Nach dem ersten Diebstahl werden vier Finger abgeschnitten

23. Juli 2010 in Aktuelles


IGFM: Menschenrechtler protestieren gegen neue Amputationen in der Islamische Republik Iran - Hintergründe über die grausamen Amputationsanweisungen im islamischen Rechtssystem


Frankfurt am Main (kath.net/IGFM) Am gestrigen Donnerstag sollen fünf Personen wegen Diebstahls jeweils an den Händen amputiert worden sein. Akbar Biglori, der Staatsanwalt der westiranischen Provinz Hamedan, kritisierte, dass die Amputationen nicht in der Öffentlichkeit, sondern in einer Haftanstalt vollstreckt wurden. Der Grund dafür sei seiner Meinung nach zu verhindern, dass „der Feind daraus schließen würde, der Islam sei eine gewaltsame und die Menschenrechte verletzende Religion“. Nach Ansicht des Staatsanwalts seien die Amputationen aber der Wille Gottes und dienten dazu, anderen Dieben „eine Lektion“ zu erteilen.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisierte die Amputationen scharf, da es sich bei „Amputationen um eindeutig grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen handle, die vom Völkerrecht geächtet sind.“ Grundlage für die Amputationen ist das islamische Rechtssystem, die Scharia. In der Islamischen Republik Iran ist die Bestrafung für Diebstahl im Art. 201 des iranischen Strafrechtes formuliert:

"Die hadd-Strafe für Diebstahl
Art. 201 – Die hadd-Strafe ist, wie im Folgenden erläutert:

a) beim ersten Mal Abschneiden von vier Fingern der rechten Hand des Diebes von ihrem Ansatz an, so dass ihm sechs Finger und die Handfläche verbleiben;

b) beim zweiten Mal Abschneiden des linken Fußes des Diebes und zwar von unten her am Fußrist, so dass der der halbe Fuß und ein Teil des Fußballens übrig bleiben;

c) beim dritten Mal lebenslange Gefängnisstrafe;
d) beim vierten Mal, wenn der Dieb auch im Gefängnis noch stiehlt, die Todesstrafe."



Foto: (c) IGFM


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