Methodisten unterzeichnen Erklärung zur Rechtfertigungslehre

24. Juli 2006 in Aktuelles


Übereinstimmung mit Katholiken und Lutheranern in zentraler theologischer Frage


Seoul (www.kath.net / idea) Katholiken, Lutheraner und Methodisten sind sich in einer zentralen theologischen Frage näher gekommen. Am 23. Juli unterzeichneten der Präsident des Methodistischen Weltrats, der nigerianische Bischof Sunday C. Mbang (Lagos), und Generalsekretär George Freeman (Lake Junaluska/ US-Bundesstaat North Carolina) in Seoul eine „Offizielle Gemeinsame Bestätigung“ der Erklärung zur Rechtfertigungslehre.

Darin bekräftigen die 76 Mitgliedskirchen des Methodistischen Weltrates ihre „grundlegende lehrmäßige Übereinstimmung“ mit der am 31. Oktober 1999 vom Lutherischen Weltbund und der Katholischen Kirche unterschriebenen Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre.

Im Gegenzug bestätigten der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Kardinal Walter Kasper (Rom), und der Generalsekretär des Lutherischen Weltbunds, Pfarrer Ishmael Noko (Genf), dass sie die vom Methodistischen Weltrat abgegebene „Stellungnahme“ willkommen heißen. Diese zeige die „methodistische Übereinstimmung mit dem Konsens in grundlegenden Wahrheiten von der Lehre der Rechtfertigung, wie sie in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre ausgesprochen wird“.

Katholiken, Lutheraner und Methodisten verpflichteten sich außerdem, für eine Vertiefung ihres gemeinsamen Verständnisses der Rechtfertigung durch theologische Studien, Lehre und Predigt einzutreten. Ferner erklären die drei Kirchen, nach voller Gemeinschaft und einem gemeinsamen Zeugnis an die Welt zu streben, wie es dem Willen von Jesus Christus für alle Christen entspreche.

Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre gilt als Meilenstein für die Beziehungen zwischen der römisch-katholischen und der lutherischen Kirche. Bei der Unterzeichnung am 31. Oktober 1999 in Augsburg erklärten die Kirchenvertreter, dass die im 16. Jahrhundert ausgesprochenen gegenseitigen Lehrverurteilungen das heutige Verständnis der Rechtfertigungslehre nicht träfen. Es bestehe heute ein „Konsens in Grundwahrheiten“ der Rechtfertigungslehre. Damit war nach über 30 Jahren theologischer Vorarbeit ein zentraler Streitpunkt, der mehr als 450 Jahre zuvor zur Kirchentrennung geführt hatte, überwunden.


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