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Berlin (kath.net)
Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Das beschloss das zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag, nachdem die Anwältin von Sami A. Beschwerde eingelegt hatte. Dies berichtet die "BILD"-Zeitung. Das Absurde: Der Ex-Leibwächter wurde erst am Morgen um teures Geld mit einer Chartermaschine von Düsseldorf in sein Heimatland geflogen. Die Gerichtsentscheidung wurde bereits am Donnerstag getroffen, allerdings hat das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst am Freitagmorgen von der Entscheidung erfahren.
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