Kirchensteuer-Musterprozess geht in Leipzig in nächste Runde

21. September 2010 in Deutschland


Emeritierter Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp ficht Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg an


Berlin (kath.net/KAP) Der emeritierte Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Gleichzeitig betonte er, dass er sich weiterhin als gläubiges Mitglied der Kirche verstehe.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hatte Anfang Mai festgestellt, dass ein solcher teilweiser Kirchenaustritt unzulässig sei und damit einer Klage der Erzdiözese Freiburg stattgegeben. Der VGH entschied, eine Austrittserklärung könne nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränkt werden. Ob es eine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht geben könne, sei "allein eine innerkirchliche Angelegenheit", die aufgrund des Kirchenrechts entschieden werden müsse.

Die Mannheimer Richter hoben damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg auf, das im Juli 2009 Zapps Austritt für rechtens befunden hatte. Die Mannheimer Richter ließen keine Revision gegen das Urteil zu.

Mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde will Zapp erreichen, dass der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht neu aufgerollt werden kann. Dies sei er sich schuldig, so Zapp. Von den Mannheimer Richtern fühlt sich Zapp nach eigenem Bekunden "sehr missverstanden".

Im Hintergrund der Auseinandersetzung steht Zapps Kritik an der Verwaltungspraxis des Kirchenaustritts. Er argumentiert, die deutschen Bischöfe ignorierten weltkirchliche Regelungen. Der Vatikan habe 2006 klargestellt, so Zapp, dass ein vor staatlicher Stelle erklärter Austritt nicht für eine Exkommunikation, also die Aberkennung aller kirchlichen Rechte, ausreiche. Dies sehen die deutschen Bischöfe anders.

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