Vorwurf der Rechtsbeugung: Prozeß gegen Abtreibungsgegner eingestellt

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Nürnberger Theologe muß aber wegen Nazi-Vergleichen für siebeneinhalb Monate hinter Gitter


Nürnberg (kath.net/idea)
Das Verfahren gegen den evangelischen Theologen und Abtreibungsgegner Johannes Lerle (Nürnberg), der eine Richterin als "Rechtsbeugerin" bezeichnet hatte, ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingestellt worden. Justizpressesprecher Bernhard Wankel teilte idea am 21. Januar mit, im Blick auf die anderen Strafen, die Lerle bereits verbüßt, sei die Verfolgung dieses Straftatvorwurfs nicht weiter erforderlich. Lerle trat am 17. Januar eine Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Monaten in Bayreuth an. Er hatte den Nürnberger Abtreibungsspezialisten Andreas Freudemann wiederholt auf Flugblättern als "Berufskiller" und "Folterknecht" bezeichnet, der "schlimmer als im KZ" foltere.

Außerdem hatte er im Bundestagswahlkampf 1998 den ehemaligen Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) mit Adolf Hitler verglichen, weil Waigel sich für ein flächendeckendes Angebot an Abtreibungsmöglichkeiten ausgesprochen hatte. Den Vorwurf der Rechtsbeugung hatte Lerle gegen eine Richterin erhoben, weil diese einen Mann strafrechtlich verfolgte, der während eines Prozesses ein Flugblatt mit Lerles Argumenten verteilen wollte. Auf diesem Blatt standen auch Formulierungen, die von Gerichten bereits als Beleidigung eingestuft worden waren. Das Verfahren stellte die Justiz gegen Zahlung einer Geldstrafe von 500 Euro ein. Da die Polizei den Beschuldigten an der Verteilung des Flugblatts gehindert hatte, konnte er kein einziges Papier unter die Leute bringen. Deshalb hat er nach Lerles Auffassung auch keine Straftat begangen, denn eine "versuchte Beleidigung" sei laut Gesetz nicht zu ahnden.


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