Drei Anglikaner werden heute zu katholischen Priestern geweiht

15. Jänner 2011 in Aktuelles


Weihe der ehemaligen Bischöfe durch Primas von England und Wales, Erzbischof Vincent Nichols in Londoner Westminster Kathedral


London (kath.net/KAP) Drei ehemalige anglikanische Bischöfe - namentlich John Broadhurst (Fulham), Keith Newton (Richborough) und Andrew Burnham (Ebbsfleet) - werden heute in der Kathedrale von Westminster zu katholischen Priestern geweiht. Geweiht werden sie durch den katholischen Primas von England und Wales, Erzbischof Vincent Nichols.

Zuvor waren sie - gemeinsam mit ihren Ehefrauen sowie drei anglikanischen Ordensfrauen - am Neujahrstag in einem Aufsehen erregenden Schritt in eben dieser Kirche durch Empfang der Hl. Kommunion zur Katholischen Kirche übergetreten. Einer von ihnen, John Broadhurst, übernimmt womöglich die Leitung des weltweit ersten katholischen "Personalordinariates" für übertrittswillige Anglikaner, das zeitgleich bzw. unmittelbar vor der Weihe errichtet werden soll.

Die Weihe stellt den vorläufigen Höhepunkt einer Rückkehr-Bewegung zahlreicher anglikanischer Gläubiger zur Katholischen Kirche dar. Gemeinsam ist ihnen die Kritik am liberalen Kurs ihrer Kirche in der Frage der Zulassung von Frauen sowie von bekennend Homosexuellen zum Priesteramt. Ermöglicht wurde diese Bewegung, der in den kommenden Monaten Tausende folgen könnten, durch die päpstliche Konstitution "Anglicanorum coetibus" vom November 2009, die es übertrittswilligen Anglikanern erlaubt, unter Beibehaltung bestimmter eigener religiösen Traditionen - wie etwa der Aufhebung der Zölibatspflicht für Kleriker - zur Katholischen Kirche zu wechseln.

Ein "Schlupfloch" für bislang verhinderte katholische Priesterkandidaten, die nicht auf ein Familienleben verzichten wollen, stellt diese Neuerung indes nicht dar. So stellt die päpstliche Konstitution klar, dass bislang unverheiratete Kandidaten das volle Zölibatsversprechen leisten müssen - allerdings lediglich "in der Regel", wie es in Absatz 6 § 2 heißt. Ehemals römisch-katholische Geistliche, die später zu den Anglikanern übergetreten sind, dürfen im Ordinariat nicht als Kleriker fungieren. Für Bischöfe gilt, dass nur zölibatär Lebende zum Bischofsamt im neuen Ordinariat zugelassen sind. Für die Verheirateten gilt: Sie dürfen verheiratet bleiben - wie es ja auch für die mit Rom unierten Ostkirchen gilt -, bekleiden jedoch nicht mehr das Amt eines Bischofs.

Zu den größten Herausforderungen für das neue Ordinariat zählt die Finanzierungsfrage: So verlieren Geistliche mit ihrem Übertritt automatisch ihre Versorgungs- und Pensionsansprüche wie Gehalt oder Wohnrecht im Pfarrhaus. Weil anglikanische Immobilien nicht mitkonvertieren, könnten ganze Pfarrgemeinden plötzlich ohne Kirche dastehen. Zwar haben die katholischen Bischöfe schon rund 300.000 Euro Anschubhilfe bereitgestellt. Doch allein die Gehaltskosten dürften diese Summe bald aufzehren. Insbesondere jüngere Priester mit Familie könnten durch dieses Risiko von einem Übertritt abgehalten werden.

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