Linz (www.kath.net)
Ein Vertreter der Diözese Linz geht auf offenen Konfrontationskurs mit Rom
und mit allen, welche die römisch-katholischen Richtlinien beachten wollen. In
einem aktuellen Kommentar in der "Vöcklabrucker Rundschau" geht der Linzer
Ehrenkanonikus Dechant Alois Maier, der als Intimus von Generalvikar Max Mittendorfer gilt, mit den römischen Vorgaben zur Liturgie und mit dem Pfarrgemeinderat
von Vöcklamarkt ins Gericht. Maier ist Pfarrer von Pöndorf und gilt neben
Generalvikar Max Mittendorfer als Schlüsselfigur bei der Verhinderung der
Installierung von Josef Gratzer als Pfarrer von Vöcklamarkt. Der
Pfarrgemeinderat hatte die Diözese Linz wegen der Verhinderung von Gratzer
als Pfarrer öffentlich kritisiert und damit für einen gehörigen (medialen)
Wirbel in der Diözese gesorgt.
KATH.NET berichtete.
In dem Kommentar sagte Maier wörtlich: "Mit der Entscheidung des Pfarrgemeinderates Vöcklamarkt, an die Öffentlichkeit zu gehen, wird die Lage der Pfarrei nicht besser. Die Gegensätze verhärten sich." In Bezug auf liturgische Sonderwege, die von Gratzer nicht mitgetragen werden, kritisierte der Dechant den Katechismus der Katholischen Kirche und die römischen Vorgaben zur Liturgie: "Die strenge römische Linie in der Liturgie und im Katechismus ist die eine Seite, die offene Kirche, in der alle Charismen Platz haben, die andere.", meinte er salopp. Sekretär des Redaktionskomitees des Katechismus der katholischen Kirche war übrigens der Wiener Kardinal Christoph Schönborn.
Dechant Maier hat übrigens vor kurzem für gewaltige Aufregung im Dekanat gesorgt. Er hat am Aschermittwoch, anlässlich eines Begräbnis, vom kirchlichen Abstinenzgebot dispensiert, damit die ganze Trauergesellschaft und er selber Rindfleisch essen konnten.
Informationen über das Fasten (am Aschermittwoch) aus dem Kirchenrecht:
Canon 1249:
"Alle Gläubigen sind, jeder auf seine Weise, aufgrund göttlichen Gesetzes gehalten, Buße zu tun; damit sich aber alle durch eine bestimmte gemeinsame Beachtung der Buße miteinander verbinden, werden Bußtage vorgeschrieben, an welchen die Gläubigen sich in besonderer Weise dem Gebet widmen, Werke der Frömmigkeit und der Caritas verrichten, sich selbst verleugnen, indem sie die ihnen eigenen Pflichten getreuer erfüllen und nach Maßgabe der folgenden Canones besonders Fasten und Abstinenz halten.
Canon 1250:
"Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit."
Canon 1251:
"Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag."
Canon 1252:
"Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis Zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres. Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, daß auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden."
Canon 1253:
"Die Bischofskonferenz kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen."
Systematischer Liturgie-Aufstand der Diözese Linz gegen Rom
Kommentar: Liturgiemissbrauch und Visitation in Linz?
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