Kirche in Liechtenstein soll Status als Landeskirche verlieren

26. Juni 2008 in Aktuelles


Papst Benedikt XVI. unterstützt Konkordat zwischen dem Fürstentum und Vatikan.


Vaduz/Vatikan (www.kath.net/ Zenit)
Seit mehr als 200 Jahren kann das Fürstentum Liechtenstein auf seine Souveränität als unabhängiger Staat blicken. 75 Prozent der rund 34.600 Einwohner des Fürstentums sind katholisch. Grund genug, als wesentliches Element der Identität der Liechtensteiner ihre feste Beheimatung im katholischen Glauben zu sehen, und Ursache dafür, warum die katholische Kirche im Fürstentum am alpinen Oberrhein den Status einer Landeskirche genießt.

Nun aber will die Liechtensteiner Regierung das Verhältnis von Kirche und Staat neu ordnen. Sie befürworte die Vorteile einer gesetzlichen Regelung, die allen im Fürstentum anerkannten Religionsgemeinschaften die gleichen Rechte und Pflichten gewähre, berichtete gestern die Katholische Nachrichtenagentur der Schweiz, KIPA. Die Regierung wolle mit der Neuordnung ihres Staatskirchenrechts der Forderung nach einer Trennung von Staat und Kirche nachkommen.

Teil der Neuregelung soll auch ein Finanzierungsmodell sein, durch das die Religionsgemeinschaften vom Staat finanzielle Unterstützung für Leistungen erhalten, die sie für die Allgemeinheit erbringen. Andererseits bilden die freiwilligen Zuwendungen der Steuerzahler aus der Vermögens- und Erwerbssteuer den Kern dieser Religionsfinanzierung.

Diese Initiative seitens des Staates hat nun die Hirten der katholischen Kirche in Liechtenstein und den Heiligen Stuhl dazu bewogen, ihrerseits den Vorschlag eines völkerrechtlichen Vertrages zwischen Liechtenstein und dem Vatikan anzubringen. Das mögliche Konkordat zwischen den beiden Staaten findet insbesondere in Papst Benedikt XVI. einen Befürworter.

Seitens der katholischen Kirche zeigte sich der Generalvikar des Erzbistums Vaduz am Montag, dem 23. Juni, gegenüber Radio Liechtenstein optimistisch, dass die Kirche ihre bisherigen Dienstleistungen in den Pfarreien aufrechterhalten könne, notfalls mit Hilfe von Spenden der Gläubigen.

Als mögliche Inhalte eines Konkordates kommen für Monsignore Markus Walser die Anerkennung der juristischen Personen der katholischen Kirche, die Garantie des kirchlichen Eigentums, die Einführung einer Mandatssteuer und die Garantie der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen in Frage.


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