Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  3. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  6. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  7. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  8. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  9. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  10. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  11. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  12. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  13. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  14. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  15. Der Teufel sitzt im Detail

Weltärztebund bekräftigt Ablehnung für Tötung auf Verlangen

10. Oktober 2018 in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ärztekammern von Kanada und Holland hatten "neutrale Position" gegenüber Suizidbeihilfe eingefordert - Ethiker in Kanada pochen indes auf "Tötung auf Verlangen" für Minderjährige


Reykjavik (kath.net/KAP) Der internationale Dachverband der Ärztekammern (World Medical Association, WMA) hat sein Nein zur Tötung auf Verlangen und zur Beihilfe zum Suizid bekräftigt. Bei der jüngsten Generalversammlung in Island am Wochenende wurde ein Ansuchen der kanadischen und niederländischen Ärztekammern abgelehnt, wonach die WMA offiziell eine "neutrale Position" gegenüber Euthanasie und ärztlicher Suizidbeihilfe einnehmen solle.

Erst vor einem Jahr hatte die WMA in einer Stellungnahme gegenüber eines ähnlichen Ansuchens Australien den ärztlich assistierten Suizid und die Euthanasie als "unethisch" bezeichnet; sie seien von der Ärzteschaft zu verurteilen. "Wo die Assistenz des Arztes absichtlich darauf gerichtet ist, einem Individuum zu ermöglichen, sein eigenes Leben zu beenden, handelt der Arzt unethisch", hieß es damals vonseiten des Weltärztebundes. Nach wie vor ist es weltweit Ärzten in nur sechs von 200 Ländern gestattet, den Tod aktiv herbeizuführen. Die große Mehrheit nationaler Ärzteverbände spricht sich klar dagegen aus.


Infolge der jüngsten WMA-Entscheidung verließ die kanadische Ärztekammer den Weltärztebund, wenn auch nicht ohne internen Widerstand: Die kanadische Ärztevereinigung "Physicians' Alliance against Euthanasia", der mehr als 1.100 Ärzte angehören, hatte sich von den Positionen ihrer Standesvertretung distanziert. Eine neutrale Haltung wäre "unlogisch und nicht vertretbar", sei es doch "keine Aufgabe von Ärzten zu töten", teilte Sprecherin Catherine Ferrier in der Vorwoche mit.

Ethiker fordern aktive Sterbehilfe für Kinder

In Kanada hat die Debatte jedoch bereits die nächste Runde erreicht: Zuletzt forderte eine Arbeitsgruppe kanadischer Bioethiker und Kinderärzte die Möglichkeit aktiver Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, mitunter auch ohne Wissen oder Zustimmung der Eltern. Es handle sich dabei um eine medizinische Behandlung, über die der Arzt pro-aktiv informieren sollte wie über jede andere Möglichkeit der Behandlung auch, schreiben die Autoren im "Journal of Medical Ethics". Sie fordern dabei die Überwindung des "sozialen Stigmas", mit dem Kinder-Euthanasie noch behaftet sei.

Die Autoren des Beitrags argumentieren, dass Beihilfe zum Suizid und aktive Sterbehilfe Teil eines Kontinuums der Palliativpflege sei. Man dürfe eine Person nicht "dazu zwingen, trotz unerträglichen und unheilbaren Leidens zu leben". Wo Patienten in der Lage seien, Wünsche zu äußern, sollten diese innerhalb gesetzlicher Grenzen respektiert werden, besonders in einer so intimen Angelegenheit wie dem persönlichen Sterben.

Im Juni 2016 wurde in Kanada das sog. MAID-Gesetz (Medical Assistance in Dying) verabschiedet, mit dem sowohl aktive Sterbehilfe als auch assistierter Suizid landesweit erlaubt wurden. Das Gesetz ist umstritten und die Kontroverse hält an. Manchen ging das Gesetz nicht weit genug, sie forderten analog zur Sterbehilfe-Regelung in Belgien auch die Möglichkeit der Tötung auf Verlangen für "reife Minderjährige" und Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Regierung hatte den Rat der kanadischen Akademien gebeten, diesbezüglich bis Ende 2018 Stellung zu beziehen.

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  2. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
  3. Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
  4. Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
  5. Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
  6. CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe
  7. Aktive Sterbehilfe? – Keine Antwort ist auch eine Antwort!
  8. Vatikan erkennt belgischen Ordens-Kliniken katholische Identität ab
  9. Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an
  10. Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  6. Der Teufel sitzt im Detail
  7. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  8. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  9. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  10. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  11. Taylor sei mit Euch
  12. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  15. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz