Keine Veranstaltungen zum Schutz ungeborener Kinder beim 'Kirchentag'

10. Mai 2010 in Deutschland


Juristen-Vereinigung Lebensrecht kritisiert Ökumenischen Kirchentag - Vorsitzender Büchner: Bei der von den beiden großen Kirchen jährlich veranstalteten "Woche für das Leben" sei der Schutz des ungeborenen Lebens zuletzt 1991 das Thema gewesen.


Würzburg (kath.net/idea)
Kritik am Ökumenischen Kirchentag hat die Juristen-Vereinigung Lebensrecht geübt. Im Programm des Treffens vom 12. bis 16. Mai in München fehlten Veranstaltungen zum Schutz des ungeborenen Lebens. Dabei hätte man erwarten können, dass der Kirchentag zu dieser Aufgabe seinen Beitrag leiste, sagte der Vorsitzende der Organisation, Richter a.D. Bernward Büchner (Freiburg), am 8. Mai in Würzburg. Bei der von den beiden großen Kirchen jährlich veranstalteten „Woche für das Leben“ sei der Schutz des ungeborenen Lebens zuletzt 1991 das Thema gewesen.

Für umso dringlicher hält es Büchner, dass Lebensrechtsorganisationen in Deutschland nicht aufhörten, ihre Stimme gegen die Tötung von Kindern im Mutterleib zu erheben.

Wenn Lebensrechtler von ihrem grundgesetzlich garantierten Demonstrationsrecht Gebrauch und darauf hinwiesen, dass an jedem Werktag in Deutschland rund 1.000 Kinder im Mutterleib getötet werden, könnten sie dies nur noch unter einem starken Polizeiaufgebot tun. Büchner bezog sich darauf, dass militante Abtreibungsbefürworter wiederholt Gebetszüge gestört hatten, die unter dem Motto „1.000 Kreuze für das Leben“ standen.

Der Jurist beklagte ferner, dass in der Gesellschaft ein angebliches „Recht auf Abtreibung immer lauter propagiert werde. Vom Lebensrecht ungeborener Kinder sei jedoch keine Rede mehr. Die Organe des Staates kämen ihrer vom Bundesverfassungsgericht betonten Pflicht nicht nach, den rechtlichen Schutzanspruch Ungeborener im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. In einem Rechtsstaat, der das Recht auf Leben garantiere, könne es kein „Recht auf Abtreibung“ geben.


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