Genau das kann auch der Kardinal nicht wollen

4. Mai 2010 in Österreich


St. Pöltner Moraltheologe Spindelböck übt Kritik an Aussagen von Kardinal Schönborn: Aus pastoraler Sicht unerlässlich, in Klarheit die objektive Sündhaftigkeit bestimmter Handlungen zu benennen, die die Kirche als "in sich schlecht" bezeichnet


St. Pölten (kath.net)
Der St. Pöltner Moraltheologe Josef Spindelböck hat Kritik an Aussagen des Wiener Kardinals Christoph Schönborn geübt. Dieser hatte bei einer Veranstaltung in Wien am Mittwoch zum Thema Homosexualität Stellung genommen - wie die "Wiener Zeitung" berichtet - und gemeint: "Beim Thema Homosexualität etwa sollten wir stärker die Qualität einer Beziehung sehen. Und über diese Qualität auch wertschätzend sprechen. Eine stabile Beziehung ist sicher besser, als wenn jemand seine Promiskuität einfach auslebt." Auch der Wiederverheiratung von Geschiedenen kann der Wiener Kardinal Positives abgewinnen. "Die Kirche braucht da eine neue Sichtweise. Viele heiraten heute ja gar nicht mehr." Schönborn sprach dann von einem Wandel einer "Pflicht-Moral" hin zu einer "Moral des Glücks" und plädiert für das altbewährte Prinzip der Gradualität. Dabei stehe laut Schönborn nicht die Sünde im Zentrum der Betrachtung, sondern der Versuch, den Geboten zu entsprechen.

Spindelböck, der als Professor an der Phil.-Theol. Hochschule St. Pölten sowie als Gastprofessor am Internationalen Theologischen Institut (ITI) in Trumau lehrt, schreibt dazu auf stjosef.at in einer Stellungnahme:

Was das Grundsätzliche der Aussagen Kardinal Schönborns betrifft, so ist anzuerkennen, dass die von der Kirche verkündete Glaubens- und Sittenlehre tatsächlich das Ziel hat, die Menschen zur „Fülle des Lebens“ in Christus zu führen und insofern ein Weg zum Glück, ja zur ewigen Seligkeit bei Gott ist. Eine reine Pflichtmoral im Sinne Kants hat die Kirche nie vertreten, sondern die Gebote Gottes werden als Wegweiser zur wahren Freiheit verstanden. Das neue Gesetz des Evangeliums ist vor allem die Gnade des Heiligen Geistes, der unser Herz in der Liebe neu macht und befähigt, den Willen Gottes in Freude zu erfüllen.

Das vom Kardinal angesprochene „Prinzip der Gradualität“ besagt, dass die Kirche in ihrer Pastoral das Bemühen der Menschen jedenfalls anerkennt, mit Hilfe der Gnade Gottes das Gute zu tun und den Geboten Gottes zu entsprechen, die ihre Mitte im Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe finden. Darin ist eingeschlossen, dass uns Menschen nicht immer alles gelingt und wir auch schuldhaft versagen. Wer aber immer wieder umzukehren bereit ist und auf Gottes Gnade vertraut, wird sein Erbarmen erfahren. Diese Gradualität des Bemühens darf jedoch nicht mit einer Gradualität des Gebotes bzw. der sittlichen Norm verwechselt werden, so als ob die von Jesus Christus selbst vorgestellte und eingeforderte „Radikalität des Evangeliums“ mit halben Lösungen zufrieden sein könne: Echte Bekehrung zu Gott zielt immer auf das Ganze und darf das Böse nie rechtfertigen. Insofern sind Kompromisse mit der Sünde jedenfalls auszuschließen und abzulehnen – bei aller Liebe und allem Verständnis für den Menschen, der sündigt.

Speziell ist der Kardinal auf die Fragen der sittlichen Normen im Falle homosexueller Akte bzw. Beziehungen (vgl. KKK 2357-2359) sowie des pastoralen Umgangs mit jenen Menschen eingegangen, die sich bei bestehender gültiger Ehe von ihrem rechtmäßigen Ehepartner getrennt haben und eine neue zivile „Ehe“ mit einer anderen Person eingegangen sind (vgl. KKK 2384). Der Vergleich zwischen verschiedenwertigen Arten homosexueller Beziehungen darf nicht übersehen lassen, dass es sich überall dort, wo homosexuelle Akte eingeschlossen sind, um objektiv schwer sündhafte Verhaltensweisen handelt, die von der Kirche als „in sich schlecht“ abgelehnt werden. D.h. weder besondere Umstände noch subjektiv gute Motive können die innere Schlechtigkeit der betreffenden Handlung aufheben. Bildlich gesprochen: Im Apfel ist jedenfalls der „Wurm“ drin, egal ob er nur halb oder ganz verdorben ist.

Daher ist es gerade aus pastoraler Sicht wichtig, ja unerlässlich, in Klarheit die objektive Sündhaftigkeit bestimmter Handlungen zu benennen, die die Kirche als „in sich schlecht“ („intrinsece malum“) bezeichnet. Sowohl auf der Grundlage der Wahrheit als auch der Liebe kann und muss das pastorale Bemühen der Kirche ansetzen, Menschen, die sich in einem (objektiv) sündhaften Verhältnis befinden, wegzuführen von diesem Zustand und hin zu einem gottgefälligen Leben!

Wir dürfen uns nicht damit trösten, dass es ja noch schlimmer sein könnte, sondern haben die auf die Zusage der Gnade Gottes gestützte Hoffnung, dass jeder Mensch bekehrungsfähig ist, auch dort, wo die Vorzeichen vielleicht ganz und gar ungünstig sind. Ähnliches gilt gegenüber wiederverheiratet Geschiedenen: Wollte die Kirche ihre Lebenssituation einfach „anerkennen“ oder gar „absegnen“, so würde sie das Ideal der Unauflöslichkeit und Treue der gültigen sakramentalen Ehe verleugnen, das Jesus selbst verkündet hat (vgl. Mt 19) und wozu Gott den Gatten auch die Gnade schenkt, wenn sie sich im Gebet und im sakramentalen Leben für seine Liebe öffnen. Jeder „billigere“ Weg ist keineswegs ein Leben zum Glück, sondern wäre ein Verrat an der Wahrheit und an der Liebe! Genau das kann auch der Kardinal nicht wollen.

Kathpedia: Schönborn

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