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Gerichtsurteil mit weitreichenden Folgen?

26. Oktober 2018 in Deutschland, 18 Lesermeinungen
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Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen künftig nicht mehr pauschal auf eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern pochen


Erfurt (kath.net)
Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen künftig nicht mehr pauschal auf eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern pochen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt. Dies berichtet die "Welt". Mit seinem Urteil veränderten die Arbeitsrichter die bisherige Rechtsprechung zu diesem Aspekt des kirchlichen Arbeitsrechts. Bereits im April gab es eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im April 2018. Aufgrund des Urteils muss die Diakonie nun einer abgelehnten Stellenbewerberin, die konfessionslos ist, eine Entschädigung von rund 3900 Euro zahlen. In der Ausschreibung hatte die Diakonie die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche vorausgesetzt. Nachdem sie abgelehnt wurde, hat die Frau wegen Diskriminierung aufgrund der Religion geklagt.



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Lesermeinungen

 Ad Verbum Tuum 27. Oktober 2018 

Was ist die Kirche?

Gemeinschaft der Glaubenden, Leib Christi, Zeuge der Offenbarung..
Es ist nicht mehr klar, scheinbar nicht mehr vermittelbar, dass die Kirche nicht in erster Linie eine organisatorische Institution ist, sondern vor allem Mittlerin des Heils. Wie der Mensch stets als Leib & Seele zu denken ist, so gilr es auch für die Kirche. Sonst ist die Kirche eine unter vielen NGOs.
"Dem Herrn gehörend" daher kommt der Begriff, d.h. jeder & jede Aufgabe hat der Verherrlichung Gottes zu dienen. Dies Existenzielle der Kirche ist auch das Existenzielle des einzelnen Gläubigen. Nur wer dieser Berufung der Kirche zustimmt darf für sie arbeiten. Jede Lauheit & Uneindeutigkeit Angestellter der Kirche schadet ihr noch mehr als die Nachlässigkeiten der Laien...
Wenn das unangebrachte Urteil zu einer Klärung und Schärfung des kirchl. Profils dient, könnte es noch was Gutes zur Folge haben - allein, mir fehlt der Glaube ...


1
 
 Stefan Fleischer 27. Oktober 2018 

@ Johannes Evangelista

Ich glaube auch, dass unsere Strategie in diese Richtung gehen muss. Und ich denke mir, dass die Wiedereinführung der niedrigen Weihen dabei hilfreich sein könnte. Positionen, bei welchen es eine Weihe braucht, könnten dann nicht anders als mit Gläubigen besetzt werden. Man müsste natürlich dafür sorgen, dass diese Weihen nicht mit der Priesterweihe gleichgesetzt werden. Aber wenn ich mich erinnere, gab es damals auch z.B. den Ostiarius, den Türsteher. Das war sicher eine Weihe für eine Funktion, nicht für ein Amt. In diesem Sinn müsste auch die Wiedereinführung solche Weihen für die Funktion, nicht für das Amt sein. Das allesmüsste natürlich noch gründlich durchdacht werden.


3
 
 Johannes Evangelista 27. Oktober 2018 
 

Den christlichen Charakter der Aufgabe deutlich machen ...

... und es gibt keine Probleme. Im Grunde hat das Gericht die Diakonie dabei erwischt, eine mehr oder weniger weltliche Aufgabe zu vergeben. Die kann jeder machen, und keiner darf diskriminiert werden. Aber sollte die Kirche Dinge beauftragen, die jeder machen kann? Wenn die Kirche ihre Aufgaben christlich profiliert - auch in der Krankenpflege und in den Schulen -, kann sie Atheisten ablehnen und Christen einstellen. Trauen wir uns, so konsequent zu sein?


5
 
 ThomasR 26. Oktober 2018 
 

mehrere Klagen auch gegen römisch.katholische Kirche erwartet

Bevorzugung von Frauen bei der Vergabe (inzwischen in einigen deutschen Diözesen vorgekommen) bei der Vergabe der Leitungspositionen gegenüber besser qualifizierten männlichen Bewerberen nur um die Frauenquote bei der Kirche in den Leitungspositionen zu steigern, wird irgendwann auch zu einer Klagewelle führen.
Da die möglichen Entschädigungen dann von der Kirchensteuereinnahmen zu zahlen sind, scheint es für die Machthabern eher keine Rolle zu spielen.

In einem der deutschen Bistümern wurde sogar die Leitung von einem Pfarrverbund nicht z.B. an einen Diakon (ein Diakon hat schließlich auch eine Familie zu ernähren) sondern an eine ehemalige Sparkassendirektorin.


4
 
 garmiscj 26. Oktober 2018 

@Ad Verbum tuum

Da haben Sie mich aber gründlich missverstanden (wenn Sie meine persönlichen Beiträge bisher gelesen hätten, wären Sie auch nicht auf diese Idee gekommen). Ich bin eben leider fast der einzige im diözesanen Umfeld, der an Glauben und Lehre der Kirche festhält. Dafür bin ich auch selbst schon belächelt und sogar benachteiligt worden.


4
 
 jabberwocky 26. Oktober 2018 

In der Praxis ändert sich durch dieses Urteil fast nichts

In der Kirche sind ohnehin mittlerweile recht viele Menschen tätig, die zwar auf dem Papier katholisch sind, aber nicht im Herzen und nicht im Verstand. Jetzt kommen zu den getauften und konfessionell gebundenen Atheisten halt noch ein paar weitere Atheisten dazu. Eigentlich könnte man sich ja sogar freuen, daß Menschen kommen, die Jesus noch nicht kennen und man diese mit Ihm bekannt machen kann. Ich fürchte nur, es gibt zu wenige Zeugen.
Die Amtskirche war vor diesem Urteil in weiten Teilen Missionsland, und sie ist es weiterhin. So what?


4
 
 Kirchental 26. Oktober 2018 

Die Tragweite des Urteils kann vermutlich noch gar nicht abgeschätzt werden.

Eine unterschiedliche Behandlung wgn der Religion verstoße nur dann nicht gg das Diskriminierungsverbot, wenn "die Religion eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung" mit Blick auf das kirchlichen Ethos sei.

So gesehen kann die Religionszugehörigkeit wahrscheinlich nur noch bei reinem Seelsorgspersonal vorgeschrieben werden.

Denn als Lehrer oder Professor muss ich ja nicht zwingend überzeugt sein von meinem Unterrichtsstoff. Ein Ethiklehrer muss schließlich auch alle Weltregionen erklären können. Theoretisch kann ich doch den Lehrplan des Religionsunterrichtes vermitteln, ohne an irgendwas zu glauben (streng genommen werden wir den Unterschied vermutlich gar nicht feststellen).


5
 
 Ad Verbum Tuum 26. Oktober 2018 

@garmiscj

... das müssen Sie mir erklären. D.h. Sie haben bei Vertragsunterzeichnung vorsätzlich gelogen? Und gehören dann vielleicht noch zu denen die sich über Missstände in der Kirche beschweren?
Bei meinem zivilen Arbeitgeber musste ich einen verbindlichen Code of conduct unterzeichnen - wer dagegen verstösst muss gehen. Punkt. Wenn ich also nicht dazu stehen kann, gehe ich zu einer anderen Firma.
Um wie viel mehr sollte man sich bei Verträgen mit der Kirche zur Wahrhaftigkeit verpflichten.
Sie stellen sich selbst ein wirklich katastrophales Zeugnis aus.
Insofern haben Sie mit Ihrer Stellungnahme vllt. schon für mehr Ehrlichkeit gesorgt: vor Ihnen selbst.


5
 
  26. Oktober 2018 
 

Wenn das Beispiel Schule macht,

kann in Zukunft ja auch ein Parteiloser oder ein Mitglied einer rückläufigen Partei - zwecks besserer Verdienstmöglichkeit - eine Aufgabe in einer floriererenden Partei einklagen.


2
 
 st.michael 26. Oktober 2018 
 

guenstige gelegenheit

Endlich haette man einen triftigen grund diese ganzen pseudokatholischen einrichtungen zu schliessen, oder unter aufgabe des katholischen an weltliche stellen zu übergeben.
Waere doch mal ein zeichen.


10
 
 Diadochus 26. Oktober 2018 
 

Antidiskriminierungsgesetz

Das Gesetzt wirkt. An dem gesprochenen Urteil können wir die Auswirkung des Gesetzes beobachten. Das war absehbar.


9
 
 elmar69 26. Oktober 2018 
 

Gilt nicht für alle Stellen

Ob eine Religionszugehörigkeit bei einer befristeten Referentenstelle für das Projekt „Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention“ wirklich relevant ist, darf durchaus angezweifelt werden. Die Glaubensverkündung steht da ehr nicht auf der Tagesordnung.

In Zukunft wird man halt mehr darauf achten müssen, ob die Religionszugehörigkeit für die konkrete Stelle wirklich relevant ist.


1
 
 garmiscj 26. Oktober 2018 

Mehr Ehrlichkiet

Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus begrüße ich dieses Urteil sogar. Ich bin von einer Diözese angestellt. Bei meiner Anstellung habe ich fast Tränen gelacht, als ich unterschreiben musste, dass quasi alles was ich mache in Einklang mit der Lehre der Kirche stehen muss. Alle, die ich kenne und die mit mir angestellt wurden, haben sowohl Glaube als auch Lehre der Kirche permanent verspottet. An sich ist dieses Gesetz natürlich Unfug. So wie sich die Realität gegenwärtig darstellt, führt es aber zu mehr Ehrlichkeit.


3
 
 Ad Verbum Tuum 26. Oktober 2018 

Und Pazifisten in der vordersten Verteidigungslinie

Fatal.
Wie kann es sein, dass Anhänger des atheistischen Glaubens, den christlichen Glaubensgemeinschaften vorschreiben können, dass sie ihre Feinde bei sich aufnehmen, dass sie sich selbst zerstören müssen? Perfide. Wer sich als Atheist in einen kirchliche Stelle einklagt, ist Feind der "Kirche".
Das deutsche GG beginnt im Gegensatz zur EU mit "In der Verantwortung vor Gott ..." schon deshalb kann hier nicht von der Übertragbarkeit des EU-Urteils ausgegangen werden.
Das Urteil macht deutlich, dass die Richter keine Ahnung davon haben was Glaube ist: wer glaubt ist immer, in allem was er tut, sagt und denkt vor Gott verantwortlich ... es ist also eine grundsätzliche andere Lebensweise, eine Seinsweise zu der der Christ herausgefordert ist.
Eigentlich muss die Kirche deshalb ausschließlich Christen einstellen ...
und/oder sich aktiv Entweltlichung reflektieren:
Welche Aktionen, Projekte, Institutionen müssen in der Hand der Kirche sein?


12
 
 Kurti 26. Oktober 2018 
 

Wenn eine Firma eine Stelle an eine Frau zu vergeben hat und

aus bestimmten Gründen eben nur eine Frau will, dann darf zumindest die Arbeitsagentur nicht erwähnen, daß nur eine Frau gesucht wird. Auch eine Vorgabe des deutschen Gesetzgebers, denn der macht die Gesetze, die Richter legen sie nur aus. Ich warte nur noch auf den Tag, wo man sich von einer staatlichen Stelle den Gang auf den Klo zuerst genehmigen lassen muss, bevor man ihn antreten kann, will sagen wir Bürger und auch Firmen werden immer mehr gegängelt u.a. auch durch die EU. Heil ?????


11
 
 goldmund 26. Oktober 2018 
 

zum Urteil

Dieses Urteil ist ein Unfug sondergleichen. Demnach kann dann ein Profispieler einklagen, dass der Verein, den er sich ausgesucht hat und der einen Spieler auf seiner Position sucht, ihn nehmen muss. Geht's noch. Manche Richter gleichen durchgeknallten Typen.


12
 
 scheinfrager 26. Oktober 2018 
 

Da erfasst mich ein leichtes Bedauern,

dass ich mich an "Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein" gebunden fühle.

Denn es wäre natürlich ein teuflisches Vergnügen sich nunmehr auf alle möglichen Stellen bei Kirchen, Parteien, Ämtern und natürlich Gerichten und gerade dem EuGH zu bewerben und dabei anzugeben, dass man praktizierender Satanist sei oder ähnlich unpassendes.

(Für das EuGH würde ich mir auch eine Religion ausdenken, nach deren Offenbarung die EU zwecks Wohlergehen Europas zugrundegehen muss und alle ihre Mitarbeiter als Harzt4 Emfpänger enden müssen; ist halt mir grad persönlich von höheren Mächten offenbart worden just bevor ich die Bewerbung auf eine Stelle beim EuGH abgeschickt habe; was es für Zufälle gibt)

Und dann nochmal den EuGH und das BAG darüber entscheiden lassen, in der Hoffnung, dass sie ihren bisherigen Quatsch als Quatsch erkennen.


8
 
 Philipp Neri 26. Oktober 2018 

Weltfremd!

Soll das dann auch Demnächst für das Justizwesen ebenfalls gelten?
Dann dürften auch diejenigen, die das deutsche Rechtssystem ablehnen, demnächst Richter werden?
Warum sollte man dann auch noch eine Ausbildung zum Richter haben?
Auch das wäre doch diskriminierend!
Wie weltfremd sind mittlerweile solche Urteile!


19
 

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