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Bistum Essen übergibt Akten zu möglichem Missbrauch an Behörden

19. November 2018 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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41 Akten über mögliche Missbrauchsfälle durch Geistliche werden der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt


Essen (kath.net/pbe) Das Bistum Essen wird der Staatsanwaltschaft 41 Akten über mögliche Missbrauchsfälle durch Geistliche zur Verfügung stellen. In den betreffenden Fällen müsse man davon ausgehen, dass es sich bei den Beschuldigten tatsächlich um Täter handle, bestätigte Bistumssprecher Ulrich Lota einen Bericht des "Neuen Ruhrworts" gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur. Am Donnerstag habe man sich mit der Staatsanwaltschaft darauf verständigt, dass diese die Akten offiziell anfordern werden. Das Bistum habe dieses Gespräch von sich aus gesucht; mit der Ermittlungsbehörde bestehe seit Jahren ein guter Kontakt, erklärt Lota weiter.


"Wir rechnen mit den Unterlagen in den nächsten Tagen", so Oberstaatsanwältin Anette Milk, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Essen. Da die Bistumsgrenzen und der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Essen nicht deckungsgleich seien, sei es möglich, dass die Ermittler Akten nach einer ersten Sichtung an benachbarte Behörden abgeben.

Das Bistum Essen hat seit seiner Gründung 1958 85 Opfer von sexuellen Übergriffen und 60 beschuldigte Geistliche verzeichnet. 19 Priester sind verurteilt worden: sieben von ihnen straf- und kirchenrechtlich, vier nur strafrechtlich und acht nur kirchenrechtlich. Für die anderen 41 Priester gebe es ernstzunehmende Hinweise auf Missbrauchstaten, so der Bistumssprecher.

Bereits die bischöfliche Verfahrensordnung zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch durch Geistliche sei mit Staatsanwaltschaft, Landgericht und Polizei abgestimmt worden, so Lota. Das Gespräch hat unabhängig von den angekündigten Anzeigen von Strafrechtlern stattgefunden. Ende Oktober hatte der "Spiegel" berichtet, eine Gruppe von Strafrechtsprofessoren um den Passauer Holm Putzke habe Anzeige gegen unbekannt erstattet und sie bei Staatsanwaltschaften im Bezirk jedes Bistums eingereicht. Den Eingang einer solchen Anzeige könne sie für Essen bislang nicht bestätigen, so Milk.


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Lesermeinungen

 elmar69 19. November 2018 
 

@SpatzInDerHand

Die Vorgehensweise dürfte formale Gründe haben, ich würde davon ausgehen, dass bei den Akten auch welche dabei sind, die von Ihrer Art her nicht einfach so irgendwohin weitergegeben werden dürfen und deshalb eine offizielle Anforderung der Ermittlungsbehörden erforderlich ist.

Bezüglich einer "Bereinigung" der Akten ist es vermutlich ohnehin egal, ob die Akten gleich übergeben, angefordert oder im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden. Falls es die vermuteten Vertuschungs-Strukturen tatsächlich geben sollte, sollten die mit dem Entfernen der Hinweise längst fertig sein. Und wenn die nicht saudumm sind, sind die Hinweise auch so weit weg, dass man die auch dann nicht findet, wenn die Ermittler persönlich die Archive durchsuchen.


2
 
 SpatzInDerHand 19. November 2018 

... sicher wurden die Akten bereits gründlich bereinigt...

und obendrein HAT man sie noch nicht übergeben, sondern man WIRD sie übergeben. Besser wäre es, die Staatsanwaltschaft würde sich da Zutritt verschaffen. Es ist eh schon sehr spät, es war jahrelang Zeit, um unliebsame Akten verschwinden zu lassen.

Ich habe in diesem Punkt NULL Vertrauen zu den Ordinariaten unserer Bistümer. Notabene: Mit eingegeschlossen die jeweiligen Bischöfe.


6
 

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