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Priester wegen Missbrauchs verurteilt: Kirche als Nebenkläger

7. März 2019 in Weltkirche, 5 Lesermeinungen
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Italienischer Priester zu vier Jahren und vier Monaten Gefängnis sowie 50.000 Euro Entschädigung für das Opfer verurteilt - Priester hatte sich in einem Auto an einem zehnjährigen Mädchen vergangen


Rom (kath.net/KAP) In einem Prozess wegen sexuellen Kindesmissbrauchs ist erstmals in Italien eine Erzdiözese als zivile Nebenklägerin aufgetreten. Wie italienische Medien am Mittwoch berichteten, verurteilte ein Gericht im mittelitalienischen Prato einen Priester zu vier Jahren und vier Monaten Gefängnis sowie 50.000 Euro Entschädigung für das Opfer. Der Mann war im Juli vergangenen Jahres in seinem Auto von einem Passanten entdeckt worden, als er sich an einem zehnjährigen Mädchen verging.


Mit dem Urteil blieb die Richterin geringfügig unter dem von der Staatsanwältin geforderten Strafmaß von fünf Jahren. Eine eigene Entschädigungszahlung an die Eltern des Mädchens lehnte das Gericht ab. Nach Aussage des Anwalts der Erzdiözese Florenz war dies das erste Mal, dass eine Diözese als Nebenkläger gegen einen seiner Priester aufgetreten ist. Der Generalstaatsanwalt wertete dies als "ein wichtiges Zeichen für ein neues Bewusstsein der Kirche nach den Initiativen von Papst Franziskus".

Das Gerichtsurteil sieht den Medienberichten zufolge zudem eine Reihe zusätzlicher Strafen für den Priester vor, um mögliche Kontakte zu Minderjährigen zu unterbinden. Zusätzlich muss der Mann sich einem kirchenrechtlichen Strafprozess unterziehen, bei dem ihm die Entlassung aus dem Klerikerstand droht.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Hadrianus Antonius 7. März 2019 
 

Verbrämende Artikel

Dieser Artikel unterschlägt das Wichtigste:
Der Priester-Täter P.G., von deutsch-sizilianischer Herkunft, aus besserer Familie, studierte ab 1968 Ingenieur in Karlsruhe und trat dann in Metten bei den Benediktinern ein.
Nach Jahrzehnten dort weggegangen zu einem anderen OSB-Kloster in Italien (von wegen "stabilitas loci"!), dort auch weg "wegen Gesundheitsprobleme" und dann in Mittelitalien eingesetzt.
Zuletzt in einer Exklave des Ebt Florenz- die "commanding authority".
In flagranti mit dem 10-jährigen Mädchen erwischt, entkam er kaum dem Lynchmord.
Gewaltig viel Psychiatrie und Forensik.
Das Ebt Florenz hat hier lange vorher geblündert und versucht jetzt als Nebenklägerin das Schamblatt zu retten.
Welch ein Lotterhaufen!


6
 
 Stefan Fleischer 7. März 2019 

@ Phil2

Ich stelle nichts auf die gleiche Stufe. Aber ich wünsche mir Gerechtigkeit auch in der Bewertung der Sünden. Und der Unterschied zwischen einem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und z.B. dem sexuellen Missbrauch durch Erpressung etc. von jungen Erwachsenen ist sicher nicht so gross wie es die Berichterstattung in den Medien und leider auch die Behandlung der Fälle in unserer Kirche uns suggerieren.


4
 
 elmar69 7. März 2019 
 

Wieso eigentlich erst jetzt?

Die Kirche als Institution ist Geschädigte der Straftaten, die einige Priester begehen.

Der Täter schädigt zuerst das Opfer, daneben aber auch die Kirche als Institution.

Insofern ist die Nebenklage eine Interessante Wende in der Prozessführung.


5
 
 Phil2 7. März 2019 
 

Relativismus?

Herr Fleischer, jetzt tappen Sie leider selbst in die Relativismusfalle. Denn Sie wollen ja sicher nicht die Schwere der Schuld hier des sexuellen Missbrauchs eines 10jährigen Mädchens durch einen Priester mit einvernehmlichen Sexualakten unter Erwachsenen (auch wenn sie nach kirchlicher Sexualmoral nicht erlaubt wären) auf eine Stufe stellen?


8
 
 Stefan Fleischer 7. März 2019 

Ja, ja:

Die schwerste Sünde, welche die Welt (und die Kirche?) heute noch kennt - neben den Umweltsünden, der Steuerhinterziehung und anderer Kapitalistenvergehen - ist der sexuelle Missbrauch, aber natürlich nur bei Minderjährigen. Alles übrige mehr oder weniger rücksichtslose Ausleben seiner sexuellen Neigungen sind einfach Kavaliersdelikte, solange es auf mehr oder weniger freiwilliger Basis geschieht. Schlussendlich ist Sex ein Menschenrecht, genauso wie die "Selbstverwirklichung", solange sich diese noch einigermassen mit einer relativistischen Moralvorstellung verträgt, solange man sich dabei noch auf die Schulter klopfen kann im Bewusstsein, im Grunde genommen doch ein recht guter Mensch zu sein. Gott ist ja grenzenlos und bedingungslos barmherzig für alle Sünden, bei denen wir es ihm erlauben.


8
 

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