Deutscher Kirchensteuerstreit - Die nächste Runde

6. Mai 2011 in Deutschland


Kirchenrechtler Helmut Zapp gegen die Erzdiözese Freiburg - Bundesverwaltungsgericht Leipzig lässt die Revision gegen das Urteil vom 4.5.2010 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu


Leipzig (kath.net) „Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache“ hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Revision gegen das Urteil vom 4.5.2010 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zugelassen: Der emeritierte Freiburger Kirchenrechtsprofessor Helmut Zapp wird nun erneut die Frage aufrollen, ob er Mitglied der katholischen Kirche sein kann, ohne die staatliche eingezogene Kirchensteuer an sie abzuführen.

Zapp war im Jahr 2007 aus der katholischen Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgetreten, jedoch hatte er gleichzeitig hervorgehoben, dass er sich weiterhin als gläubiges Mitglied der Kirche verstehe. Die Erzdiözese Freiburg brachte den Fall vor das Verwaltungsgericht, kath.net hat mehrfach berichtet

Nach bisheriger Einschätzung der katholischen Kirche in Deutschland zieht der vor der staatlichen Behörde vollzogene Kirchenaustritt automatisch die Exkommunikation nach sich. Zapp argumentiert jedoch, dass ein formaler Kirchenaustritt nicht alle Kriterien für einen formellen Abfall von der Kirche erfülle, wie dies auch der Vatikan 2006 klargestellt habe. Nach italienischem Modell gibt er Spendengelder an Einrichtungen der katholischen Kirche.


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