Deutscher Lebensschützer muß für 50 Tage hinter Gitter

23. Juli 2005 in Deutschland


Vorwurf: Er hat einen öffentlichen Prozeß im Internet dokumentiert


Weinheim (kath.net/idea/red)
Weil er einen Gerichtsprozeß im Internet dokumentiert hat, muß der Lebensschützer Klaus Günter Annen (Weinheim bei Heidelberg) ins Gefängnis. Annen hatte vor der Praxis eines Heilbronner Abtreibungsarztes Flugblätter verbreitet, auf denen unter anderem stand, man solle die „rechtswidrigen Abtreibungen“ in der Praxis des namentlich genannten Mediziners stoppen. Dieser hatte durch mehrere Instanzen auf Unterlassung dieser Aussage geklagt und schließlich vom Bundesgerichtshof 2003 Recht bekommen. Annen hatte sich darauf berufen, daß selbst das Strafgesetzbuch in Paragraph 218 Abtreibungen rechtswidrig und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei nennt. Die Gerichte werteten hingegen den Schutz des Abtreibungsarztes höher als die Meinungsfreiheit Annens. Eine Beschwerde gegen das Urteil ist beim Bundesverfassungsgericht noch anhängig.

Annen kann nicht bezahlen

Der Lebensschützer hatte den öffentlich geführten Prozeß auf seiner Internetseite www.babycaust.dedokumentiert. Das Landgericht Heilbronn wertete die dortige Nennung des Namens des Arztes als Verstoß gegen den Unterlassungsanspruch des Mediziners und verurteilte Annen zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von 5.000 Euro. Da der Lebensschützer nach eigenen Angaben nicht bezahlen kann, muß er nun für 50 Tage in eine Mannheimer Haftanstalt. Er tritt die Strafe am 25. Juli an. Annen hat in der Vergangenheit immer wieder Schlagzeilen gemacht. So erwirkte er im April 2003 ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, demnach sich Abtreibungsärzte gefallen lassen müssen, daß ihr Handeln mit dem Etikett „neuer Holocaust“ belegt wird. Das Gericht sah damals zwar in der Formulierung einen „erheblichen Vorwurf und eine spürbare Kränkung“, doch sei dies durch die Meinungsfreiheit im Kampf um eine fundamentale Frage gedeckt.


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