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Sterbeseelsorge trotz Corona? Gericht gibt evangelischem Pfarrer Recht

21. April 2020 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Trotz #Corona-Lockdown: Gericht verpflichtet den privaten Träger des Altersheims dazu, gegen Androhung einer Strafe von maximal 250.000 Euro, dem Pastor Besuche bei einer 89-Jährigen zu gewähren, die palliativ behandelt wird.


Dornburg (kath.net) Trotz Kontaktverbot darf der evangelische Pfarrer Peter Oberthür unter Beachtung der Hygienevorschriften weiterhin sein todkrankes Gemeindemitglied im Pflegeheim besuchen. Dieses Recht musste sich der Pastor allerdings vor Gericht erstreiten. Die schwer Erkrankte 89-Jährige ist seit Mitte März in Palliativbehandlung, der private Träger des Heimes verweigerte dem Pfarrer seit Anfang April jedes Besuchsrecht. Einzig sechs bis zehn Stunden für den Sterbeprozess wären einmalig zugestanden worden. Eine theologische Betreuung hatte das Heim mit Hinweis auf eine im Haus tätige therapeutische Fachkraft zurückgewiesen, berichtete der MDR. Das Amtsgericht Altenburg verpflichtete nach Darstellung des MDR den privaten Träger des Altersheims dazu, gegen Androhung einer Strafe von maximal 250.000 Euro, dem Pastor Besuche bei einer 89-Jährigen zu gewähren. Es erklärte, die Frau habe ein Anrecht auf die Seelsorge durch einen Theologen. Die alte Dame ist seit 30 Jahren Mitglied der Kirchengemeinde in Dorndorf (Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland). Die „Thüringer Allgemeine“ erläutert, dass der Pfarrer bei den Besuchen Atemschutz-Maske und Handschuhen tragen wird, außerdem ausreichend Abstand einhalten soll. Pfarrer Oberthür erläuterte gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“, dass einige Maßnahmen gegen die Pandemie auf ihn „paternalistisch“ wirkten. „Es wird erzogen, vom mündigen Bürger ist wenig die Rede.“ Außerdem werde zwar gesagt, es gehe um den Schutz der Alten, doch dann ließe man sie unter Isolation leiden: „Jetzt sitzen sie bloß noch einsam in ihren Zimmern und warten auf ihr Essen.“


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Lesermeinungen

 Steve Acker 22. April 2020 
 

sehr gut. super dass der Pfarrer das erreicht hat.

Dazu passt auch folgende Meldung.
In St.Gallen ist die älteste Bürgerin
im Alter von 109 Jahren verstorben, nicht an Corona
Sie hat u.a. die spanische grippe überlebt.
Aber was ihr am meiten zusetzte war die Isolation wegen Corona, ohne die täglichen Besuche der Familie verkümmerte sie.
quelle epaper.tagblatt.ch


3
 
 Chris2 22. April 2020 
 

@Harrer

Wenn diese "therapeutische Fachkraft" selbst gläubig (oder zumindest menschlich einfühlsam) ist und mit mir betet, würde ich das gerne annehmen. Doch nichts und niemand kann die Sakramente (v.a. die Beichte und Eucharistie) und selbst den priesterlichen Segen ersetzen. Dennoch: Dieser Pastor hat - obwohl ihm die apostolischen Vollmachten fehlen - mehr begriffen als so mancher katholischer Bischof, der sie hätte, sie aber den ihm von Gott anvertrauten Gläubigen vorenthält...


3
 
 Harrer 22. April 2020 
 

Wenn ich todkrank bin

und im Sterben liege, dann möchte ich KEINE im Haus tätige therapeutische Fachkraft, sondern einen PRIESTER, der mir die Sterbesakramente spendet oder wenigstens für mich betet und mir beisteht.


6
 
 MarinaH 21. April 2020 
 

Wenn ein Mensch sowieso schon im Sterben liegt

braucht man ihn nicht mehr vor anderen Krankheiten zu schützen, sondern muss ihm erlauben, dass er gut vorbereitet auf den Weg in die Ewigkeit gehen kann.

Was nützt es ihm, wenn er tot ist, aber das Pflegepersonal dafür gesorgt hatte, dass er sich nicht an Corona angesteckt hat. Dafür musste er einsam und allein und unversehen sterben? Das ist paradox.


7
 
 Kleine Maus 21. April 2020 
 

Endlich!!!

Dieses Thema brennt mir schon lange auf den Nägeln. Ich habe hier schon einmal geschrieben. Da ging es um einen katholischen Priester, dem die Seelsorge an Sterbenden verwehrt wurde (wenn ich mich recht erinnere, war das aber in Österreich). Das darf einfach nicht sein!! Denn es geht hier um die Schwächsten der Schwachen. Ich habe viel Verständnis für die Schutzmaßnahmen Aber in solchen Fällen müsste ein Aufschrei durch die Gesellschaft gehen! Ob es sich nun um einen evangelischen oder einen katholischen oder vielleicht um einen orthodoxen Geistlichen handelt, tut dabei nichts zur Sache. Einem Geistlichen muss Seelsorge an Sterbenden und Schwerkranken möglich sein, das ist einfach ein Gebot der Menschlichkeit.


7
 
 petrafel 21. April 2020 
 

Versagen der Seelsorge

Ich befürchte, das bereitwillige Alleinlassen von Alten und Kranken und die Abwesenheit jeglicher tröstender Seelsorge für alle (von wenigen Ausnahmen abgesehen) während der Corona-Zeit wird für die Kirche eine ähnliche Katastrophe werden wie der Missbrauchsskandal.
Wer nicht zu den wenigen Glücklichen zählt, der einen verantwortungsbewussten und kreativen Pfarrer in der Nähe hat, muss zu dem Schluss kommen, dass Kirche auf Krise einfach keine Antwort hat. Der einzige Rat von Kirchenvertretern, an den ich mich aus Fernsehen und Presse erinnern kann, ist zu Hause zu bleiben.
Diese völlige Unfähigkeit, Gott und Corona in einem töstenden Satz zusammenzubringen, wird in Erinnerung bleiben.


9
 
 Ehrmann 21. April 2020 

Ein evangelisxcher (!) Pfarrer und ein Richter setzen sich durch! Wo beiben wir??


12
 

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