaubenslehre


Rom (kath.net)
Kath.net veröffentlicht in einer eigenen Übersetzung die Zusammenfassende Note des Pressesaales des Heiligen Stuhles
zum heute publizierten Rundscheiben der Kongregation für die Glaubenslehre
(Pater Federico Lombardi SJ)

Die Kongregation für die Glaubenslehre bittet alle Bischofskonferenzen der Welt, bis Mai 2012 „Leitlinien“ vorzubereiten, um die Fälle sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger von Klerikerseite zu bearbeiten, und zwar angepaßt an die konkreten Situationen in den diversen Regionen der Welt.

Mit einem „Rundschreiben“ bietet die Kongregation eine umfangreiche Aufstellung von Prinzipien und Hinweisen, die nicht nur die Formulierung der Leitlinien und so die Einheitlichkeit der Vorgehensweisen der kirchlichen Autoritäten in den verschiedenen Nationen erleichtern, sondern auch die Kohärenz auf der Ebene der Weltkirche gewährleisten werden, wobei gleichzeitig die Kompetenzen der (Diözesan)bischöfe und der religiösen Oberen beachtet werden.
Die vorrangige Aufmerksamkeit für die Opfer, die Präventionsprogramme, die Ausbildung der Seminaristen und die ständige Fortbildung des Klerus, die Kooperation mit den staatlichen Autoritäten und die gewissenhafte sowie rigorose Anwendung der neuesten kirchenrechtlichen Gesetzgebung in diesem Bereich sind die wichtigsten Ausrichtungen, von denen die Leitlinien in jedem Teil der Welt getragen sein müssen.

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In den vergangenen Tagen hat die Kongregation für die Glaubenslehre allen Bischofskonferenzen ein "Rundschreiben um den Bischofskonferenzen zu helfen, Leitlinien für die Behandlung von Fällen sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zu erstellen" übersendet.
Die Vorbereitung des Dokumentes war im vergangenen Juli aus Anlaß der Publikation der neuen Ausführungsbestimmungen des Motu proprio "Sacramentorum sanctitatis tutela" ( = SST, vgl. die Note von P. F. Lombardi, in OR, 16. Juli 2010, 1, und http://www.vatican.va/resources/resources_lombardi-nota-norme_en.html und http://www.kath.net/detail.php?id=27406) angekündigt worden).

Seine Eminenz William Kardinal Levada, der Präfekt des Dikasteriums, hatte dann über die Vorbereitung aus Anlaß der Zusammenkunft der Kardinäle während des Konsistoriums im vergangenen November informiert (vgl. die Mitteilung des Pressesaales über die Nachmittagssitzung, 19. November 2010:

http://visnews-en.blogspot.com/2010/11/consistory-begins-with-day-of-prayer.html
und http://www.kath.net/detail.php?id=28987).

Das Dokument ist von einem durch Kardinal Levada unterfertigten Präsentationsschreiben begleitet, welches dessen Natur und Zielsetzung erläutert.

Im Gefolge der Erneuerung der Vorschriften zur Fragestellung der sexuellen Mißbräuche von Klerikerseite – approbiert vom Papst im vergangenen Jahr – hält man es für „angebracht, daß jede Bischofskonferenz Leitlinien erarbeitet“, um „den Bischöfen zu helfen, bei der Behandlung der genannten Mißbrauchsfälle eine klare und organische Vorgehensweise zu befolgen“, unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten der verschiedenen Regionen, über welche die verschiedenen Episkopate die Jurisdiktionen ausüben.

Zu diesem Zweck stellt das Rundschreiben einige „allgemeine Grundsätze“ vor, die notwendigerweise an die verschiedenen Realitäten angepaßt werden müssen, die jedoch gerade dank der Leitlinien zur Gewährleistung zu einer gemeinsamen Ausrichtung innerhalb einer Bischofskonferenz beitragen werden und in gewissem Maße auch von Seiten der verschiedenen Episkopate.

Zur Durchführung der Erstellungsarbeit der neuen Leitlinien bzw. der Revision jener bereits vorhandenen Leitlinien gibt das Präsentationsschreiben von Kardinal Levada auch zwei Hinweise zum Vorgehen: nämlich zunächst die höheren Oberen der klerikalen Ordensinstitute einzubinden (sodaß nicht nur der Diözesanklerus, sondern auch der Ordensklerus berücksichtigt werde) und dann der Kongregation „bis Ende Mai 2012“ eine Kopie der Leitlinien zukommen zu lassen.

Zusammenfassend stehen zwei Schwerpunkte im Vordergrund:

1. die Ermutigung, dem Problem unverzüglich und wirksam zu begegnen, und zwar mit klaren, organischen sowie den lokalen Situationen angepaßten Richtlinien, welche auch die Bezüge zu den staatlichen Vorschriften und Autoritäten einschließen. Die Angabe eines präzisen Datums und eines relativ kurzen Zeitraums, währenddessen die Leitlinien aller Bischofskonferenzen zu erarbeiten sind, stellen klarerweise ein sehr starkes und sprechendes Signal dar.

2. der Respekt gegenüber der fundamentalen Kompetenz der Diözesanbischöfe (und der höheren Ordensoberen) auf diesem Gebiet (die Formulierung des Rundschreibens ist sehr darauf bedacht, diesen Aspekt zu bekräftigen: die Leitlinien dienen dazu, "den Bischöfen und höheren Oberen zu helfen").

Das Rundschreiben als solches ist kurz, aber sehr dicht, und es gliedert sich in drei Teile.

Der erste Teil entwickelt eine Vielzahl allgemeiner Aspekte, zu denen vor allem gehört:
Die vorrangige Aufmerksamkeit gegenüber den Opfern des sexuellen Mißbrauchs: die Anhörung und der seelsorgerliche sowie psychologische Beistand für die Opfer und ihre Angehörigen.

Die Entwicklung von Präventionsprogrammen zur Schaffung wahrhaft „geschützter Räume“ für Minderjährige.
Die Ausbildung zukünftiger Priester und Ordensleute und der Informationsaustausch über die Priesteramts- oder Ordenskandidaten, die woandershin wechseln.

Die Begleitung der Priester, ihre ständige Weiterbildung und ihre Konfrontation mit den Verantwortlichkeiten auf dem Gebiet der Mißbräuche; die Art und Weise, wie die Priester im Falle der Anschuldigung begleitet werden und wie eventuelle Mißbrauchsfälle nach dem Recht abzuhandeln sind; die Wiederherstellung des guten Rufes im Falle dessen, der zu Unrecht beschuldigt worden sei.
Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen und die Beachtung „der staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen, freilich ohne das Forum internum des Bußsakraments zu verletzen“. Diese Zusammenarbeit muß nicht nur bei Mißbräuchen von Klerikerseite, sondern auch bei Mißbräuchen von Seiten des Personals erfolgen, welches in kirchlichen Einrichtungen tätig ist.

Der zweite Teil ruft die heute geltenden Vorschriften der kirchenrechtlichen Gesetzgebung nach der Aktualisierung des Jahres 2010 in Erinnerung.

Man erinnert an die Kompetenz der Bischöfe und höheren Oberen für die Voruntersuchung und - im Falle einer glaubwürdigen Anschuldigung - an die Pflicht zur Übermittlung des Falles an die Kongregation für die Glaubenslehre, welche die Anweisungen zur Behandlung des Falles gibt.

Man spricht von den aufzuerlegenden Vorsichtsmaßnahmen und von den Informationen, die dem Beschuldigten im Verlaufe der Voruntersuchungen zu geben seien.
Man erinnert an die kirchenrechtlichen Maßnahmen und die Kirchenstrafen, welche den Schuldigen auferlegt werden können, eingeschlossen auch die Entlassung aus dem Klerikerstand.
Man präzisiert schließlich die Beziehung zwischen der für die ganze Kirche gültigen kirchenrechtlichen Gesetzgebung und den eventuellen ergänzenden spezifischen Partikularnormen, welche die Bischofskonferenzen für angemessen oder notwendig erachteten, und welcher Vorgehensweise in solchen Fällen zu folgen sei.

Der dritte und letzte Teil zählt eine Vielzahl nützlicher Hinweise zur Formulierung der konkreten und wirksamen Orientierungshilfen für die Bischöfe und höheren Oberen auf.

Unter anderem wird an die Notwendigkeit erinnert, den Opfern Hilfe anzubieten; den Anzeigenden mit Respekt zu begegnen und die Vertraulichkeit sowie den guten Ruf der Personen zu gewährleisten; die staatlichen Gesetze des Landes im gebührenden Maße zu beachten, eingeschlossen die eventuelle Pflicht zur Unterrichtung der staatlichen Behörden; dem Beschuldigten eine Information über die Anschuldigungen sowie diesbezüglich eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewährleisten und in jedem Falle einen gerechten und ausreichenden Unterhalt sicherzustellen; die Rückkehr des Klerikers in den öffentlichen Seelsorgsdienst im Falle einer Gefahr für Minderjährige oder eines Ärgernisses für die Gemeinde auszuschließen. Einmal mehr wird die primäre Verantwortung der Bischöfe und der höheren Oberen in Erinnerung gerufen, die nicht durch Organe der Überprüfung oder Bewertung ersetzt werden kann, auch wenn diese zur Unterstützung solcher Verantwortung nützlich oder auch notwendig sein können.

Das Rundschreiben repräsentiert somit einen neuen, sehr wichtigen Schritt zur Förderung des Bewußtseins in der ganzen Kirche über die Notwendigkeit und Dringlichkeit, auf wirksamste und weitsichtige Weise dem Übel der sexuellen Mißbräuche von Klerikerseite zu begegnen, um so die vollständige Glaubwürdigkeit des Zeugnisses und der erzieherischen Sendung der Kirche zu erneuern und um dazu beizutragen, in der Gesellschaft allgemein jene sicheren Erziehungssektoren zu schaffen, für die es einen dringenden Bedarf gibt.

Übersetzung durch Dr. Alexander Pytlik


Vgl. auch http://www.kath.net/detail.php?id=27409
Kirchengeschichtliche Hinführung zu Sacramentorum sanctitatis tutela


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