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Schweiz: Kirche verschärft Anzeigepflicht bei Missbrauch

1. März 2019 in Schweiz, 2 Lesermeinungen
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Anzeigepflicht bei sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld gilt ab März auch für Fälle mit erwachsenen Opfern - Bisher konnten diese von sich aus Einspruch gegen Erstattung einer Strafanzeige durch kirchliche Amtsträger erheben


Fribourg (kath.net/KAP) Die katholische Kirche in der Schweiz verschärft die bestehende Anzeigepflicht bei Missbrauchsverdachtsfällen. Kirchliche Amtsträger sind ab 1. März 2019 nun auch bei erwachsenen Opfern jedenfalls verpflichtet, bei Verdacht auf ein Offizialdelikt den Fall der staatlichen Justiz zu melden, bestätigte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am Donnerstag in einer Erklärung zum Abschluss ihrer dieswöchigen Vollversammlung. In Fällen mit minderjährigen Opfern gab es schon bisher eine solche Meldepflicht. Erwachsene Opfer hingegen mussten bisher zwar auf die Möglichkeit einer Strafanzeige nach staatlichem Recht hingewiesen werden, konnten aber Einspruch gegen die Erstattung einer Anzeige durch kirchliche Amtsträger erheben.


Die bisherige Regelung war aufgrund von Empfehlungen von Opfertherapeuten entstanden, welche ein "Vetorecht" für die Opfer gefordert hatten, so die Schweizer Bischofskonferenz. Die Praxis habe jedoch gezeigt, "dass wenn keine Anzeigepflicht existiert, die Vertuschungsgefahr bestehen bleibt sowie die Gefährdung von potenziellen künftigen Opfern", heißt es in der SBK-Erklärung.

Die bevorstehende Verschärfung der Anzeigepflicht hatten die Schweizer Bischöfe bereits im vergangenen Herbst angekündigt. Mittlerweile habe auch die zweite Trägerin der kirchlichen Antimissbrauchs-Vorgaben, die für Ordensgemeinschaften zuständige Vereinigung der Höhern Ordensobern, die Aktualisierung der nun in vierter Auflage vorliegenden "Richtlinien zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld", genehmigt.

Auch Präventionsmaßnahmen angepasst

Die Anpassungen betreffen laut Bischofskonferenz auch mehrere Ergänzungen in den für den kirchlichen Bereich vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen. Künftig müssen Angestellte, die für die katholischen Kirche in der Schweiz arbeiten möchten, einen Privatauszug aus dem Schweizer Strafregister vorlegen. Auch muss jede Diözese und jede Ordens- und andere kirchliche Gemeinschaft über einen Präventionsbeauftragten und ein eigenes Präventionskonzept verfügen. Einzelne Diözesen und Ordensgemeinschaften haben dies bereits umgesetzt, mit der Neuauflage der Richtlinien wird dies generell verbindlich.

Die Schweizer Bischöfe kündigten an, dass sie ihre bisherige Tätigkeit gegen sexuelle Übergriffe im kirchlichen Bereich "konsequent weiterführen" werden. Weitere mögliche Handlungsfelder sehen sie beim Beschleunigen kirchenrechtlicher Prozessen, der Information von Opfern oder bei der Standardisierung der Prävention.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Andrzej123 1. März 2019 
 

Schwester Lucy und Bruder Bruno

"Hi Schwester Lucy, Ihr neuer selbstgestrickter Pullover steht Ihnen wirklich wunderbar"
"Seien Sie vorsichtig Bruder Bruno, da könnte die Oberin Belästigung drin entdecken."
"Aber das ist doch kein Offizialdelikt, oder?"
"Das vielleicht noch nicht, aber sie hat Sie neulich beim Püschern an der Eiche beobachtet... Sie hatten Ihren Piepmatz nicht verdeckt...Exhibitionismus ist ein Offizialdelikt!
Aber wollen wir nicht übertreiben lieber Bruno. Was mich wirklich beunruhigt, ist, wie es in dem Priesterseminar zugeht!!!"
"Who are we to judge... liebe Lucy ;)"


1
 
 Michael F. 1. März 2019 
 

Ich weiß nicht...

Fällt man nun nicht auf der anderen Seite vom Pferd? Nimmt man nicht die Amtsträger aus der persönlichen Verantwortung, indem man jegliche Entscheidungsfreiheit nimmt? Bei Therapeuten heißt es: "Die Schweigepflicht darf beispielsweise im Einzelfall aus dem „Prinzip der Güterabwägung“ durchbrochen werden." (https://www.aerzteblatt.de/archiv/63334/Ethik-in-der-Psychotherapie-Schweigepflicht-Unterschiedliche-Auslegungen).
Ist es gut, nun jegliche Güterabwägung fallen zu lassen, auch wenn diese in der Vergangenheit furchtbar falsch angewandt wurde?
Immerhin hat man als Bürger Anzeigepflicht nur bei GEPLANTEN Kapitalverbrechen, das hat schon auch seinen Sinn.
Aber wie gesagt, ich weiß nicht.


2
 

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