Europarats-Ausschuss will ärztliche Gewissensfreiheit einschränken

30. September 2010 in Chronik


Die Mediziner sollen verpflichtet werden, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen. Der Entwurf wird am 7. Oktober im Europarats-Plenum beraten – Katholiken rufen dazu auf, einen Protestappell zu unterschreiben


Strassburg (kath.net) Ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates will Einschränkungen für Ärzte festschreiben, eine Behandlung aus Gewissensgründen zu verweigern. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt, worauf die CPÖ in einer Aussendung aufmerksam macht. Der Ausschuss hat einen Appell an die 47 Europarats-Mitgliedstaaten entworfen. Darin heißt es, die Mediziner sollten verpflichtet werden, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen. Vor allem bei Abtreibung und Sterbehilfe könnten die neuen Regeln greifen.

„Es müsse ein Gleichgewicht zwischen dem persönlichen Recht auf Gewissensentscheidungen und dem Recht der Patienten auf die gesetzlich zulässige Versorgung in angemessener Frist geben“, heißt es in dem in Straßburg veröffentlichten Entschließungsentwurf. Das Recht auf Gewissensentscheidung solle immer nur den Medizinern im konkreten Einzelfall zustehen, nicht aber für öffentliche und staatliche Einrichtungen wie etwa Kliniken insgesamt gelten.

Der Entwurf wurde im Gesundheitsausschuss der Parlamentarischen Versammlung bereits verabschiedet, am 7. Oktober wird er im Plenum der Europarats-Parlamentarier beraten werden. Der Arzt kann dann gezwungen werden, Abtreibungen oder Sterbehilfe auch gegen sein Gewissen und gegen den Hippokratischen Eid durchzuführen. Im Hippokratischen Eid heißt es: “…Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben“.

Damit der Entwurf des Gesundheitsausschusses keine Mehrheit findet, kann man sich direkt an die Mitglieder der Delegation im Europarat wenden:

Für Deutschland: www.bundestag.de

Für Österreich: www.parlament.gv.at

Für die Schweiz: www.parlament.ch


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