Abtreibung ohne elterliches Wissen?

15. Februar 2006 in Aktuelles


Teens unter 16 dürfen weder Zigaretten noch Alkohol kaufen, aber ohne Zustimmung der Eltern abtreiben, zeigt eine Analyse aktueller Gerichtsbeschlüsse in Großbritannien und den USA.


Manchester (www.kath.net / zenit) Jugendliche dürfen Abtreibungen durchführen lassen, ohne die eigenen Eltern über ihre Situation und diesen Schritt in Kenntnis gesetzt zu haben. So lautet die am 23. Januar 2006 veröffentlichte Entscheidung des obersten britischen Gerichtshofes im Gerichtsfall Axon.

Zigarette nein, Abtreibung ja?

Die 52-jährige Mutter Sue Axon hatte versucht, das derzeit gültige Gesetz anzufechten, das Mädchen unter 16 Jahren die Möglichkeit einräumt, sich vertraulich in Sachen Abtreibung beraten zu lassen. Axon hatte ihren Schritt eigenen Angaben zufolge nicht wegen Problemen mit einer eigenen Tochter im Teenageralter unternommen, berichtete der „Observer“ am 6. November 2005; vielmehr hatte sie dazu eine „bitter bereute“ Abtreibung bewegt, die sie selbst vor 20 Jahren durchgeführt hatte.

Am 9. November des vergangenen Jahres berichtete BBC ausführlich von der Gerichtsverhandlung. Sue Axon erklärte vor den Richtern: „Im Leben einer Familie kommt es darauf an, dass die Familienmitglieder einander vertrauen und offen miteinander sind, dass sie einander achten und ehren – nicht auf Geheimhaltung oder etwa auf die Notwendigkeit, irgendwelche Lügen zu erfinden.“ Das Hohe Gericht akzeptierte diese Argumente nicht. Richter Stephen Silver betonte in seiner Erklärung, dass kein Elternteil das Recht habe zu wissen, ob die eigene Tochter sich um eine Abtreibung bemühe oder nicht.

Nach der Urteilsverkündung sagte die Betroffene: „Ich habe diesen Prozess angestrengt, weil ich das Trauma einer Abtreibung durchlitten habe, mit dem Ziel, eine rechtliche Sicherheit dafür zu bekommen, dass schlecht ausgebildete Ärzte an einer meiner Töchter nicht eine Abtreibung durchführen, ohne es mir vorher zu sagen. Dann könnte ich mit ihr über so eine Maßnahme, die das Leben so vollkommen verändert, sprechen und für die Hilfe sorgen, die sie brauchen würde.“

Schützenhilfe bekam die Prozessverliererin von Julia Millington von der Lebensschutzbewegung „ProLife Alliance“. Sie gab zu bedenken, dass nicht einmal ein Schmerzmittel an Schulkinder ohne die Zustimmung der Eltern abgegeben werden dürfe. Außerdem dürften Jugendliche unter 16 Jahren keine Zigaretten, keinen Alkohol und auch keine Feuerwerkskörper kaufen. Und wenn Kinder ihre Ohren piercen wollten, müssten sie auch die Zustimmung ihrer Eltern haben. „Aber ein kleines Mädchen darf die Entscheidung fällen, das Leben eines anderen Menschen zu beenden, ohne dass seine Eltern etwas darüber wissen“, kritisierte Millington. „Bei solchen Widersprüchen wird einem schwindlig.“

Paul Tully, Generalsekretär der Gesellschaft für den Schutz ungeborener Kinder, meldete sich am Tag der Verkündigung des Gerichtsentscheids über die negativen Folgen der Abtreibung zu Wort: „Sowohl eine Fehlgeburt als auch die Tötung eines ungeborenen Kindes kann langfristige physische, psychische und soziale Auswirkungen für junge Frauen bedeuten.“

Kontroverse um Gesetz von New Hampshire (USA)

Ein ähnlicher Fall kam Anfang Januar in den Vereinigten Staaten zur Verhandlung. Hier entschied der Oberste Gerichtshof über ein landesweites Gesetz, das im Bundesstaat New Hampshire Minderjährige dazu verpflichtet hatte, ihre Eltern zu verständigen, ehe sie sich einer Abtreibung unterziehen oder eine solche vornehmen lassen. Dieses Gesetz war in erster Instanz für ungültig erklärt worden, eine Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof mit selten zuvor erlebter Einmütigkeit revidierte.

Nun geht der Prozess, der am 19. Januar in der „Washington Post“ kommentiert wurde, wieder zurück an die erste Instanz – mit der Anweisung, eine Lösung zu finden, bei der das Erfordernis der Informationspflicht beibehalten wird. Allerdings könne auch eine so genannte „Schutzklausel“ für Notfälle beinhaltet sein. Das Gesetz aus dem Jahr 2003 enthält für den Fall, dass das Leben des schwangeren Mädchens in Gefahr ist, bereits eine Ausnahmeregelung, aber es wird nicht erklärt, was geschehen sollte, wenn andere gesundheitliche Komplikationen auftreten.

Die Entscheidung bezog sich nicht auf den wesentlichen Inhalt des Gesetzes, sondern stellte nur fest, dass Gesetze über eine Benachrichtigung als verfassungsgemäß anerkannt sind. Laut „Washington Post“ gilt diese Informationspflicht mit Ausnahme von sechs Bundesstaaten überall in den USA. Im Allgemeinen enthalten die meisten diesbezüglichen Gesetze auch Ausnahmeregelungen, über die der Richter im Einzelfall zu entscheiden hat.

Deirdre McQuade, Abteilungsleiterin im Lebensschutz-Sekretariat der US-Bischofskonferenz, beklagte im Anschluss an das Gerichtsverfahren, dass der Oberste Gerichtshof nicht auf den Inhalt Gesetzes eingegangen war. Sie erinnerte an die Entscheidung im Prozess Roe gegen Wade, die zur Legalisierung der Abtreibung in den USA geführt hatte, und sagte: „Jetzt gibt es mehr Fragen als Antworten – besonders im Hinblick auf die so genannte 'Gesundheitsausnahme', die zum ersten Mal vor 33 Jahren im Verfahren 'Doe versus Bolton' eingeführt wurde.“

Eltern helfen ihren Kindern

Susan Wills, die ebenfalls im Lebensschutz-Sekretariat tätig ist, veröffentlichte einen Kommentar in der „National Review“. Darin kritisierte sie das ihrer Ansicht nach zu große Gewicht, das die Gerichte auf den „Gesundheitsschutz von Minderjährigen“ legten, wodurch das Schuldig-Bleiben der Informationspflicht gerechtfertigt wird. Eigentlich sollte ihr zufolge das New-Hampshire-Gesetz sicherstellen, dass gerade ein Erwachsener zur Stelle sei, der den Gesundheitszustand des Mädchens gut kennt, um seine Gesundheit zu schützen, Komplikationen zu erkennen und seelische Unterstützung zu leisten.

„Wenn ein schwangeres Mädchen wirklich gesundheitlich gefährdet ist, wäre das dann nicht erst recht ein Grund, sofort seine Eltern zu verständigen anstatt hinter deren Rücken eine schwer wiegende Operation durchzuführen?“, fragte die Autorin. Gesundheitsprobleme würden durch eine schnelle Abtreibung eher gefördert als durch ein längeres Warten auf die Eltern, die erst unterricht werden müssten, fügte Wills hinzu. Unter Berufung auf Spezialisten weist sie diesbezüglich darauf hin, dass Probleme bei Abtreibungen zu Unfruchtbarkeit führen können. Abschließend stellt sie fest: „Selbst die unbedeutendste Gesetzesbestimmung kann mit den fadenscheinigsten Begründungen für verfassungswidrig erklärt werden.“

Kontraproduktive Politik

Vor der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidungen in Großbritannien und den USA traten mehrere Berichterstatter und Kommentatoren für die Notwendigkeit der Miteinbeziehung der Eltern ein. Am 30. November betonte etwa John Kass in der „Chicago Tribune“, dass diese Urteile für alle Familien von enormer Bedeutung seien. Mit der großen Last einer Abtreibung dürfe man kein Kind allein lassen, bekräftige er. Und jene Kinder, die Angst davor hätten, ihre Eltern zu enttäuschen, wenn sie ihnen ihre Schwangerschaft eingestehen, sollten mehr auf die Liebe ihrer Eltern vertrauen.

Dani Caravelli hob am 13. November im „Scotland on Sunday“ hervor, dass die Eltern durch den Gerichtsentscheid in Großbritannien ihres Rechts beraubt würden, den Kindern auf sexuellem Gebiet Rat und Unterstützung zu geben. Während sie sogar bestraft werden könnten, wenn ihre Kinder die Schule schwänzen, würden sie übergangen, wenn ihre Kinder sich um eine Abtreibung bemühten. Wo doch gerade das Thema „Vertrauen“ einer der politischen Grundpfeiler der Blair-Regierung auf dem Gebiet der „sexuellen Gesundheit“ sei, bestehe diese zugleich darauf, Eltern in Unkenntnis zu lassen.

Und trotz der Millionen, die für Kampagnen zugunsten der so genannten „sexuellen Gesundheit“ ausgegeben würden, hätten die Schwangerschaften unter Teenagern zugenommen. „Besonders aufschlussreich ist“, so Caravelli, „dass die Zunahme in jenen Landesteilen am größten war, in denen sich die Regierung besonders eingesetzt hatte“. Natürlich seien Eltern nicht vollkommene Wesen, aber genau so wenig vollkommen seien die Sozialarbeiter im öffentlichen Gesundheitswesen, die ihre Patientinnen nicht kennten und außerdem von der Begeisterung für die Abtreibung als Lösung für jede „ungeplante“ Schwangerschaft, wie sie die Regierung Blair an den Tag lege, angesteckt sein könnten.

Christopher Shea deutete am 13. März 2005 im „Boston Globe“ auf einen weiteren Schwachpunkt der Gerichtsentscheidungen hin: die widersprüchliche Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit von Minderjährigen. So habe der Oberste Gerichtshof zum Beispiel im Prozess „Roper versus Simmons“ entschieden, dass es „grausam und unüblich“ sei, jemanden unter 18 Jahren zum Tod zu verurteilen.

In der Beweisführung vor Gericht hatte der Amerikanische Psychologenverband („American Psychological Association“) erklärt: „Impulsivität, Beeinflussbarkeit durch den Druck der Gleichaltrigen sowie die Tatsache, dass das Gehirn der Jugendlichen organisch noch unterentwickelt ist, verringert verglichen mit Personen, die nach dem Gesetz als Erwachsene gelten, die Strafbarkeit ihrer Handlungen.“ Im Widerspruch zu dieser Argumentation habe dieselbe Vereinigung, so Shea, in einem Prozess im Jahr 1990 bezüglich der elterlichen Zustimmung zu einer Abtreibung die geistig-seelische Zurechnungsfähigkeit von Minderjährigen und deren Fähigkeiten, in komplexen Fällen wie die der Abtreibung eigene Entscheidungen zu treffen, verteidigt.

Foto: Klemens Hrovath


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