'Teilweiser Kirchenaustritt': Deutscher Gerichtsstreit geht weiter

22. Oktober 2010 in Deutschland


Klage des Freiburger Kirchenrechtlers Zapp geht ans Leipziger Bundesverwaltungsgericht


Stuttgart (kath.net/KAP) Der Streit um den "teilweisen Kirchenaustritt" des ehemaligen Freiburger Kirchenrechtsprofessors Hartmut Zapp geht in die nächste Runde, und zwar an das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof, der bereits im Mai gegen Zapp entschied, lehnte am Freitag auch Zapps Klage gegen die Nichtzulassung der Revision ab.

Damit geht der Rechtsstreit ans Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Dieses muss nun prüfen, ob es doch noch zu einem umfassenden Wiederaufrollen des Verfahrens kommt.

Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Gleichzeitig betonte er, dass er sich weiterhin als gläubiges Mitglied der Kirche verstehe. Dies wollte die katholische Kirche nicht akzeptieren. Die Erzdiözese Freiburg ging vor das Verwaltungsgericht.

In erster Instanz erhielt Zapp Recht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschied dann aber im Sinn der Kirche und stellte im Mai 2010 fest, dass ein teilweiser Kirchenaustritt unzulässig sei.

Eine Austrittserklärung könne nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränkt werden, argumentierte der VHG. Ob es eine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht geben könne, sei "allein eine innerkirchliche Angelegenheit", die aufgrund des Kirchenrechts entschieden werden müsse, betonten die Richter.

Zugleich ließ der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof keine Revision gegen das Urteil zu. Dies wiederum akzeptierte Zapp nicht und reichte Einspruch gegen diese Entscheidung ein, die ein Ende des Rechtsweges bedeuten würde. Dies sei er sich schuldig, so Zapp. Von den Mannheimer Richtern fühlt sich Zapp nach eigenem Bekunden "sehr missverstanden".

Laut Prozessordnung hatte nun der Mannheimer Gerichtshof die Möglichkeit, die eigene Entscheidung vom Mai auf Nichtzulassung der Revision zu korrigieren. Dies taten die Richter aber nicht, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage mitteilte. Daher muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, womit aber erst in mehreren Monaten zu rechnen ist.

Im Hintergrund der Auseinandersetzung steht Zapps Kritik an der Verwaltungspraxis von Kirchensteuererhebung und Kirchenaustritt. Er argumentiert, die deutschen Bischöfe ignorierten weltkirchliche Regelungen. Der Vatikan habe 2006 klargestellt, so Zapp, dass ein vor staatlicher Stelle erklärter Austritt nicht alle erforderlichen Kriterien für einen "formellen Abfall von der Kirche" erfülle.

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