Benedikt XVI. gründet die ‚Weiße Bank’ des Vatikans

29. Dezember 2010 in Aktuelles


Morgen wird das Motu proprio veröffentlicht, mit dem der Papst das ‚IOR’ umstrukturiert und im Namen der Transparenz und Kontrolle an die internationalen Normen angleicht. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Mit einem Motu proprio, das am morgigen Donnerstag, 30. Dezember, veröffentlicht werden wird, ordnet Benedikt XVI. die Anwendung der von der am 17. Dezember zwischen dem Vatikanstaat und der Europäischen Union unterzeichneten „monetarischen Konvention“ an. Damit treten die internationalen Normen gegen die Geldwäsche und zur Betrugsbekämpfung unmittelbar in Kraft und werden von allen Einrichtungen des Vatikans berücksichtigt.

Gleichzeitig gründet der Papst ein besonderes Kontrollorgan zur Überwachung der Anwendung der Regelung. Ein Ziel ist es dabei, die Operationen des „Istituto per le Opere di Religione“ (IOR) und anderer päpstlicher Finanzeinrichtungen zu überprüfen und dem Willen des Papstes zu entsprechen, eine Linie der größeren Transparenz durchzusetzen und die Geldgeschäfte des Vatikans von Schatten zu befreien, die bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts mit den Skandalen um den damaligen Präsidenten des IOR, Erzbischof Paul Marcinkus, zurückreichen. An der Umsetzung dieser Linie wurde der im September 2009 zum Präsidenten des IOR ernannte Wirtschafts- und Finanzexperte Ettore Gotti Tedeschi in enger Zusammenarbeit mit Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone und Kardinal Attilio Nicora beauftragt.

Es ist Absicht des Vatikans, durch die Angleichung an die internationalen Normen der Reihe der Staaten beizutreten, die unter dem Begriff „White List“ zusammengefasst werden, insofern sie die von der OECD festgelegten Anti-Geldwäsche-Normen respektieren. Die Gründung des neuen Kontrollorgans kann als historische Wende betrachtet werden. Gleichzeitig legt die Konvention mit der Europäischen Union fest, dass eine gewisse Menge der jährlich rund 2.500.000 vom Vatikan emittierten Euro für den freien Geldumlauf bestimmt wird. Bisher waren die Vatikan-Münzen ausschließlich Sammlerstücke.

Die Neuordnung des IOR wurde durch die Untersuchungen beschleunigt, die die italienische Staatsanwaltschaft hinsichtlich abgeblich irregulärer Geldtransfers zwischen Konten des IOR in Italien und in Deutschland durchführte. Dabei wurden 23 Millionen Euro bis zum jetzigen Zeitpunkt eingefroren. Dem Präsidenten Ettore Gotti Tedeschi und seinem Generaldirektor Paolo Cipriani wird von den italienischen Ermittlern vorgeworfen, gegen die in Italien gültigen Anti-Geldwäsche-Standards verstoßen zu haben. Der Vatikan hat diese bestritten und seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der italienischen Justiz erklärt.

Das bisherige mit der Europäischen Union unterzeichnete Abkommen hatte sich ausschließlich auf den Vatikanstaat bezogen. Mit der Veröffentlichung des Motu proprio wird es auf alle Institutionen des Heiligen Stuhls ausgeweitet. Gleichzeitig soll die Autonomie des Heiligen Stuhles gewahrt werden. Wie die vatikanische Zeitung „L’Osservatore Romano“ schrieb, müsse eindeutig festgestellt werden, dass das IOR keine Bank im herkömmlichen Sinne sei (fälschlicherweise ist immer wieder von der „Vatikanbank“ die Rede). Vielmehr verwalte es auf internationaler Ebene die Güter von katholischen Einrichtungen. Da sich das Institut innerhalb des Vatikanstaats befinde, stehe es außerhalb der Jurisdiktion der diversen nationalen Banken.



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