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Kardinal Barbarin zu 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

7. März 2019 in Weltkirche, 13 Lesermeinungen
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Französisches Gericht: Der Kardinal soll Missbrauch durch einen Priester vertuscht haben - VIDEO


Lyon (kath.net) Ein Priester, der von mehreren mutmaßlichen Missbrauchsopfern beschuldigt worden ist, soll vom Kardinal Philippe Barbarin, Erzbischof von Lyon/Frankreich, gedeckt worden sein. Ein Gericht in Lyon hat am heutigen Vormittag den Kardinal der Vertuschung für schuldig befunden und zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das berichtete „Vatican News“.


Barbarin hat stets bestritten, dass er die Missbrauchsfälle, die auf die 70er und 80er Jahre zurückgehen, gedeckt habe.

Das Urteil überrascht, denn die Staatsanwaltschaft hatte keine Verurteilung gefordert. Denn einige der Tatbestände waren bereits verjährt. Die Vorfälle sollen sich in den 70er und 80er Jahren bei Pfadfindern abgespielt haben. Die Anwälte des Kardinals kündigten bereits Berufung an, berichten französische Medien.

Euronews - Frankreich: Kardinal Barbarin wurde wegen Vertuschung sexuellen Missbrauchs zu 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt


Foto: Kardinal Barbarin


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Lesermeinungen

 Hadrianus Antonius 8. März 2019 
 

Zum Weinen

Gesternabend wurde mir von einer sehr alten gutherzigen und frommen Frau mit gesundem Menschenverstand zu Kardinal Barbarins Verurteilung gesagt:
" Ja, aber zum Glück ist es auf Bewährung.
Richtig antreten muß er nicht".
Das ist korrekt.
Das zeigt nur, wie tief man in der postkonziliären Kirche gefallen ist.


4
 
 Hadrianus Antonius 8. März 2019 
 

Auf einer Mine gelaufen und gesunken

Das französische Gesetz schreibt vor, daß wenn eine Person einen Verdacht/Information betr. Mißbrauch durch Angestellten/Mitglieder bekommt, diese sofort beim Gericht zu melden ist.
(Ist sehr sinnvoll: es war im traurigen Vorläuferland Belgien die staatliche Aufklärung/ bzw. die Erstürmung der BBK und die Verhaftung von Danneels die den Durchbruch machte).
Barbarin hat dagegen verstoßen: in dem Fall(^2014) meldete er nichts, sondern (von Beichtgeheimnis nix die Rede) benachrichtigte die Kongregation f.d. Glaubenslehre;
ein bestimmter Luis Ladaria SJ war offensichtlich mit dem Fall beschäftigt und wurde für Januar 2019 vor dem Gericht geladen.
Ladaria weigerte und berief sich auf seine diplomatische Immunität.
Es wird eng.
Barbarin ist gesunken; und jetzt liegen Ladaria und sein Chef PFranziskus direkt unter Feuer.


4
 
 Alpenglühen 7. März 2019 

@Montfort - Ihr Post erinnert mich fatal an die „Causa“ Zanchetta.

Es bestand genau dieses Untergebenen-Verhältnis, welches das Kirchenrecht definiert, zwischen Zanchetta u. EB / Kardinal Bergoglio, jetzt Papst Franziskus. Trotzdem war Zanchetta, bevor! er im Juni 2013 von P.F. zum Bf. ernannt wurde, jahrelang ‚Beichtkind’ des EB / Kardinals Bergoglio, - s. Art. 66644.
Das Verbot hat absolut seinen Sinn. Denn selbst wenn der bischöfl. Beichtvater „bestimmte Dinge“ von ganz anderer Seite erfährt, kann er nichts unternehmen, weil er sonst in Verdacht gerät, daß Beichtgeheimnis gebrochen zu haben. Warum Zanchetta jedoch von P. F. Arbeit auf einem extra geschaffenen Sonderposten im Vatikan erhielt u. in S. Marta wohnt, darüber läßt sich nur spekulieren.


4
 
 Komplet 7. März 2019 
 

Externum und Internum:
Das ist auch etwas, das Frau Wagner sagt und ich glaube ihr das:
Nämlich, daß Ihr und Ihren Mitschwestern Beichtfrequenz, Beichtmaterie und der Beichtvater aus dem eigenen Orden vorgeschrieben waren. Der Beichtvater, der sie angegangen haben soll und erst vor kurzem zurück trat, war ebenfalls aus diesem Orden.
Und wenn man in die Berichte über die Domspatzen schaut, war es da auch nicht anders. Da kann ich natürlich einen Novizen oder einen Chorknaben auch sonst ganz anders unter Druck setzten, wenn er bei mir zu beichten hat. An das Beichtgeheimnis glaube ich schon lange nicht mehr, nicht bei unter 1000 km vom Wohnort.


2
 
 Montfort 7. März 2019 

@gerold44 - Nach Kirchenrecht dürfen Obere,

die im "forum externum" die Leitungsfunktion ausüben, nicht zugleich im "forum internum" die geistliche Leitung ausüben, schon gar nicht die Beichte der ihnen Unterstellten hören, da sie ja dann durch das Beichtgeheimnis gebunden und so an der Ausübung der äußeren Leitung gehindert wären.

Daher wird es ein Bischof normalerweise ablehnen, die Beichte der Priester seiner Diözese zu hören, ebenso ein Ordensoberer bzgl. Beichte eines ihm unterstellten Ordensmitglieds.


Allerdings ist zurndest aus Amerika bekannt, dass einige Missbrauchstäter das "Schweigen" und somit Vertuschen ihrer Oberen dadurch "erschlichen" haben, dass sie bei ihnen gebeichtet haben und ihre Taten so unter das "Beichtsiegel" geschwindelt haben. Diesen Oberen waren dann der Mund verschlossen und die Hände gebunden, sonst hätten sie das Beichtgeheimnis direkt gebrochen oder indirekt verletzt.


6
 
 landpfarrer 7. März 2019 
 

Bernhard Joseph:
"Die Vorsitzende Richterin Brigitte Verney erklärte, die Schuld des 68-jährigen Erzbischofs beziehe sich auf sein Schweigen zu einem jüngeren Fall von Missbrauch ab dem Jahr 2014. Die Staatsanwaltschaft hatte weiter zurückliegende Vorwürfe für verjährt erklärt. Das Urteil ist eine Überraschung, weil selbst die Staatsanwaltschaft gegen einen Schuldspruch war."
Bayerischer Rundfunk


5
 
 gerold44 7. März 2019 
 

Was ich bei der ganzen Aufklärung bzw. Vertuschung nicht so recht verstehe:
Ist nicht vieles unter Beichtgeheimnis einzustufen? Waren die Bischöfe nicht verpflichtet den priesterlichen Täter deshalb zu schützen? Oder wird andererseits in der Beichte nicht verlangt, sich der irdischen Justiz zu stellen? Nur dann wird Vergebung zugesprochen?


5
 
 Bernhard Joseph 7. März 2019 
 

@landpfarrer

Das mag alles sein, was Sie schreiben, nur bleibt doch höchst bedenklich, dass hier ein Gericht offenkundig eine Sonderrechtsprechung für katholische Würdenträger etabliert.

Wo eine Verjährung rechtlich greift - und so sieht es ja explizit selbst die Staatsanwaltschaft - muss das auch für einen katholischen Würdenträger als Angeklagter gelten. Wenn das nicht mehr so ist, eröffnet das die Möglichkeit zu einer völlig willkürlichen Rechtsprechung für besondere Angeklagte.

Vor dem Gesetzt ist aber jeder gleich, das ist ein eherner Rechtsgrundsatz. Wir beobachten derzeit eine höchst bedenkliche Erosion der Justiz.


9
 
 Montfort 7. März 2019 

In der Arte-Doku kommt Kardinal Barbarin auch nicht gerade "rühmlich" vor,

sondern als möglicher Vertuscher auch in der Causa der beiden leiblichen Brüder und Dominikaner-Pater P. Marie-Dominique Filippe OP und P. Thomas Filippe OP. Seltsamerweise hört man auch von Seiten des Dominikanerordens derzeit gar nichts - die halten jetzt wohl lieber ganz still. :-(

www.arte.tv/de/videos/078749-000-A/gottes-missbrauchte-dienerinnen/


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 Kirchental 7. März 2019 

Freispruch

Wahrscheinlich wagt es kein Richter mehr, einen der Vertuschung angeklagten Bischof freizusprechen. Aus Angst vor der Öffentlichkeit. ..

Die katholische Kirche ist doch eigentlich als ganzes schon vorverurteilt.


14
 
 donjbosco 7. März 2019 

Cardinal F. George +

Ich selber erwarte, im Bett zu sterben. Mein Nachfolger wird im Gefängnis sterben, und sein Nachfolger wird als Märtyrer in aller Öffentlichkeit hingerichtet werden.


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 Stefan Fleischer 7. März 2019 

Eine verrückte Welt

Der Staatsanwalt fordert keine Verurteilung. Das Gericht verurteilt dennoch. Fehlt nur noch, dass der Anwalt die Strafe verlangt hat!


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 wedlerg 7. März 2019 
 

Dürfte ein Konservativer sein

Es soll sich keiner täuschen lassen. Es geht hier - wie so oft - nicht um Missbrauch, sondern darum, ein säkulares Vehikel gegen Katholiken in der Hand zu haben.

Da wird dann schon mal Recht gebogen. Verjährt ist verjährt und in dubio pro reo gilt wohl auch nur, wenn es sich um politisch korrekte Fälle handelt.


20
 

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