Schulpflicht in Deutschland verstößt nicht gegen die Menschenrechte

10. Oktober 2006 in Deutschland


Juristische Niederlage für Anhänger des Hausunterrichts beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.


Straßburg/Paderborn (www.kath.net/idea)
Die Anhänger des in Deutschland nicht erlaubten Hausunterrichts haben eine schwere juristische Niederlage erlitten: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) hat jetzt entschieden, dass das Verbot des Hausunterrichts nicht gegen Menschenrechte der Eltern verstößt.

Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg hatte die Klage eingereicht, weil es sich durch die Schulpflicht in Deutschland in seinem Recht eingeschränkt sah, seine zwei Kinder im Grundschulalter zu Hause zu unterrichten. Das Ehepaar aus Herbolzheim hatte für seinen Hausunterricht das Material der nicht anerkannten, evangelikal geprägten „Philadelphia-Schule“ (Siegen) verwendet.

Die Eheleute hatten ihre Klage damit begründet, dass der Unterricht an staatlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen nicht mit ihrem christlichen Glaubensverständnis zu vereinbaren sei. Die Eheleute kritisierten vor allem den Sexualkundeunterricht, die Einbeziehung mystischer Gestalten wie Hexen und Zwerge in anderen Fächern sowie die wachsende psychische und physische Gewalt an Schulen.

Mit seinem Anliegen war das Ehepaar zuvor in allen juristischen Instanzen gescheitert, zuletzt im April 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Straßburger Richter hielten jetzt fest, dass das Recht auf Religionsfreiheit nicht das Recht garantiere, „sich nicht mit möglichen Konflikten zwischen der Wissenschaft und Religion auseinandersetzen zu müssen“.

Mystische Gestalten wie Zwerge und Hexen, die von den Antragstellern als okkult angesehen würden, seien allen Kindern durch Märchen und Kinderbücher bekannt. Im Schulunterricht würden sie als „erfundene Charaktere“ eingeführt. „Deshalb unterstützt der Staat keinen Aberglauben an seinen Schulen“, so der Gerichtshof.

Schüler sollen zu „mündigen Bürgern“ erzogen werden

Nach Überzeugung der Richter steht die Schulpflicht auch nicht im Widerspruch zum Recht der Eltern, ihre Kinder entsprechend ihrer eigenen Wertvorstellungen zu erziehen: „Eltern können ihre Kinder vor und nach der Schule sowie am Wochenende prägen.“ Neben der Wissensvermittlung sorge die Schulpflicht auch für eine Erziehung zu „mündigen Bürgern in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft“.

Soziale Kompetenz im Umgang mit Menschen anderer Überzeugungen könne nur durch regelmäßigen Kontakte innerhalb der Gesellschaft erworben werden: „Dem täglichen Umgang mit anderen Kindern beim Schulbesuch kommt dabei die größte Bedeutung zu“, so die Richter. Sie stellten sich auch hinter die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der „die Gesellschaft ein generelles Interesse daran hat, die Entwicklung von Parallelgesellschaften zu vermeiden“. Auch Minderheiten müssten in die Gesellschaft integriert werden.

Kritik aus den USA: Sorge vor „anhaltender Verfolgung“

Die Entscheidung ist in den USA auf Kritik gestoßen. „Das letzte Wort über die Erziehung ihrer Kinder sollten Eltern haben“, so ein Sprecher der Organisation „Alliance Defense Fund“, die sich für Religionsfreiheit und die Stärkung der Familie einsetzt. Das Urteil öffne „eine Tür für eine anhaltende Verfolgung“ von Christen, die ihren Kindern Hausunterricht erteilen.

Paderborner Schulverweigerer in Erzwingungshaft

Unterdessen ist ein Paderborner Vater von neun Kindern am 5. Oktober ins Gefängnis nach Hamm gebracht worden, wo er 13 Tage lang eine Erzwingungshaft verbüßen muss. Waldemar Block, Mitglied einer Gemeinde der Evangeliumschristen-Baptisten, hatte sich geweigert, ein Bußgeld zu bezahlen, weil seine schulpflichtigen Kinder zeitweise zu Hause unterrichtet wurden.

Wie sieben weitere Familien aus Paderborn – alle Aussiedler aus Ländern der früheren Sowjetunion – wollte Block aus Glaubensgründen seine Kinder vor einer negativen Prägung durch öffentliche Schulen bewahren. Wie der Verein Schulunterricht zu Hause (SchuzH) mit Sitz in Dreieich dazu mitteilte, werden die Kinder inzwischen an einer christlichen Privatschule unterrichtet. Das Bußgeld habe der Vater jedoch nicht bezahlt, weil dies nach seiner Überzeugung ein Eingeständnis wäre, Unrecht begangen zu haben.

Erst Mitte September hatte eine Mutter von zwölf Kindern aus den Reihen der Paderborner Schulverweigerer eine zehntägige Erzwingungshaft verbüßt. SchuzH rief dazu auf, den Vater in seiner Haft mit Briefen zu ermuntern. Nach Angaben von SchuzH gibt es in Deutschland zwischen 500 und 1.000 Familien, die ihre Kinder zu Hause unterrichteten. Amtliche Zahlen gibt es nicht.


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