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| Ashton Kutcher: Das Leben eines jeden ist wertvoll5. Februar 2019 in Prolife, keine Lesermeinung Der US-Schauspieler hat ein Video auf seine Facebook-Seite hochgeladen, in dem ein Mann mit Down-Syndrom die Abtreibung aus eugenischen Gründen kritisiert. Los Angeles (kath.net/jg) Auf dem Video ist der Schauspieler und Behindertensportler Frank Stephens bei seiner Aussage vor dem US-Kongress 2017 zu sehen. Stephens spricht sich deutlich gegen die Abtreibung von Babys mit Down-Syndrom aus. Ich bin ein Mann mit Down-Syndrom und mein Leben ist lebenswert, sagte Stephens einleitend. Leider werde weltweit die Ansicht vertreten, dass die Erforschung des Down-Syndroms nicht unbedingt notwendig sei. Pränatale Untersuchungen würden das Syndrom bei den Ungeborenen diagnostizieren und die Schwangerschaft mittels Abtreibung beendet werden. Es ist schwer für mich, hier zu sitzen und diese Worte zu sagen, fuhr er sichtlich betroffen fort. Er sei nicht der Ansicht, dass er seine Existenz überhaupt rechtfertigen müsse, sagte Stephens und gab dann drei Gründe für die diejenigen an, die den Wert von Menschen mit Down-Syndrom in Frage stellen. Diese seien für die medizinische Forschung wertvoll, sie seien laut einer Harvard-Studie eine Quelle der Freude für ihre Familien, die ebenso wie die Betroffenen selbst fröhlicher seien als der Durchschnitt der Bevölkerung. Schließlich sei der Umgang mit Menschen mit Down-Syndrom ein Indikator für eugenische Haltungen in der Gesellschaft, sagte Stephens. Dank der großen Zahl an Abonnenten von Kutchers Facebook-Seite wurde das Video innerhalb kurzer Zeit 7,5 Millionen Mal gesehen und erreichte 4.000 Kommentare. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuAbtreibung
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